Wie funktioniert die Altersvorsorge als Beamter

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Zuletzt aktualisiert : 03.12.2024
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Beamte und Beamtinnen erhalten im Ruhestand keine Rente, sondern eine Pension vom Staat, die sich nach Dienstjahren und Besoldungsgruppe richtet.
  • Das Versorgungsänderungsgesetz 2021 hat die Höchstpension für Beamte von 75 auf 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts gesenkt und das Pensionsalter bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
  • Wenn Beamte vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, wird Ihre Pension gekürzt – um bis zu 10,8 Prozent.
  • Um Versorgungslücken im Alter zu schließen, können auch Beamte und Beamtinnen eine private Rentenversicherung, Riester-Rente oder Rürup-Rente als private Altersvorsorge nutzen.

Private Altersvorsorge als Beamter

Ob Polizist, Richter oder verbeamteter Lehrer: Die Altersvorsorge für Beamte unterscheidet sich grundlegend von der für Angestellte oder Selbstständige. Beamte erhalten im Ruhestand keine Rente, sondern eine Pension, die sich nach den Dienstjahren und der Besoldungsgruppe richtet.

Diese Pension wird vom Staat gezahlt und fällt in der Regel wesentlich höher als eine Rente aus. Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2021 wurden jedoch auch für Beamte wichtige Änderungen eingeführt. Eine der zentralen Neuerungen ist die Senkung der Höchstpension von 75 auf 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts.
Zudem wird die Pensionsaltersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise angehoben. Die Regelaltersgrenze steigt damit bis 2029 von 65 auf 67 Jahre. Diese Maßnahme soll die Nachhaltigkeit der Beamtenversorgung sichern. Das bedeutet aber, dass auch Beamte länger arbeiten müssen, bevor sie in den Ruhestand treten können.

Wer die Altersgrenze von 67 Jahren nicht erreicht, muss mit einer zusätzlichen Versorgungslücke zu rechnen. Um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand vollständig zu erhalten, ist es daher auch für Beamte sinnvoll, über eine zusätzliche private Altersvorsorge nachzudenken.

Tipp: Mit dem Zurich Renten-Check können Sie die Höhe Ihres zusätzlichen Vorsorgebedarfs berechnen.

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Wie hoch ist die Pension von Beamten?

Die Höhe der Pension hängt von mehreren Faktoren ab. Im Wesentlichen wird die Altersversorgung von Beamten durch die folgenden Aspekte bestimmt:

  • Dienstzeit: Die Anzahl der Dienstjahre ist ein entscheidender Faktor. Je länger ein Beamter im Dienst war, desto höher ist die zu erwartende Pension.
  • Besoldungsgruppe: Die Besoldungsgruppe und die darin erreichten Stufen sind ebenfalls ausschlaggebend. Höhere Besoldungsgruppen und Stufen bedeuten höhere Dienstbezüge und damit auch eine höhere Pension.
  • Ruhegehaltssatz: Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge pro Dienstjahr. Nach 40 Dienstjahren erreicht der Beamte den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent.
  • Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge: Diese umfassen das Grundgehalt, Familienzuschläge und eventuell weitere anrechenbare Bezüge. Zuschläge, die nicht ruhegehaltsfähig sind, werden bei der Berechnung der Pension nicht berücksichtigt.
  • Versorgungsabschläge: Bei einem vorzeitigen Ruhestand werden Versorgungsabschläge vorgenommen. Pro Monat des vorzeitigen Ruhestandes wird die Pension um 0,3 Prozent gekürzt, maximal jedoch um 10,8 Prozent.

Private Altersvorsorge als Beamter: ein Rechenbeispiel

Geburtsjahr 1990
Familienstand verheiratet, 1 Kind
Bundesland Bayern
Besoldungsgruppe, -stufe A14, Stufe 5
Diensteintrittsjahr 2015
Bruttogehalt mit 65 Jahren 5.000 Euro (angenommen)
Ruhegehalt 3.587,50 Euro
Versorgungslücke 1.412,50 Euro

Das Ruhegehalt, berechnet mit dem Höchstsatz von 71,75 Prozent, ergibt 3.587,50 Euro monatlich. Demnach besteht in diesem Beispielfall eine Versorgungslücke von 1.412,50 Euro.

In welchem Alter können Beamte in Pension gehen?

Das reguläre Pensionsalter für Beamte liegt zwischen 65 und 67 Jahren. Dies variiert je nach Geburtsjahr und spezifischen Regelungen. Beispielsweise können ab 1964 geborene Bundesbeamte erst mit 67 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Für ältere Beamte hingegen gelten andere Regelaltersgrenzen:

Geburtsjahr Regelaltersgrenze
bis 1946 65 Jahre
1947 65 Jahre + 1 Monat
1948 65 Jahre + 2 Monate
1949 65 Jahre + 3 Monate
1950 65 Jahre + 4 Monate
1951 65 Jahre + 5 Monate
1952 65 Jahre + 6 Monate
1953 65 Jahre + 7 Monate
1954 65 Jahre + 8 Monate
1955 65 Jahre + 9 Monate
1956 65 Jahre + 10 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
1964 67 Jahre

Vorzeitiger Ruhestand als Beamter

In der Regel können Beamte vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand treten, allerdings mit Versorgungsabschlägen. Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat, den der Beamte vor dem regulären Pensionsalter in den Ruhestand tritt, maximal jedoch 10,8 Prozent.

Eine niedrigere Altersgrenze für den Ruhestand gilt zudem für

  • bestimmte Berufsgruppen wie für Polizisten
  • Beamte mit 45 Dienstjahren
  • Beamte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent
  • Beamte, denen eine Dienstunfähigkeit bescheinigt wird

Private Altersvorsorge für Beamte

Viele Beamte investieren zusätzlich in eine private Altersvorsorge. Sie können dabei entscheiden, ob sie eine geförderte Altersvorsorge in Anspruch nehmen oder eine andere Anlageform wählen.

Riester-Rente

Auch Beamte können von der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren. Durch Zulagen und mögliche Steuerersparnisse kann sie eine attraktive Ergänzung zur staatlichen Pension sein. Beamte dürfen jedoch nur privat und nicht über den Betrieb „riestern“.

Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen 4 Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr eingezahlt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro. Eventuelle Zulagen werden von diesem Betrag abgezogen. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr.
Für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren ist, gibt es eine Zulage von 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro pro Jahr.

Alle Riester-Beiträge können als Sonderausgaben bis zu 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Dies macht die Riester-Rente zusätzlich für Beamte attraktiv.

Rürup-Rente

Beamte profitieren bei der Basisrente, umgangssprachlich meist als Rürup-Rente bezeichnet, von den gleichen Steuervorteilen wie Angestellte und Selbstständige. Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden vom Einkommen abgezogen, wodurch das zu versteuernde Einkommen sinkt. Die eingezahlten Beiträge können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag bis zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Diese Regelung macht die Rürup-Rente besonders attraktiv für Beamte mit höherem Einkommen.

Lebensversicherung

Eine private Rentenversicherung für Beamte kombiniert Todesfallschutz und Vermögensaufbau. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe. Bei Erleben des Endes der Laufzeit wird das angesparte Kapital plus Überschussanteile ausgezahlt. Beiträge zur Kapitallebensversicherung können steuerlich absetzbar sein. Diese Versicherung bietet finanzielle Sicherheit und Vorsorge für die Familie. Sie eignet sich auch zur langfristigen Kapitalbildung und Altersvorsorge.

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung kann ebenfalls die staatliche Pension von Beamten ergänzen. Beiträge werden über einen festgelegten Zeitraum eingezahlt. Im Rentenalter erhält der Beamte eine zusätzliche monatliche Rente. Diese Rente kann flexibel gestaltet werden, zum Beispiel als lebenslange monatliche Auszahlung, als Einmalbetrag oder (je nach Produkt) auch als Mischform zwischen lebenslanger Rentenzahlung und einmaliger Kapitalleistung. Steuerliche Vorteile können durch Abzug der Beiträge als Sonderausgaben genutzt werden.

Ist die private Altersvorsorge für Beamte sinnvoll?

Eine private Altersvorsorge für Beamte kann auf jeden Fall sinnvoll sein, denn sie ergänzt die staatliche Pension und hilft, Versorgungslücken im Alter zu schließen. Beamte können dabei von steuerlichen Vorteilen und staatlichen Förderungen profitieren.

Private Vorsorgeprodukte wie eine private Rentenversicherung oder eine Risikolebensversicherung bieten flexible und individuelle Absicherung. Im Todesfall sorgt die Lebensversicherung zudem für die finanzielle Absicherung der Familie.

Vorsorge bei Dienstunfähigkeit

Beamte können verschiedene Vorsorgemaßnahmen treffen, um sich gegen Dienstunfähigkeit abzusichern. Ein Beispiel für Dienstunfähigkeit ist eine langfristige Erkrankung, die die Ausübung des Dienstes unmöglich macht, etwa eine schwere Depression oder eine chronische körperliche Erkrankung.

Bei Dienstunfähigkeit von Beamten tritt in der Regel ihr Dienstherr ein und zahlt eine sogenannte Dienstunfähigkeitspension. Diese basiert auf den bisherigen Dienstjahren und dem letzten Gehalt des Beamten. Allerdings kann es zu Abschlägen kommen, wenn die Dienstunfähigkeit vor dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze eintritt.

Ergänzend können Beamte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese bietet finanzielle Unterstützung, wenn Beamte ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Sie ist zudem eine zusätzliche Einkommensquelle, unabhängig von staatlichen Leistungen.

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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Altersvorsorge als Beamter, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Altersvorsorge als Beamter

  • Haben Beamte eine Rentenlücke?
    Ja, auch Beamte haben eine Rentenlücke, da sie im Ruhestand höchstens 71,75 Prozent ihres letzten Gehalts als Pension erhalten. Private Altersvorsorge kann daher sinnvoll sein, um diese Lücke zu schließen und die finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.
  • Haben Beamte eine sichere Rente?
    Ja, Beamte haben eine sichere Rente, da sie eine staatlich garantierte Pension erhalten.
  • Wie sind Beamte im Alter abgesichert?
    Beamte sind im Alter durch ihre staatliche Pension abgesichert, die bis zu 71,75 Prozent ihres letzten Gehalts betragen kann. Zusätzlich können sie von privaten Vorsorgeoptionen wie der Riester-Rente, der Rürup-Rente, privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen profitieren, um mögliche Versorgungslücken zu schließen und ihre finanzielle Sicherheit zu erhöhen.
  • Wie viel Dienstjahre braucht man für die Pension?
    Für die staatliche Pension benötigen Beamte in der Regel mindestens fünf Dienstjahre. Diese Mindestdienstzeit ist erforderlich, um einen Anspruch auf Ruhegehalt zu haben. Je länger die Dienstzeit, desto höher fällt die Pension aus.

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