Früher in Rente gehen
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Das Wichtigste kurz erklärt
- Renteneintrittsalter in Deutschland: Die Altersgrenze für die Regelaltersrente, hier vereinfachend Renteneintrittsalter genannt, ist abhängig vom Geburtsjahr. Personen, die 1964 oder später geboren wurden, können erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
- Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt: Wer vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente geht, muss dauerhafte Abschläge hinnehmen. Sie betragen 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Ruhestands bis zu einem Maximum von 14,4 Prozent.
- Frühzeitig in Rente gehen durch private Vorsorge: Dennoch gibt es verschiedene Strategien, die man befolgen kann, um früher in Rente zu gehen. Dazu zählen zum Beispiel die Flexi-Rente oder eine Überbrückung durch eine private Altersvorsorge wie die private Rentenversicherung.
- Private Rentenversicherung: Die private Rentenversicherung ist eine flexible Form der Altersvorsorge, die eine lebenslange Rente bietet und oft die Möglichkeit zur Kapitalauszahlung in regelmäßigen Raten oder als Einmalzahlung einschließt.
In diesem Ratgeber
Ab wann kann man in Rente gehen?
Früher in Rente gehen: Wie hoch sind die möglichen Abschläge?
8 Tipps und Tricks, um früher in Rente zu gehen
Wie kann man die Zeit bis zur Rente überbrücken?
Wie viel darf man zur Rente hinzuverdienen?
Ab wann kann man in Rente gehen?
In Deutschland hängt das Renteneintrittsalter davon ab, wann man geboren wurde. Für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, lag das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Das bedeutet, dass Personen, die 1964 oder später geboren sind, erst mit 67 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
vor 1947 | 65 |
1947 | 65 + 1 Monat |
1948 | 65 + 2 Monate |
1949 | 65 + 3 Monate |
1950 | 65 + 4 Monate |
1951 | 65 + 5 Monate |
1952 | 65 + 6 Monate |
1953 | 65 + 7 Monate |
1954 | 65 + 8 Monate |
1955 | 65 + 9 Monate |
1956 | 65 + 10 Monate |
1957 | 65 + 11 Monate |
1958 | 66 |
1959 | 66 + 2 Monate |
1960 | 66 + 4 Monate |
1961 | 66 + 6 Monate |
1962 | 66 + 8 Monate |
1963 | 66 + 10 Monate |
1964 und später | 67 |
Früher in Rente gehen: Wie hoch sind die möglichen Abschläge?
Wer vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge auf die Rentenbezüge sind dauerhaft und werden wie folgt berechnet:
- Höhe der Abschläge: Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
- Maximaler Abschlag: Der maximale Abschlag beträgt 14,4 Prozent, was einem vorgezogenen Rentenbeginn von 48 Monaten (4 Jahren) vor der regulären Regelaltersgrenze entspricht.
- Frühester Renteneintritt: Selbst mit Abzügen ist eine vorzeitige staatliche Rente demnach höchstens 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich! Für die Jahrgänge ab 1964 bedeutet dies, dass ein Rentenbezug frühestens mit 63 Jahren möglich ist.
8 Tipps und Tricks, um früher in Rente zu gehen
Um früher in Rente zu gehen und dabei finanziell gut abgesichert zu sein, gibt es verschiedene Strategien, die man verfolgen kann.
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie möglichst früh mit der Planung Ihrer Rente. Entwickeln Sie eine langfristige Strategie, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und eventuelle finanzielle Lücken zu schließen. Mit dem RentenCheck von Zurich können Sie Ihren zusätzlichen Vorsorgebedarf zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnen.
- Prüfen Sie außerordentliche Ansprüche:
Bestimmte Gruppen dürfen ohne Abzüge frühzeitig in Rente gehen, darunter:- Personen mit mindestens 50 Prozent anerkannter Behinderung
- Berufssoldaten, die unter bestimmten Bedingungen ab 55 Jahren in den Ruhestand treten können
- Arbeitnehmer, die als besonders langjährig Versicherte mindestens 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse geleistet haben
- Zusätzliche Beiträge leisten: Um Rentenkürzungen wegen eines frühzeitigen Rentenbeginns auszugleichen, können Sie Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Diese Sonderzahlungen sind ab dem 50. Lebensjahr möglich. Dabei kann man eine Einmalzahlung oder auch mehrere Teilzahlungen – nur innerhalb eines Jahres – wählen.
- Nutzen Sie die Flexi-Rente:
Die Flexi-Rente erleichtert den Ruhestandsübergang, indem sie den Rentnern zwei Vorteile bietet:
- Rentenzuschläge bei Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze
- Hinzuverdienen unbegrenzt möglich bei Frührente: Zum 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für alle Altersrenten komplett aufgehoben. Das bedeutet, dass Sie als Frührentner heute unbegrenzt zu Ihrer Rente hinzuverdienen dürfen und so Rentenlücken ausgleichen können.
- Für Immobilienbesitzer: Immobilienrente
Wer eine Immobilie besitzt, kann durch eine Verrentung seiner Eigentumswohnung oder seines Hauses Kapital gewinnen. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:- Leibrente
- Nießbrauchrecht
- Immobilienteilverkauf
- Umkehrhypothek
- Verkauf mit Mietvertrag
- Kosten reduzieren: Überprüfen Sie Ihre Ausgaben und reduzieren Sie unnötige Kosten. Durch eine konsequente Ausgabenkontrolle können Sie mehr Geld für Ihre Altersvorsorge zurücklegen und so den Weg zu einem früheren Rentenbeginn ebnen.
- Abschläge akzeptieren: Einige Besserverdiener erwägen eine vorzeitige Rente, da sie vermuten, dass der Gewinn an Lebensqualität die Rentenabschläge ausgleicht. Zur Orientierung: Rentner benötigen meist 60 bis 80 Prozent ihres letzten Einkommens, um ihren Lebensstandard zu erhalten. Bei vorzeitiger Rente drei Jahre vor der Regelaltersgrenze mindert sich die Rente insgesamt um 10,8 Prozent. Zudem verkürzt sich die Einzahlungszeit in die Rentenkasse um drei Jahre. Mit diesen Faktoren lässt sich die tatsächliche Rentenhöhe berechnen und mit dem benötigten Prozentsatz von 60 bis 80 Prozent vergleichen.
- Private Altersvorsorge: Wer frühzeitig in eine private Rentenversicherung oder andere Sparpläne investiert hat, kann ohne finanzielle Einbußen frühzeitig in Rente gehen. Die staatliche Rente erhält man dann unter Umständen noch nicht, kann diese Lücke aber bis zum offiziellen Rentenalter ausgleichen.
Private Altersvorsorge: So können Sie früher in Rente gehen
Die Formen der Altersvorsorge, mit denen man privat sparen kann, sind vielfältig. Hier sind einige gängige Arten der privaten Altersvorsorge in Deutschland.
- Riester-Rente: Die staatlich geförderte Rentenform ist besonders für Angestellte mit mittlerem Einkommen attraktiv, da sie durch Zulagen und steuerliche Vorteile unterstützt wird. Zudem können auch Geringverdiener mit Kindern von der Grund- und Kinderzulage profitieren.
- Rürup-Rente (Basisrente): Bietet vor allem Selbstständigen und Freiberuflern steuerliche Vorteile, da Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar sind.
- Lebensversicherung: Eine Kombination aus Risikoschutz und Kapitalbildung, bei der am Ende der Laufzeit oder im Todesfall eine Summe ausgezahlt wird.
- Betriebliche Altersvorsorge: Vom Arbeitgeber unterstützte Vorsorge, die durch Entgeltumwandlung finanziert wird und aufgrund von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen besonders effektiv sein kann.
- Investmentfonds-Sparpläne: Ermöglichen den Aufbau eines Vermögens durch Investitionen in Aktien- oder Rentenfonds, wobei das Risiko durch breite Diversifikation minimiert werden kann.
- Immobilien als Altersvorsorge: Der Kauf und das Halten von Immobilien zur Nutzung oder Vermietung, um ein passives Einkommen oder Wertsteigerungen als Altersvorsorge zu nutzen.
- Private Rentenversicherung: Eine flexible und beliebte Form der Altersvorsorge, die eine lebenslange Rente bietet und oft die Möglichkeit einschließt, Kapital entweder in regelmäßigen Raten oder als Einmalzahlung zu entnehmen. Eine Variante sind fondsgebundene Rentenversicherungen bei der die Vorteile der Rentenversicherung mit den Chancen der Kapitalmärkte kombiniert werden können.
Wie kann man die Zeit bis zur Rente überbrücken?
Um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken und die notwendigen 35 Versicherungsjahre zu erreichen, besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen. Vorausgesetzt, man war fest angestellt und wurde vom Arbeitgeber entlassen, weil zum Beispiel dieser insolvent war oder den Betrieb aufgegeben hat.
Personen über 58 Jahre können unter diesen Bedingungen bis zu 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. Besonders für Frauen kann sich das lohnen, wenn die weniger als 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder niedrigere Einkommen erzielten.
Zudem wird durch den Bezug von Arbeitslosengeld der Rentenanspruch erhöht, da für bis zu zwei Jahre der Arbeitslosigkeit 80 Prozent der Rentenpunkte angerechnet werden, die man bei einer regulären Beschäftigung erhalten hätte. Diese Regelung kann die Höhe der späteren Rente signifikant verbessern.
Wie viel darf man zur Rente hinzuverdienen?
- Regelaltersrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und die volle Regelaltersrente bezieht, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Es gibt keine Einschränkungen oder Kürzungen der Rente aufgrund von zusätzlichem Einkommen.
- Vorzeitige Altersrente: Bei vorzeitigem Bezug der Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es seit 2023 ebenfalls keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
- Teilrente: Für Bezieher einer Teilrente gibt es unterschiedliche Modelle mit jeweils eigenen Hinzuverdienstgrenzen, die sich nach dem letzten Bruttoeinkommen richten. Es ist möglich, ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente zu beziehen, wobei entsprechend mehr oder weniger hinzuverdient werden darf.
- Erwerbsminderungsrente: Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es ebenfalls Hinzuverdienstgrenzen, die je nach Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem durchschnittlichen Einkommen der letzten Jahre vor der Rente individuell berechnet werden.
Früher in Rente für Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler in Deutschland müssen ihre Altersvorsorge eigenständig planen, da sie meist nicht gesetzlich rentenversichert sind. Hier einige Strategien für einen früheren Ruhestand:
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Selbstständige können sich entscheiden, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Dies ermöglicht ihnen den Zugang zu einer gesetzlichen Rente inklusive der Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen vorzeitig in Rente zu gehen.
Rürup-Rente (Basisrente): Speziell für Selbstständige konzipiert, bietet die Rürup-Rente steuerliche Vorteile während der Einzahlungsphase und sichert eine lebenslange Rente. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, was besonders in höheren Einkommensklassen vorteilhaft sein kann.
Investitionen in Aktien, Fonds und Immobilien: Durch den Aufbau eines Portfolios aus Aktien, Fonds und/oder Immobilien können Selbstständige ein passives Einkommen generieren, das ihnen erlaubt, früher in Rente zu gehen oder das Einkommen im Ruhestand zu ergänzen.
Private Rentenversicherung: Eine private Rentenversicherung bietet flexible Möglichkeiten zur Kapitalanlage und Rentenauszahlung. Selbstständige können die Höhe der Beitragszahlungen und die Versicherungszeit selbst bestimmen und sich so ein individuelles Vorsorgepaket schaffen.
Früher in Rente gehen: die häufigsten Fragen und Antworten
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Kann man auch schon mit 60 in Rente gehen?Es gibt keinen Rentenanspruch mit 60 Jahren mehr, dieser wurde abgeschafft.
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Wann lohnt es sich, vorzeitig in Rente zu gehen?Vorzeitig in Rente zu gehen, lohnt sich vor allem dann, wenn Sie ausreichend finanzielle Rücklagen oder alternative Einkommensquellen haben, die die Abschläge auf die gesetzliche Rente ausgleichen können.
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Kann ich mit 58 aufhören zu arbeiten?Ja, Sie können unter bestimmten Umständen mit 58 aufhören zu arbeiten, müssen jedoch sicher-stellen, dass Sie genügend finanzielle Mittel haben, um die Zeit bis zum Beginn Ihrer Rentenzahlungen zu überbrücken. Denn Sie werden erhebliche Abschläge auf ihre Rente in Kauf nehmen müssen.
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Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen ohne Abzüge?Nach 45 Versicherungsjahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die sogenannte „Rente mit 63“ für besonders langjährig Versicherte galt ursprünglich für alle vor 1953 Geborenen, die ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen konnten. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 wird das Eintrittsalter jedoch schrittweise angehoben. Ab dem Geburtsjahr 1964 beträgt das Eintrittsalter ohne Abschläge 65 Jahre.