Wie berechnet man den Rentenbeginn?

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Beratung

Zuletzt aktualisiert : 09.08.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Diese neue Regelaltersgrenze gilt künftig für alle, die 1964 und später geboren wurden.
  • Wer hingegen bereits mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss hohe Abschläge in Kauf nehmen.
  • Lediglich schwerbehinderte Menschen, langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und langjährig Versicherte, die 45 Jahre Rentenbeiträge geleistet haben, können bereits früher abschlagsfrei eine Altersrente beziehen.
  • Mit dem Renteneintrittsalter-Rechner können Sie Ihren frühesten und Ihren regulären Renteneintritt berechnen.

Was ist das Renteneintrittsalter?

Das Renteneintrittsalter ist das Alter, in dem eine Person beginnt, eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen. In Deutschland wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente (hier vereinfacht Renteneintrittsalter) derzeit schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Personen, die vor diesem Alter in Rente gehen möchten, müssen Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Das Renteneintrittsalter kann bei einer privaten Rentenversicherung abweichen.

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Was ist die Regelaltersgrenze?

In Deutschland können Sie die gesetzliche Regelaltersrente erhalten, wenn Sie mindestens fünf Jahre eingezahlt und das erforderliche Alter erreicht haben. Diese Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab und liegt bei Personen, die ab 1964 geboren sind, bei 67 Jahren. Wer vor 1964 geboren wurde, kann abhängig vom Geburtsjahr einige Monate früher in Rente gehen. Für schwerbehinderte Menschen, Bergleute und langjährig Versicherte, die 45 Jahre in das Rentensystem eingezahlt haben, besteht eine niedrigere Regelaltersgrenze als 67 Jahre.

Rentenbeginn berechnen

Über den Rentenbeginn-Rechner können Sie den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs ermitteln. Andere Rentenarten, zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente, lassen sich damit nicht darstellen.

Renteneintrittsalter: Tabelle nach Jahrgang

Mit der nachfolgenden Tabelle zum Renteneintrittsalter nach Jahrgang können Sie Ihr persönliches Rentenalter bestimmen, ohne einen Renteneintrittsrechner zu nutzen. Diese Tabelle gibt Auskunft über den Rentenbeginn, der je nach Ihrem Geburtsjahr variiert.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze
vor 1947 65
1947 65 + 1 Monat
1948 65 + 2 Monate
1949 65 + 3 Monate
1950 65 + 4 Monate
1951 65 + 5 Monate
1952 65 + 6 Monate
1953 65 + 7 Monate
1954 65 + 8 Monate
1955 65 + 9 Monate
1956 65 + 10 Monate
1957 65 + 11 Monate
1958 66
1959 66 + 2 Monate
1960 66 + 4 Monate
1961 66 + 6 Monate
1962 66 + 8 Monate
1963 66 + 10 Monate
1964 und später 67

Wovon hängt der Rentenbeginn ab?

Der Rentenbeginn hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Regelaltersgrenze: Dies ist das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Sie ohne Abschläge Ihre Altersrente beziehen können. In Deutschland steigt diese Grenze schrittweise auf 67 Jahre für die ab 1964 Geborenen.
  • Geburtsjahr: Das konkrete Renteneintrittsalter variiert ja nach Geburtsjahr (siehe Tabelle oben).
  • Versicherungsdauer: Die Mindestversicherungszeit, Wartezeit genannt, muss erfüllt sein. In Deutschland beträgt sie in der Regel fünf Jahre.
  • Frührente: Sie können früher in Rente gehen, müssen dann aber mit finanziellen Abschlägen rechnen. Außer Sie erfüllen besondere Bedingungen wie eine sehr lange Versicherungsdauer (45 Jahre).
  • Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen früher und oft ohne Abschläge in Rente gehen.
  • Berufsgruppe: Bestimmte Berufsgruppen wie Bergleute haben eigene Regelungen, die einen früheren Rentenbeginn ermöglichen.

Wann kann man frühestens in Rente gehen?

Sie können Ihre Rente vor dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze beginnen – wenn 35 Beitragsjahre vorliegen. Dabei müssen Sie jedoch für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, einen Abschlag von 0,3 Prozent auf die monatliche Rente in Kauf nehmen. Diese Abschläge sind insgesamt auf höchstens 14,4 Prozent begrenzt.

Diese Obergrenze entspricht einem vorgezogenen Rentenbeginn von maximal vier Jahren vor der Regelaltersgrenze. Daher können Sie unter üblichen Bedingungen frühestens vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Für Versicherte, die ab 1964 geboren sind, liegt somit das früheste Renteneintrittsalter bei 63 Jahren.

Renteneintrittsalter mit Schwerbehinderung

Versicherte, die als schwerbehindert anerkannt sind, können unter Umständen früher in Rente gehen. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Das Gesetz sieht jedoch vor, dass auch für Schwerbehinderte ab dem Jahrgang 1952 das Mindestalter für den Rentenbeginn schrittweise angehoben wird. Das bedeutet, dass am frühesten die Jahrgänge vor 1952 mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Die Jahrgänge ab 1964 können mit 65 Jahren abschlagsfrei oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Für jeden Monat, den sie früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von ihrer Rente abgezogen, maximal also 10,8 Prozent.

Rentenbeginn für Frauen

In Deutschland ist das Renteneintrittsalter für Frauen heute gleich dem für Männer. Das bedeutet, dass unabhängig vom Geschlecht das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Diese Regelung wurde eingeführt, um eine längere Lebensarbeitszeit zu fördern und die finanzielle Stabilität der Rentenversicherungssysteme zu sichern. Frauen wie Männer, die ab 1964 geboren sind, erreichen die Altersgrenze für die Regelaltersrente mit 67 Jahren.

Vor dem Jahr 2000 galt in Deutschland die Regelung, dass Frauen bereits mit 60 Jahren in Rente gehen konnten, fünf Jahre früher als die damalige Regelaltersgrenze für Männer, die bei 65 Jahren lag.

Rentenbeginn für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Bergleute, die langjährig unter Tage gearbeitet haben, können abhängig von ihrem Geburtsjahr bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen. Die Regelung sieht vor, dass Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, die Regelaltersrente bereits mit ihrem 60. Lebensjahr beziehen können. Für Versicherte, die nach diesem Datum geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise auf 62 Jahre angehoben.

Wann sollte man den Rentenantrag stellen?

Laut Renteninformation der Deutsche Rentenversicherung sollte man den Rentenantrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einreichen. Dies gibt beteiligten dritten Stellen-wie Arbeitgebern und Krankenkassen genügend Zeit, erforderliche Informationen bereitzustellen. Eine fristgerechte Antragstellung sichert zudem die erste Rentenzahlung im Folgemonat. Ein frühe-rer Antrag ist ohne Nachteile und einige Experten empfehlen sogar, ihn bis zu sechs Monate vorher zu stellen.

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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Wie berechnet man den Rentenbeginn?, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Rentenbeginnberechnung

  • Wie ist das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland?
    Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland liegt bei etwa 64 Jahren.
  • Wie ist das durchschnittliche Renteneintrittsalter weltweit?
    Das durchschnittliche Renteneintrittsalter weltweit variiert erheblich zwischen den Ländern. In Ländern wie Island, Israel und Norwegen liegt es bei etwa 67 Jahren, während die Menschen in Saudi-Arabien schon mit 47 Jahren in Rente gehen können. Im weltweiten Durchschnitt beträgt das Ein-trittsalter für die Rente 62,8 Jahre.
  • Welcher Jahrgang darf wann in Rente?
    In Deutschland steigt die Altersgrenze für die Regelaltersrente stufenweise auf 67 Jahre an. Personen, die ab 1964 geboren sind, können in Zukunft regulär mit 67 in Rente gehen (siehe hierzu Renteneintrittsalter-Tabelle oben).
  • Welcher Jahrgang geht 2024 in Rente?
    Im Jahr 2024 können Personen, die 1958 geboren sind, mit einem Alter von 66 Jahren in Rente gehen.
  • Welcher Jahrgang geht 2025 in Rente?
    Im Jahr 2025 können Personen, die 1959 geboren sind, mit einem Alter von 66 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen.

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