Schadenfreiheitsklasse übertragen: eine Anleitung

Zuletzt aktualisiert : 07.11.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Beim Übertragen einer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann bei der Kfz Versicherung viel Geld gespart werden, wenn der Inhaber der hohen Klasse lange unfallfrei und ohne Schaden gefahren ist.
  • Die begünstigten Personen sind in der Regel Kinder, Enkelkinder und Ehepartner.
  • Sie können nur so viele Schadenfreiheitsklassen übertragen, wie die begünstigte Person seit ihrem Führerscheinerwerb selbst hätte erreichen können. Für Fahranfänger lohnt sich die Übertragung daher nicht.
  • Wichtig: Wer einmal seinen Schadenfreiheitsrabatt übertragen hat, verliert ihn unwiderruflich. Großeltern oder Eltern sollten ihren Schadenfreiheitsrabatt daher nur übertragen, wenn sie den Führerschein abgeben oder sich ganz sicher sind, dass sie den Rabatt nicht mehr nutzen wollen.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung: Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen möchten, sollten Sie zuerst Ihre Kfz-Versicherung kontaktieren. Fragen Sie nach, an wen Sie Ihren Schadenfreibetrag weitergeben können. Der Übertrag an Kinder, Enkelkinder und Ehepartner ist meistens problemlos möglich.
  2. Ermitteln Sie die Fahrerfahrung des Empfängers: Im nächsten Schritt sollten Sie herausfinden, wie viele Jahre der Empfänger bereits im Besitz eines Führerscheins ist. Dies beeinflusst die Schadenfreiheitsklasse, die er übernehmen kann. Als Regel gilt: Sie können immer nur so viele Schadenfreiheitsklassen übertragen, wie die begünstigte Person seit ihrem Führerscheinerwerb selbst hätte erreichen können.
  3. Beantragen Sie die Übertragung bei Ihrer Kfz-Versicherung: Stellen Sie einen Antrag auf Übertragung der Schadenfreiheitsklasse bei Ihrer Kfz-Versicherung. Sie können entweder darum bitten, das Antragsformular per Post zugeschickt zu bekommen oder es direkt online ausfüllen.
  4. Abschluss einer günstigeren Kfz-Versicherung für den Empfänger: Nach Genehmigung des Übertragungsantrags durch Ihre Kfz-Versicherung kann der Empfänger Ihrer Schadenfreiheitsklasse eine Kfz-Versicherung zu dem günstigeren Tarif abschließen.
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Voraussetzung zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Die Voraussetzungen zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf eine andere Person ist bei der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko unter folgenden Voraussetzungen möglich (in der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, dementsprechend kann keine SF-Übertragung beantragt werden):

  1. Familienbeziehung: In der Regel können Sie die SF-Klasse nur auf enge Familienmitglieder wie Kinder oder Ehepartner übertragen. Einige Versicherungsgesellschaften erlauben auch die Übertragung auf Geschwister, Enkel oder Lebenspartner.
  2. Je nach Kfz-Versicherung sind außerdem folgende Kriterien Voraussetzung für die SF-Übertragung:
    • Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse ist bereits regelmäßig mit dem Auto gefahren.
    • Die Person lebt im selben Haushalt wie der Versicherungsnehmer, der seine SF-Klasse abgibt.
  3. Führerschein und Fahrpraxis: Der Empfänger der SF-Klasse muss über einen gültigen Führerschein verfügen und eine gewisse Fahrpraxis nachweisen. Die Anzahl der Jahre, die der Empfänger bereits im Besitz eines Führerscheins ist und unfallfrei fährt, ist für die Höhe der übertragenen SF-Klasse ausschlaggebend.

    Beispiel: Wer seit sechs Jahren seine Fahrerlaubnis besitzt, kann entsprechend sechs Jahre übernehmen. Für einen absoluten Fahranfänger lohnt sich das Übernehmen des Vertrags daher nicht.

  4. Übertragungsantrag: Sie müssen einen formellen Antrag auf Übertragung der SF-Klasse bei Ihrer Kfz-Versicherungsgesellschaft stellen. Dieser Antrag enthält normalerweise Informationen über den Empfänger und die Dauer seiner Fahrerlaubnis.
  5. Zustimmung der Versicherung: Die Versicherungsgesellschaft muss dem Übertragungsantrag zustimmen.
  6. Einhaltung der Fristen: Es kann Fristen geben, innerhalb derer die SF-Klasse übertragen werden muss, nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Fristen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren.

Häufige Fehler beim Übertragen der SF-Klasse

Fehler 1: Voreilige Übertragung
Wer einmal seinen Schadenfreiheitsrabatt übertragen hat, verliert unwiderruflich seine SF-Klasse und den damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt. Daher sollten Großeltern oder Eltern ihren Schadenfreiheitsrabatt nur übertragen, wenn sie den Führerschein abgeben oder sich ganz sicher sind, dass sie den Rabatt nicht mehr nutzen wollen.

Fehler 2: Führerscheinneulingen die SF-Klassen übertragen zu wollen
Der Empfänger kann immer nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie er selbst hätte erreichen können. Wenn er beispielsweise erst seit zwei Jahren einen Führerschein besitzt, kann er höchstens einen Schadenfreiheitsrabatt für zwei Jahren übernehmen. Aus diesem Grund ist es für Führerscheinneulinge nicht vorteilhaft, Rabatte zu übernehmen, da die überschüssigen SF-Klassen verfallen würden. Es ist ratsam, zu warten, bis man einige Jahre Fahrpraxis gesammelt hat. Für Fahranfänger ist deshalb die Zurich Vollkaskoversicherung die bessere Alternative.

Fehler 3: Fristen verpassen
Es kann Fristen geben, innerhalb derer die SF-Klasse übertragen werden muss. Diese Fristen müssen eingehalten werden. Sie können je nach Versicherungsgesellschaft variieren.

Wann lohnt sich eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?

Die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) kann in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Abgabe des Führerscheins: Wenn ein älteres Familienmitglied aufgrund von Gesundheitsproblemen oder aus Altersgründen beschließt, das Autofahren aufzugeben, können die SF-Klassen auf Kinder oder Enkel übertragen werden. So erhalten diese eine bessere Einstufung in die Kfz-Versicherung.
  • Ableben eines Versicherungsnehmers: Bei Verstorbenen haben Angehörige, wie beispielsweise die Ehefrau, die Möglichkeit die SF-Klasse zu übernehmen. Dies erfordert einen Antrag bei der Versicherung sowie die Vorlage der Sterbeurkunde.
  • Zweitwagen: Häufig erfolgt eine Übertragung der SF-Klassen, wenn die Kinder den Zweitwagen der Eltern übernehmen. In diesem Fall wird dann nur die Schadenfreiheitsklasse, die mit den Zeitwagen verbunden ist, übertragen.

Sonderfälle bei der Übertragung der SF-Klasse

In diesen Sonderfällen können Schadenfreiheitsklassen in der Regel übertragen werden:

  • Scheidung: Häufig übernimmt ein Ehepartner die Versicherung für das Auto des anderen, da dies günstigere Konditionen ermöglicht. Nach einer Scheidung strebt der betreffende Ehepartner normalerweise an, eine separate Autoversicherung für sein eigenes Fahrzeug abzuschließen und dabei die schadenfreien Jahre aus der vorherigen Police zu übertragen. Dies ist üblicherweise möglich, wenn die Person das Fahrzeug ausschließlich alleine genutzt hat und die Kfz-Versicherung auf den Ehepartner lediglich aus formalen Gründen lief.
  • Firmenwagen: Wenn Sie viele Jahre mit einem Firmenwagen gefahren sind, können Sie unter Umständen die Schadenfreiheitsklasse für Ihren Pkw nutzen. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Zudem muss die Kfz-Versicherung zustimmen, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die schadenfreien Jahre überlässt.
  • Versicherungswechsel: Die Schadenfreiheitsklasse kann in den meisten Fällen bei einem Versicherungswechsel eins zu eins in den neuen Versicherungsvertrag übernommen werden. Ausnahmen bestehen, wenn die SF-Klasse aus einer Sondereinstufungen resultiert wie zum Beispiel die Zweitwagenregelung oder die Rabattschutzregelung.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Schadenfreiheitsklasse übertragen: eine Anleitung, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Schadenfreiheitsklasse übernehmen

  • Wie kann man die Schadenfreiheitsklasse einer anderen Person übernehmen?
    Um die Schadenfreiheitsklasse einer anderen Person zu übernehmen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Normalerweise ist dies nur möglich, wenn Sie mit der betreffenden Person verwandt sind und diese beispielsweise aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit ihren Führerschein abgibt. Die genaue Vorgehensweise finden Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung (siehe oben).
  • Kann man den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen?
    Der Schadenfreiheitsrabatt ist der Beitragsnachlass, den der Kfz-Versicherer für die schadenfreien Jahre gewährt. Im Gegensatz zur SF-Klasse ist der SF-Rabatt nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Wie lange können Schadenfreiheitsklassen übernommen werden?
    Es gibt einige Fristen, die beachtet werden müssen, damit eine Schadenfreiheitsklasse übertragen werden kann. Je nach Anbieter beträgt diese Frist zwischen sechs und zwölf Monaten.

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