Kindersitzpflicht im Auto – mit den Kleinen sicher unterwegs

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Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Kindersitzpflicht im Auto – das Wichtigste kurz erklärt

  • Kinder müssen im Auto richtig gesichert sein und in einer Babyschale oder einem Kindersitz befördert werden.
  • Seit 1993 besteht in Deutschland eine Kindersitzpflicht im Auto.
  • Jedes Kind bis zu 12 Jahren oder bis zu einer Größe von 150 Zentimeter darf nur in einem Kindersitz oder einer Babyschale im Auto mitfahren.
  • Kinder dürfen sowohl auf der Rückbank als auch vorne auf dem Beifahrersitz sitzen. Es gelten aber die entsprechenden Bestimmungen der Kindersitzpflicht.
  • Nach der neuen EU-Sicherheitsverordnung R 129 müssen Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärts im Auto transportiert werden.
  • Im Ausland gelten zum Teil andere Regelungen als in Deutschland für die Kindersitzpflicht.

Kindersitzpflicht – Fakten, die Sie kennen sollten

Still sitzen im Auto? Welches Kind hat dazu schon Lust? Umso wichtiger ist es, dass die kleinen Passagiere in einem Kindersitz angeschnallt sind, der ihre Sicherheit während einer Autofahrt garantiert. Erstaunlich ist jedoch, wie lange es dauerte, bis sich eine gesetzliche Anschnallpflicht für Kinder in Deutschland durchsetzen konnte: Erst seit 1993 besteht in Deutschland eine Kindersitzpflicht im Auto, um Verletzungen bei Unfällen zu vermeiden.

Kindersitzpflicht – das sagt das Gesetzbuch

Die Kindersitzpflicht im Auto ist im Paragraf 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier wird bestimmt, bis zu welcher Größe und welchem Alter der Kindersitz vorgeschrieben ist. Danach gilt die Kindersitzpflicht im Auto bei Kindern

  • bis zu einer Körpergröße von 150 Zentimetern oder
  • bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Das heißt: Erst wenn eine dieser beiden Voraussetzungen entfällt, dürfen Kinder ohne Kindersitz im Auto fahren und müssen sich nur mit einem Sicherheitsgurt anschnallen.

Wer sein Kind ohne Autositz und unangeschnallt mitfahren lässt, muss mit 60 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg rechnen. Allerdings kann auch mit Rückhaltesicherung eine Geldstrafe anfallen, wenn der Kinderautositz nicht auf die aktuell geltende EU-Norm zugelassen ist.

Kindersitzklassen

Aktuell gibt es in der EU zwei gültige Zulassungsnormen für Kindersitze, welche die Größeneinteilung der Kindersitze regeln:

Von 2005 bis 2013 haben Hersteller ihre Kinderautositze nach dem Gewicht unterteilt.

Klasse Gewicht Kindersitzart 
Klasse 0 bis 10 kg Babyschale, rückwärts- oder quergerichtet
Klasse 0+ bis 13 kg Babyschale, rückwärtsgerichtet
Klasse I - bis 18 kg Kindersitz vorwärts oder Reboarder rückwärts
Klasse II 15 bis 25 kg Sitzerhöhung mit/ohne Rückenstütze, vorwärts oder Reboarder rückwärts
Klasse III 22 bis 36 kg Sitzerhöhung mit/ohne Rückenstütze, vorwärts

2013 trat die EU-Sicherheitsverordnung R 129, die sogenannte i-Size, parallel zu der bereits existierenden Regelung in Kraft. Seitdem orientieren sich die Hersteller an der Größe des Kindes. Denn ob der Kindersitz für ein Kind gut passt, hängt eher von der Größe als vom Gewicht ab. Alter spielt bei beiden Kindersitzklassen keine Rolle.

Q0 – Größe: bis 60 cm
Q1 – Größe: 60 bis 75 cm
Q1,5 – Größe: 75 bis 87 cm
Q3 – Größe: 87 bis 105 cm
Q6 – Größe: 105 bis 125 cm
Q10 – Größe: ab 125 cm

Die neue Verordnung regelt zudem, dass Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärts im Auto transportiert werden müssen.
Diese grundlegende Veränderung entstand aus der Erfahrung heraus, dass Babys in einem rückwärts gerichteten Kindersitz sicherer sind. Denn dieser schützt den Kopf des Kindes bei einem Frontalaufprall besser.

Einbau eines Kindersitzes im Auto

In der Regel wird der Kindersitz einmal ins Auto eingebaut und verbleibt dann an Ort und Stelle. Dabei gibt es zwei Varianten, einen Kindersitz einzubauen: die Isofix-Verankerung und die Gurtinstallation.

Isofix ist ein Schnellbefestigungssystem für Kindersitze im Auto, bei dem eine starre Verbindung zwischen der Karosserie des Autos und dem Kindersitz hergestellt wird. Um jedoch einen Isofix-Kindersitz fest im Auto verankern zu können, muss das Fahrzeug mit entsprechenden Haltebügeln versehen sein.
Die Isofix-Halterungen haben alle Fahrzeuge ab 2014, aber auch viele ältere Automodelle sind damit ausgestattet. Die Autositze sind entsprechend gekennzeichnet. Der Vorteil des Isofix-Systems ist die einfache Bedienung, durch die das Risiko einer falschen Befestigung minimiert wird.

In einem Fahrzeug ohne Isofix-Befestigung wird der Kindersitz mit den fahrzeugeigenen Sicherheitsgurten angebracht. Dabei wird der Kindersitz mit dem Dreipunktgurt fest an den Autositz geschnallt. Für eine fehlerfreie Gurtführung und die richtige Montage ist es wichtig, die Bedienungsanleitung des Kindersitzes genau zu lesen.

Wo müssen Kindersitze angebracht werden?

Laut Gesetz können Babys und Kinder, die unter 12 Jahren oder kleiner als 150 Zentimeter sind, auch vorne auf dem Beifahrersitz mitfahren. Sie müssen hier in einer entsprechenden Babyschale oder einem Kindersitz gesichert sein.

Folgende Sicherheitsvorkehrungen sind jedoch hierfür notwendig:

  • Bei rückwärts gerichteten Kindersitzen wie Babyschalen und Reboardern muss der Airbag deaktiviert werden.
  • Nach vorne gerichtete Kindersitze dürfen in den meisten Fällen auf dem Beifahrersitz montiert werden. Das Kind sollte jedoch nicht zu nah am Frontairbag sitzen. Den Beifahrersitz daher auf die hinterste Position schieben.

Generell wird empfohlen, den Beifahrersitz nur im Ausnahmefall zu verwenden. Die sichersten Plätze sind auf der Rückbank rechts und auf der Rückbank in der Mitte.

Kindersitz im Ausland

Welche Kindersitzpflicht im Ausland gilt, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. In allen Ländern der EU benötigen Kinder auf jeden Fall einen Kindersitz. Bis zu welchem Alter und zu welcher Größe dieser vorgeschrieben ist, variiert jedoch.

Folgende Regelungen gelten zum Beispiel in diesen Ländern der EU:

  • Frankreich: Kinder unter 10 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
  • Griechenland: Kinder unter 3 Jahre müssen in einem Kindersitz transportiert werden. Kinder zwischen 3 und 11 Jahren und kleiner als 135 Zentimeter müssen mit einer dem Alter, der Größe und dem Gewicht entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sein.
  • Kroatien: Kinder unter 2 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung sitzen, aber nur, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist. Kinder kleiner als 150 Zentimeter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
  • Österreich: Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 135 Zentimeter sind, benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechende Rückhaltevorrichtung.
  • Schweiz: Kinder unter 12 Jahren müssen im Auto in einem speziellen Kindersitz sitzen, sofern sie kleiner als 150 Zentimeter sind.
  • Spanien: Kinder, die kleiner als 135 Zentimeter sind, müssen in einem Kindersitz befördert werden.
  • Gut zu wissen: In Italien gelten seit dem 6. März 2020 folgende Regelungen:
    Es gilt nicht nur wie bisher die Kindersitzpflicht bei Kindern bis zu einer Körpergröße von 150 Zentimetern und 36 Kilogramm, für Kinder bis drei Jahren dürfen ausschließlich Autokindersitze mit integriertem Alarmsignal zur Kindersicherung verwendet werden.
    Sinn der Regelung ist es, dass kleine Kinder nicht im Auto vergessen werden. Wer diese Regel nicht beachtet, muss mit Geldbußen ab 83 Euro rechnen.

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Fragen und Antworten zum Thema Kindersitzpflicht im Auto

  • Wann sollte man den Kindersitz wechseln?
    Wenn der Kopf des Kindes über den Rand der Babyschale ragt, sollten Eltern auf die nächstgrößere Kindersitzgruppe wechseln.
  • Wie findet man den richtigen Kindersitz?
    Entscheidend bei der Wahl des richtigen Sitzes ist heute nicht mehr das Gewicht, sondern die Größe des Kindes. Die Altersangaben dienen in der Regel nur der groben Orientierung. Wichtig ist, dass der Sitz von Anfang an passend für das Kind ist – die Kleinen sollten nicht in den Kindersitz oder die Babyschale reinwachsen!
  • Wo ist der sicherste Platz im Auto für einen Kindersitz?
    Der Rücksitz in der Mitte ist am sichersten, weil er am weitesten von einem möglichen Aufprall entfernt ist. Prüfen Sie aber, ob in Ihrem Auto überhaupt ein Kindersitz auf dem mittleren Rücksitz befestigt werden kann.
  • Wie lange sollte ein Kind gegen die Fahrtrichtung im Auto sitzen?
    Nach den i-Size-Richtlinien sollen Kinder bis zum Alter von mindestens 15 Monaten kontinuierlich rückwärts gerichtet im Auto mitfahren.

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