Path
lebensversicherung-faq-850x850-2020-11
Finanzielle Absicherung im Ruhestand.

Fragen und Antworten zur Lebens- und Rentenversicherung

Damit Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen genießen können, beantworten wir hier Fragen zur Lebensversicherung, zu staatlicher Förderung, zur Abgeltungssteuer, zur Versorgungslücke und zum Alterseinkünftegesetz.

Fragen und Antworten zur Lebens- und Rentenversicherung

Wir machen es Ihnen einfach: Ob Dynamik, Riester oder Standmitteilung – hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen zum Abschluss einer privaten Lebens-oder Rentenversicherung sowie zu Ihrem bestehenden Vertrag. Bitte wählen Sie eines der folgenden Themen aus.
  • Wer ist an einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag beteiligt?

    Was ist eine kapitalbildende Lebensversicherung oder Rentenversicherung?

    Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung wird eine Versicherungsleistung (Versicherungssumme oder Rente) vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen von ihm bestimmten Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.

    Der Versicherungsfall ist entweder das Erleben eines vorab im Vertrag bestimmten Zeitpunktes (im Erlebensfall des Vertragsablaufs) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer.

    Wer sind „Versicherungsnehmer“ und „versicherte Person“?

    Als „Versicherungsnehmer“ sind Sie der Vertragspartner des Versicherers. Sie schließen den Vertrag  mit uns und sind somit Inhaber aller Rechte und Pflichten an dem Versicherungsvertrag. Sofern Sie als Versicherungsnehmer keine Verfügungen an Dritte erteilen (zum Beispiel bei Immobilienfinanzierungen), sind alleine Ihre Entscheidungen für die Vertragsgestaltung ausschlaggebend. Sie erhalten als Versicherungsnehmer auch den Versicherungsschein als wichtiges Vertragsdokument. Sie haben das Recht, z.B. auf die Versicherungsleistung oder die Vergabe eines Bezugsrechts und Sie sind auch Schuldner der Versicherungsbeiträge.

    Die „versicherte Person“ ist die Person, auf deren Leben der Vertrag abgeschlossen wird und die den Versicherungsschutz erhält. Versicherte Person und Versicherungsnehmer müssen nicht unbedingt identisch sein. Ist eine andere Person als der Versicherungsnehmer die versicherte Person, so muss diese auch in den Vertrag einwilligen und, falls erforderlich, Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machen.

    Die versicherte Person begründet in sich das versicherte Risiko. Die im Antrag erhobenen Daten und Informationen zur versicherten Person sind ausschlaggebend für die Kalkulation des Vertrages. Auch die Fälligkeit von Leistungen hängt von der versicherten Person ab. Stirbt diese, so wird die versicherte Todesfallleistung ausgezahlt. Der Tod des Versicherungsnehmers dagegen ist nicht versichert (sofern er nicht auch versicherte Person ist).

    Muss ich als Versicherungsnehmer die Beiträge immer selbst zahlen?

    Als Versicherungsnehmer liegen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bei Ihnen. Somit sind Sie auch für die Beitragszahlung verantwortlich. Natürlich kann auch eine andere Person die Beitragszahlung übernehmen. Sichert sich zum Beispiel ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit ab, können auch die Eltern die Beiträge zahlen. Der Beitragszahler gewinnt aber dadurch keinen versicherungsrechtlichen Vorteil und keine Rechte an dem Vertrag.

    Ausnahme: Bei der Basisrente muss immer der Versicherungsnehmer die Beiträge zahlen.

    Was ist ein Bezugsberechtigter?

    Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungsleistung. Als Versicherungsnehmer entscheiden Sie bereits im Antrag, wer bezugsberechtigt sein soll für den Erlebensfall und/oder den Todesfall. Im Erlebensfall ist in der Regel der Versicherungsnehmer selbst bezugsberechtigt. Für den vorzeitigen Todesfall sollte vorab ein Bezugsberechtigter angegeben werden, sofern die Versicherungsleistung nicht in die gesetzliche Erbmasse fließen soll.
     

    Was regelt das Bezugsrecht?

    Das Bezugsrecht regelt, wer im Versicherungsfall die Leistung aus dem Vertrag erhält. Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich von Ihnen als Versicherungsnehmer ausgestaltet werden.

    Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erhält der Bezugsberechtigte eine sogenannte ungesicherte Anwartschaft auf die Versicherungsleistung. Aus einer solchen Anwartschaft wird erst dann ein Rechtsanspruch, wenn der Versicherungsfall (bei Ablauf des Vertrages oder im Todesfall) eingetreten ist und das Bezugsrecht nicht widerrufen worden ist. Vorher hat der widerruflich Bezugsberechtigte noch kein Recht auf die Versicherungsleistung. Eine Änderung des widerruflichen Bezugsrechts kann der Versicherungsnehmer jederzeit vornehmen.

    Beim sogenannten unwiderruflichen Bezugsrecht ist dies anders. Der unwiderruflich Bezugsberechtigte erhält sofort einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung, allerdings bedingt dadurch, dass der Fall eintritt, für den das Bezugsrecht eingeräumt ist. . Eine Änderung eines unwiderruflichen Bezugsrechts ist nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.

    Muss ich einen Bezugsberechtigten einsetzen?

    Es sollte grundsätzlich ein Bezugsberechtigter für den Todesfall von Ihnen eingesetzt werden. Wir empfehlen Ihnen, diesen wichtigen Teil Ihrer Vertragsgestaltung wahrzunehmen. Wurde kein Bezugsberechtigter benannt, dann wird die Leistung für den Todesfall an alle Erben des Versicherungsnehmers gezahlt. Wenn für die Versicherungsleistung auf den Erlebensfall kein Bezugsberechtigter benannt wurde, dann erhält der Versicherungsnehmer die Erlebensfallleistung. Ist für die Versicherungsleistung ein Bezugsberechtigter benannt, erhält dieser die Auszahlung.

    Können mehrere Bezugsberechtigte angegeben werden?

    In der Regel wird eine Person als Bezugsberechtigter benannt. Es können aber auch mehrere Personen benannt werden. Dabei muss aber bereits durch Sie festgelegt werden, wie hoch der Anteil an der Versicherungsleistung für das jeweilige Bezugsrecht ist (zum Beispiel 25 Prozent der Versicherungsleistung).

    Wie kann das Bezugsrecht geändert werden?

    Die Änderung des widerruflichen Bezugsrechts kann der Versicherungsnehmer vornehmen. Hierzu ist eine formlose schriftliche Erklärung gegenüber dem Versicherer ausreichend.

    Wollen Sie als Versicherungsnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht ändern, muss auch der unwiderruflich Bezugsberechtigte dieser Änderung zustimmen.

    Wo finde ich den hinterlegten Bezugsberechtigten?

    Der benannte Bezugsberechtigte ist in Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen oder nach einer Änderung mit einer Bestätigung dokumentiert.

    Was passiert, wenn ich und mein Partner gleichzeitig bei einem Unfall sterben und mein Partner der Bezugsberechtigte ist?

    In diesem Fall wird die Versicherungsleistung bei einem widerruflichen Bezugsrecht an die Erben des Versicherungsnehmers ausgezahlt.

    Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht haben die Erben des Bezugsberechtigten Anspruch auf die Versicherungsleistung.
  • Dynamik

    Wie oft kann ich die Dynamik aussetzen?

    Der jährlichen Erhöhung können Sie innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen oder die Zahlung des erhöhten Beitrags verweigern. Dann verbleibt es bei dem bis dahin geltenden Beitrag. Widersprechen Sie der Erhöhung drei Jahre hintereinander, dann erlischt die Dynamik in dem Vertrag und es werden keine weiteren Erhöhungen mehr vorgenommen.

    Kann ich die Dynamik auch später wieder einschließen oder anheben?

    Ob eine Dynamik erneut eingeschlossen werden kann, hängt von der im Vertrag getroffenen Vereinbarung ab. Falls es für den Vertrag möglich ist, muss der erneute Einschluss schriftlich beantragt werden, oder der Versicherer unterbreitet ein Angebot, dem der Versicherungsnehmer schriftlich zustimmt.

    Bekomme ich über den Widerruf einer Dynamik eine Bestätigung?

    Der Widerruf einer Dynamik wird grundsätzlich schriftlich bestätigt.
  • Erläuterungen zur Standmitteilung/Wertbestätigung

    Warum erhalte ich eine jährliche Standmitteilung/Wertbestätigung?

    Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG informiert ihre Kunden (Versicherungsnehmer) einmal im Jahr in schriftlicher Form über die Entwicklung der Ansprüche. Dies erfolgt mittels einer sogenannten Standmitteilung. Beigefügt sind weiterhin eine Information zur Wertentwicklung ihres Vertrages bei fondsgebundenen Versicherungen bzw. eine Wertbestätigung bei konventionellen Produkten. Der Standmitteilung ist die Leistung im Erlebens- und im Todesfall zu entnehmen. Weiterhin wird die jeweilige Leistung nach Beitragsfreistellung zum genannten Stichtag sowie die Leistung bei Kündigung des Vertrages genannt. Darüber ist für Verträge, die ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden, die Summe der gezahlten Beiträge aufgenommen. Der Information zur Wertentwicklung und der Wertbestätigung kann der aktuelle Stand des Vertragsguthabens, die garantierte Leistung im Erlebensfall bzw. bei fondsgebundenen Verträgen das aktuelle Fondsguthaben und die garantierte Leistung für den Todesfall, sofern vereinbart, zur Hauptfälligkeit (Jahrestag des ursprünglichen Versicherungsbeginnes) entnommen werden. 

    Ausnahme: Bei Riester-Verträgen wird das Vertragsguthaben nicht zur Hauptfälligkeit, sondern zum 31. Dezember des Vorjahres angegeben.

    Was ist der Unterschied zwischen garantierten Leistungen und voraussichtlichen Leistungen?

    Es gibt kapitalbildende konventionelle und kapitalbildende fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen. Bei konventionellen Versicherungen sagt der Versicherer eine konkrete Mindestleistung im Erlebensfall zu (garantierte Leistung). Bei fondsgebundenen Versicherungen sagt der Versicherer in der Regel eine dem tatsächlichen Wert der Fondsanteile am Stichtag entsprechende Leistung zu. Die Unterschiede im Einzelnen:

    Konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen

    Bei konventionellen Lebens- und Rentenversicherungen werden die von Ihnen eingezahlten Sparbeiträge verzinslich angesammelt. Ihren jährlich übersandten Unterlagen können Sie eine garantierte Erlebensfallleistung zum Vertragsablauf und – sofern vereinbart – zusätzlich eine garantierte Leistung im Todesfall entnehmen.

    Zur Bildung der Erlebensfallleistung werden Ihre Sparbeiträge mit einem vereinbarten garantierten Rechnungszins verzinst. Die Höhe des Rechnungszinses ist abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Er stellt eine Mindestverzinsung dar, die unser Unternehmen gewährt. Der vereinbarte Rechnungszins ist in der Regel für die gesamte Laufzeit des Vertrages garantiert.

    Bei konventionellen Rentenversicherungen wird neben dem garantierten Auszahlungsbetrag zusätzlich die Ihnen zustehende garantierte Rentenleistung (entsprechend der gewählten Zahlungsweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) ausgewiesen. Sie können sich später bei Ablauf des Vertrages zwischen einer einmaligen Kapitalleistung und einer lebenslangen Rente entscheiden. Eine Kombination aus teilweiser Kapitalauszahlung und Teilverrentung ist dann ebenfalls möglich.

    Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen

    Fondsgebundene Lebensversicherungen werden in der Regel als Rentenversicherungen abgeschlossen und können neben der reinen fondsgebundenen Variante (mit garantiertem Rentenfaktor, jedoch ohne eingeschlossene Kapitalgarantie) ebenfalls mit einer entsprechenden Garantie ausgestattet sein. In diesem Fall können Sie Ihren Unterlagen neben der einmaligen garantierten Erlebensfallleistung die alternativ wählbare lebenslange Rente (entsprechend der gewählten Rentenzahlweise in Euro) sowie zusätzlich den von uns lebenslang garantierten Rentenfaktor je 10.000 EUR Vertragsguthaben entnehmen.

    Vor Rentenbeginn vergleichen wir die benannte absolute Rente in Euro mit der Ihnen zustehenden garantierten Rente je 10.000 EUR Vertragsguthaben. Die entsprechend höhere Rente wird Ihnen garantiert und lebenslang ausgezahlt.

    Um die von uns zugesagten garantierten Leistungen sicherzustellen, sind die von Ihnen gezahlten Beiträge vorsichtig kalkuliert. In Abhängigkeit von den durch unsere Gesellschaft erwirtschafteten Kapitalerträgen, dem Verlauf der Lebenserwartung und der Entwicklung der Kosten entstehen jedoch Überschüsse. An den Überschüssen unserer Gesellschaft beteiligen wir Sie als Kunden. Da die jeweilige Überschussbeteiligung Schwankungen unterliegt, kann die Höhe der Ihnen zustehenden Überschüsse jeweils nur für ein Jahr garantiert werden. Verbindliche Aussagen über einen längeren Zeitraum sind somit nicht möglich. Jedoch können Sie sich auf Basis der jeweils aktuellen Überschussbeteiligung in der Hochrechnung über unverbindliche Leistungen einen Überblick über die möglichen Leistungen zum Ablauf Ihres Vertrages verschaffen. Diese Werte mit Überschussbeteiligung haben jedoch lediglich einen informatorischen Charakter. 

    Was bedeutet Verzinsung?

    Bei kapitalbildenden konventionellen Lebens- und Rentenversicherungen unterteilt sich die Verzinsung der Sparbeiträge (= der Beitragsanteil, der nicht für Risiken wie zum Beispiel vorzeitige Todesfälle oder für Abschluss- und Verwaltungskosten verbraucht wird) in sogenannte rechnungsmäßige und außerrechnungsmäßige Zinsen. Mit Abschluss der Versicherung garantieren wir unseren Kunden eine Mindestverzinsung. Die Höhe des garantierten Rechnungszinses ist abhängig vom jeweiligen Jahr des Vertragsabschlusses und wird für die gesamte Laufzeit des Vertrages gewährt.

    Sofern über den garantierten Rechnungszins hinaus Zinsgewinne erwirtschaftet werden, spricht man von den sogenannten außerrechnungsmäßigen Zinsen. Es handelt sich hierbei um Erträge, die wir als Versicherungsunternehmen durch die Anlage unserer Kundenbeiträge an den Kapitalmärkten erzielen. Die Investition Ihrer Sparbeiträge unterliegt den Anlagegrundsätzen des Versicherungsaufsichtsrechts. Obwohl die Beiträge gemäß diesen Grundsätzen möglichst sicher, rentabel, liquide und mit einer angemessenen Mischung und Streuung angelegt werden, unterliegen sie natürlich den Schwankungen am Kapitalmarkt. Aus diesem Grund kann der außerrechnungsmäßige Zins im Gegensatz zum rechnungsmäßigen Zins nicht garantiert werden. Er wird von uns in der Regel zu Beginn des neuen Versicherungsjahres bekannt gegeben und gilt für das jeweilige Jahr. Der rechnungsmäßige Zins ergibt zusammen mit dem außerrechnungsmäßigen Zins die sogenannte laufende Verzinsung des entsprechenden Jahres.

    Eine Sonderform zwischen konventionellen kapitalbildenden Versicherungen und reinen fondsgebundenen Versicherungen bilden die Fondspolicen mit Garantie, wie zum Beispiel unsere Vorsorgeinvest mit Garantie. Bei dieser Produktlinie wird ein Teil der Sparbeiträge entsprechend den oben genannten Anlagegrundsätzen zur Erzielung der Ihnen im Versicherungsschein bzw. in der Standmitteilung genannten Erlebensfallgarantie angelegt. Die hierfür nicht benötigten Beitragsteile investieren wir gemäß Ihren Vorgaben hingegen in Fonds.

    Was bedeuten die Garantiewerte in meiner Standmitteilung?

    Neben der Höhe der garantierten Todes- und Erlebensfallleistung finden Sie in dieser Unterlage den garantierten Rückkaufswert, den wir im Falle der  Kündigung Ihrer Versicherung mindestens an Sie auszahlen.. Darüber hinaus haben Sie unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihren Vertrag beitragsfrei weiterzuführen. Die sich hieraus ergebenden beitragsfreien Todes- und Erlebensfallsummen beziehungsweise die beitragsfreien Rentenhöhen sind ebenfalls in der Standmitteilung aufgeführt. 

    Wo finde ich die Fondswerte, Ablaufleistung und Ähnliches?

    Ihrer jährlichen Information zur Wertentwicklung können Sie bei einer fondsgebundenen Versicherung einen stichtagsbezogenen Stand Ihres Vertragsguthabens entnehmen. Stichtagsbezogen bedeutet hierbei: Ihre Versicherung beginnt zum Beispiel am 1. Oktober eines Jahres. In diesem Fall gibt Ihnen dieses jährlich übersandte Dokument Ihr Vertragsguthaben zum 30. September des entsprechenden Jahres wieder.

    Im oberen Teil finden Sie direkt unter den allgemeinen Angaben (Versicherungsnummer und namentliche Benennung des Versicherungsnehmers sowie der versicherten Person) die Höhe Ihres aktuellen Vertragsguthabens als Euro-Betrag. Dieses Vertragsguthaben unterteilt sich in:

    • das aktuelle Fondsguthaben zum jeweiligen Stichtag
    • sowie zusätzlich bei Einschluss einer Garantie Ihr Vertragsguthaben zur Sicherstellung dieser Garantie.
    Bei fondsgebundenen Produkten mit Einschluss einer Garantie bilden beide Guthaben in der Summe Ihr derzeitiges Vertragsguthaben. Bei reinen fondsgebundenen Produkten steht hier die Höhe des aktuellen Fondsguthabens als Einzelposition.

    Unmittelbar darunter geben wir als zusätzliche Information die von Ihnen gewählten Fonds an. Bei individueller Fondsauswahl finden Sie zusätzlich noch die Angabe, welche Fonds Sie in Ihr Altersvorsorgeprodukt mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung eingeschlossen haben. Je nach Versicherungsprodukt geben wir hier neben der Fondsbezeichnung noch den Zusatz „"WKN“ an. Dieses Kürzel steht für den Begriff „Wertpapierkennnummer“. Die WKN besteht aus einer Ziffern- und/oder Buchstabenkombination und dient der Vereinfachung der Identifizierung von Wertpapieren. Jedes an einer deutschen Börse gehandelte Wertpapier beziehungsweise jeder Fonds ist mit einer individuellen WKN versehen.

    Direkt neben der Fondsangabe sind die Anzahl Ihrer Fondsanteile sowie der entsprechende Fondskurs zum Stichtag angegeben. Das Fondsguthaben in Euro erhalten Sie durch Multiplikation Ihrer Fondsanteile mit dem jeweiligen Kurs.
  • Ablauf im Erlebensfall bei Renten- und Kapitalversicherungen

    Wo finde ich in den Unterlagen die garantierte Rente/Erlebensfallsumme?

    Die Höhe der garantierten Rente beziehungsweise Kapitalabfindung können Sie dem Versicherungsschein (Police) entnehmen. Mögliche Veränderungen des Versicherungsumfangs vor Rentenbeginn entnehmen Sie den übersandten Versicherungsnachträgen.

    Wo finde ich den Wert der Rente mit Gewinn/Ablaufleistung?

    In der Ablaufbenachrichtigung wird Ihnen als Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Rentenbeginn die Gesamtrente (inklusive Überschussrente) beziehungsweise alternativ die Kapitalabfindung mitgeteilt.

    Wo finde ich in den Unterlagen das Ablaufdatum?

    Das Ablaufdatum beziehungsweise der Rentenbeginn kann dem Versicherungsschein, gegebenenfalls erstellten Nachträgen zur Versicherungspolice und der Ablaufbenachrichtigung an den Versicherungsnehmer entnommen werden.

    Kann ich zwischen Rentenzahlung und Kapitalauszahlung wählen?

    Im Falle einer Rentenversicherung wird Ihnen als Versicherungsnehmer zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente zuzüglich Überschüssen ausgezahlt. Den Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

    Alternativ können Sie zum Fälligkeitstag eine Kapitalabfindung wählen. In diesem Fall muss bei Zurich jedoch bis spätestens zum Rentenbeginn eine gesonderte Willenserklärung eingegangen sein.

    Eine Mischform aus Teilkapitalisierung und Restverrentung ist ebenfalls möglich. In jedem Fall ist der Originalversicherungsschein zum Auszahlungstermin vorzulegen.

    Bei einer Rentenversicherung der Basisversorgung (Schicht 1) ist die Kapitalisierungsmöglichkeit ausgeschlossen. Bei der Riester-Rentenversicherung gibt es Einschränkungen. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

    Was ist die Rentengarantiezeit?

    Rentengarantiezeit ist der Zeitraum, für den die vereinbarte Rente ab Beginn der Rentenzahlung in jedem Fall gezahlt wird, auch wenn die versicherte Person stirbt. Dabei werden die Renten zuzüglich Überschüsse an den oder die vom Versicherungsnehmer benannten Berechtigten gezahlt. Verstirbt der Versicherte nach Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit, erlischt das Vertragsverhältnis ohne weitere Leistungen.

    Wo finde ich Angaben zur Rentenlaufzeit?

    Sofern Sie sich für eine Rentenversicherung entschieden haben und eine Rentenzahlung ab Rentenbeginn wählen, wird diese lebenslang in der vereinbarten Zahlweise entrichtet.

    Wann werde ich über den Ablauf informiert?

    Drei Monate circa vor dem eigentlichen Rentenbeginn/Ablauftermin erhalten Sie als Versicherungsnehmer eine Mitteilung über die garantierten und voraussichtlichen Leistungen (Rente und/oder Kapital).

    Wie kann ich die Kapitalabfindung beantragen?

    Anstelle der Rentenzahlung können Sie zum Fälligkeitstag eine Kapitalabfindung wählen. In diesem Fall muss bei Zurich jedoch bis spätestens zum Rentenbeginn eine gesonderte Willenserklärung eingegangen sein. (Nicht für die Basisrente möglich. Für die Riesterrente nur begrenzt.)

    Wann muss ich den Lebensnachweis einreichen?

    Sofern die Rentenzahlung gewählt wird, ist der sogenannte Lebensnachweis durch den Versicherungsnehmer zu erbringen. Diese Erklärung liegt der Ablaufmitteilung bereits bei und ist durch eine Behörde oder Ihren persönlichen Berater gesondert zu bestätigen.
  • Rückkaufswert

    Was ist ein Rückkaufswert?

    Wird eine konventionelle Renten- oder Lebensversicherung vor dem vereinbarten Vertragsende oder dem Ende der Ansparphase durch Sie als Versicherungsnehmer gekündigt, dann wird das Vertragsguthaben ausgezahlt, sofern für den Todesfall eine Leistung vereinbart ist. Der Versicherungsnehmer hat bei einem positiven Vertragsguthaben einen Anspruch auf einen entsprechenden Rückkaufswert (§ 169 VVG).

    Bei einer privaten Rentenversicherung der Basisversorgung (Schicht 1) ist die Auszahlung eines Rückkaufswertes gesetzlich ausgeschlossen. Bei einer Kündigung wird der Vertrag beitragsfrei fortgeführt.

    Bei einer geförderten „Riester-Rentenversicherung“ sind im Falle eines Rückkaufes die empfangenen Zulagen und Steuergutschriften zurückzuerstatten.

    Wird bereits zu Lebzeiten durch Zurich eine Leibrente gezahlt (Rentenbezugsphase), ist eine Kündigung mit Rückkauf der Versicherung vertraglich nicht vorgesehen. Ausnahme: eine einmalige Teilentnahme.

    Wann ist der Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge?

    Die Kündigung des Vertrages kann für Sie als Versicherungsnehmer nachteilig sein. In den ersten fünf Jahren der Versicherungsdauer wird das Vertragsguthaben durch Abschluss- und Vertriebskosten belastet. Dadurch ist der Rückkaufswert im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen relativ niedrig. Zusätzlich wird ein Teil des Bruttobeitrags als Risikoprämie für das versicherte Risiko (zum Beispiel Tod) verwendet.

    Sind Überschüsse bereits im Rückkaufswert eingeschlossen?

    Mit der Auszahlung des ermittelten Rückkaufswertes zum Kündigungstermin werden bereits zugeteilte Überschussanteile sowie gegebenenfalls bereits vorhandene (anteilige) Schlussüberschussanteile und Bewertungsreserven berücksichtigt.

    Zu welchem Zeitpunkt kann der Rückkaufswert ausgezahlt werden?

    Die Kündigung des Vertrages vor dem Beginn der Rentenzahlung ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres kann die vollständige oder teilweise Auszahlung eines Rückkaufswertes beantragt werden.

    Kommen Kosten auf mich zu, wenn ich den Rückkaufswert auszahlen lasse?

    In Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherungsvertrag entnehmen Sie bitte die Angabe zu weitergehenden Kosten bei Rückkauf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 

    Wie wird die Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer errechnet?

    Es wird der Unterschiedsbetrag zwischen der fälligen Versicherungsleistung (Rückkaufswert) und der Summe der darauf entrichteten Beiträge ermittelt. Dies ist der zu versteuernde Ertrag. Hierauf werden 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben. Die Kapitalertragsteuerpflicht ist damit (derzeit) abgegolten. Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als 25 Prozent, können Sie die Anrechnung der einbehaltenen Steuern im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.

    Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres (beziehungsweise das vollendete 60. Lebensjahr bei Versicherungsbeginn zwischen 2005 und 2011) des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags steuerpflichtig. Bei Auszahlung der Leistung sind vom Versicherungsunternehmen 25 Prozent Kapitalertragssteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf den vollen Unterschiedsbetrag einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung kann die Anrechnung der abgeführten Kapitalertragssteuer beantragt werden.

    Sofern der Rückkaufswert aus einem vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Vertrag stammt, sind die enthaltenen Erträge nicht steuerpflichtig. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


    • Zahlung laufender Beiträge - von mindestens 5 Jahren
    • Mindestversicherungsdauer von 12 Jahren zum Auszahlungszeitpunkt
    • ein garantierter Mindesttodesfallschutz > = 60 % der Beitragssumme (Kapitallebensversicherung)

    Kirchensteuerabzug:

    Ab dem 1. Januar 2015 sind wir als Versicherungsgesellschaft verpflichtet, bei kapitalertragsteuerpflichtigen Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sowie Unfallversicherungen mit grantierter Beitragsrückzahlung oder bei der Gutschrift von Depotzinsen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer direkt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt musste die Kirchensteuer nur auf Kundenwunsch direkt von den Finanzinstituten abgeführt werden, ansonsten erfolgte die Veranlagung wie gewohnt über die Einkommensteuererklärung.

    Wer ist kirchensteuerpflichtig?

    Kirchensteuerpflichtig sind nur die Personen, die einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören.

    Wie erfährt Zurich die Religionszugehörigkeit?

    Durch eine elektronische Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen einer kapitalertragsteuerpflichtigen Auszahlung, zu Beginn einer Vetragsbeziehung oder bei Kundenwunsch.

    Kann ich als Bürger die Abfrage der Religionszugehörigkeit verhindern?

    Sie können einen Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten, den sogenannten Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern setzen lassen. Bei der elektronischen Abfrage wird dann keine Auskunft über die Religionszugehörigkeit erteilt.

    Wie beantrage ich den Sperrvermerk?

    Sie können den Sperrvermerk nicht direkt bei uns beantragen, sondern nur beim Bundeszentralamt für Steuern. Durch einen Klick auf den unten angegebenen Link gelangen Sie unter der Rubrik „Formulare“ zu einem Vordruck für den Widerspruch. Sie können dieses Formular auch telefonisch unter +49 (0)228 406-1240 oder schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern, Arbeitsbereich Kirchensteuerabzug, 11055 Berlin anfordern. 

    Zum Formular

    Wann muss ich den Sperrvermerk beantragen?

    • Der Antrag auf einen Sperrvermerk oder ein späterer Widerruf kann jederzeit erfolgen. Zur rechtzeitigen Verarbeitung für das laufende Jahr muss er ca. 3 Monate vor der elektronischen Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein, damit die Weitergabe der Daten unterbleibt.
    • Für die jährliche Versteuerung der Depotzinsen (sofern ein Beitragsdepot besteht) muss der Sperrvermerksantrag bis zum 30. Juni beim Bundeszentralamt für Steuern vorliegen.

     

    Wie lange ist der Sperrvermerk gültig?

    Der Sperrvermerk gilt bis auf Widderuf.

    Kann ich den Sperrvermerk widerrufen?

    Wenn der automatische Kirchensteuerabzug später wieder gewünscht wird, kann der Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern widerrufen werden.

    Wie wird die Kirchensteuer erhoben, wenn ein Sperrvermerk beantragt wurde?

    Die Kirchensteuer wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erhoben. Das Bundeszentralamt für Steuern informiert das Wohnsitz-Finanzamt über den Sperrvermerk, sodass dort bekannt ist, dass die Kirchensteuer nicht über das automatisierte Verfahren einbehalten wurde.
  • Häufige Fragen zur Riester-Rente

    Was passiert im Sterbefall mit meinen privaten Einzahlungen?

    In der Ansparphase:

    • Auszahlung des aktuellen Guthabens, wobei die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss
    • Verrentung des Kapitals (bei einem nach Rückzahlung der staatlichen Förderung verbleibenden Vertragsguthaben von mindestens 10.000 EUR)
    • Anrechnung auf bestehende zertifizierte Altersvorsorgeverträge (für Ehegatten/ Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder förderunschädlich, ansonsten muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden)
    • Umwandlung in eine Waisenrente an das Kind des Versicherungsnehmers (förderunschädlich)
    • Umwandlung in eine lebenslange Hinterbliebenenrente an den Ehegatten/Lebenspartner (förderunschädlich)
    Während der Rentengarantiezeit:

    Personen können das Guthaben, welches für die bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Zahlungen zur Verfügung steht, auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Dabei kann es sich auch um einen zu diesem Zweck neu abgeschlossenen Vertrag handeln sofern das vertraglich zulässige Höchsteintrittsalter des überlebenden Partners nicht überschritten wird. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern entfällt dann die Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Förderung. Das Guthaben kann auch wie folgt in Anspruch genommen werden:

    • als einmalige Kapitalauszahlung (förderschädlich, Abzug der erhaltenen anteiligen Förderung)
    • als Anrechnung auf bestehende zertifizierte Altersvorsorgeverträge für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner (förderunschädlich)
    • als lebenslange Hinterbliebenenrente an den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner (förderunschädlich)
    • als abgekürzte Waisenrente bei „Kindergeldkindern“ (förderunschädlich)
    • als lebenslange oder abgekürzte Leibrente für Dritte (förderschädlich, bei einem nach Rückzahlung der staatlichen Förderung verbleibenden Vertragsguthaben von mindestens 10.000 EUR)

    Ab welchem Einkommen gibt es eine Zulage?

    Um die volle Zulage zu erhalten, ist es notwendig, den Mindesteigenbeitrag zu leisten. Die Einkommenshöhe ist für die Zulage unerheblich, jedoch wird zur Berechnung höherer Eigenbeiträge das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen herangezogen.

    Richtet sich der Eigenbeitrag zur Förderrente nach dem Brutto- oder Nettolohn?

    Der Eigenbeitrag, den Sie zu zahlen haben, richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommen des Vorjahres. Zu diesem Einkommen zählen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der AG-Anteil zu den vermögenswirksamen Leistungen.

    Ich beziehe Arbeitslosengeld und habe Schulden. Macht eine Förderrente dann noch Sinn oder wird das Geld gepfändet?

    Ja, es bleibt sinnvoll, da die geförderten Beiträge im Rahmen einer Förderrente nicht gepfändet und bei Beantragung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet werden.

    Besserverdienende erhalten unter Umständen über die Zulagenförderung hinaus einen Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug. Die Zulage wird der Förderrente gutgeschrieben. Was passiert mit der Steuererstattung?

    Die Steuererstattung im Rahmen des individuellen Steuerbescheids steht Ihnen zur freien Verfügung.

    Wenn ich die Zulage erhalte und zusätzlich den Beitrag plus Zulage als Sonderausgabe abziehen kann – werde ich dann nicht „doppelt“ gefördert?

    Nein. Sie können zwar die Summe aus Ihren Eigenbeiträgen plus Zulagen als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Die Steuerrückerstattung wird jedoch um die Zulage gekürzt.

    Ich bin Hausfrau/Hausmann, habe einen eigenen Riester-Vertrag mit „abgeleitetem“ Förderanspruch auf Zulage und möchte mich von meinem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner trennen. Was passiert mit meinem Zulagenanspruch?

    Sie haben zukünftig keinen Zulagenanspruch mehr. Es sei denn, Sie nehmen eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung auf und zählen somit zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis oder Sie heiraten wieder einen unmittelbar Förderberechtigten. Der neue Partner versetzt Sie mit seinem Riester-Vertrag wieder in den Zustand des „abgeleiteten Zulagenanspruchs“. Wenn Sie einen Minijob aufnehmen, können Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Auch dann wären Sie unmittelbar zulagen- und gegebenenfalls zum Sonderausgabenabzug berechtigt.

    Kann ich als nicht berufstätige/r Freund/in meines Partners – er/sie ist Arbeitnehmer/in – einen Riester-Vertrag mit „abgeleitetem“ Zulagenanspruch abschließen?

    Ja, jedoch ist dies für Sie ohne Förderanspruch nicht sinnvoll. Die sogenannte „abgeleitete“ Zulagenberechtigung gilt nur für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner eines unmittelbar Förderberechtigten.

    Muss bei der Einkommensteuererklärung jeder Ehepartner/eingetragene Lebenspartner eine AV-Anlage abgeben?

    Jeder Ehepartner/Lebenspartner mit einem eigenen Altersvorsorgevertrag muss eine eigene Anlage AV abgeben. Dies gilt auch dann, wenn einer der Eheleute/Lebenspartner nur einen „"abgeleiteten“ Zulagenanspruch hat. Das Finanzamt muss wissen, ob zwei Zulagen bei der Günstigerprüfung abzuziehen sind und ob der Mindesteigenbeitrag für den unmittelbar Förderberechtigten korrekt berechnet wurde.

    Ich bin verheiratet, mein/e Frau/Mann ist nicht berufstätig. Bekomme ich trotzdem zweimal Grundzulage zur Eigenbeitragsermittlung angerechnet?

    Ja, wenn Ihr/e Frau/Mann einen eigenen, auf ihren/seinen Namen lautenden Fördervertrag abschließt. Für Ihren eigenen Vertrag müssen Sie außerdem den sogenannten Eigenbeitrag per anno bezahlen. Er berechnet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen und dem Prinzip der gemeinsamen "Ehepartner- oder Familienbetrachtung“.

    Wie lange wird die Kindergeldzulage gezahlt?

    Nur so lange, wie für das Kind auch eine Kindergeldberechtigung vorliegt – also bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, längstens bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind bis dahin in der Erstausbildung/-studium befindet.

    Wer erhält bei verheirateten Eltern die Kindergeldzulage? Was ist zu beachten, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

    Bei verheirateten Eltern erhält grundsätzlich die Mutter die Kindergeldzulage. Es spielt dann keine Rolle, wem das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wird. Auch wenn der Vater das Kindergeld bekommt, geht die Kinderzulage an die Mutter. Nur auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage an den Vater ausbezahlt werden. Mittels Dauerzulagenvollmacht gilt dies bis auf Widerruf und ohne Erteilung einer Dauerzulagenvollmacht gilt dies immer nur für ein Jahr. Sind die Eltern nicht verheiratet, leben sie getrennt oder sind geschieden, bekommt das Elternteil die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.

    Folgende Fälle sind möglich:

    a) Beide Elternteile leben nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Das Kindergeld wird an denjenigen ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.

    b) Beide Elternteile leben in einem gemeinsamen Haushalt: In diesem Falle müssen die Eltern untereinander festlegen, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Im Streitfall entscheidet das Vormundschaftsgericht.

    Ich habe mit meinem Freund/meiner Freundin ein gemeinsames Kind, wir sind aber nicht verheiratet. Worauf ist zu achten, wenn nur einer von beiden einen Riester-Vertrag abschließen möchte?

    Will nur ein Elternteil einen Altersvorsorgevertrag abschließen, sollten Sie darauf achten, dass auch dieses unmittelbar förderberechtigte Elternteil das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Sonst verschenken Sie die Kinderzulage!

    Warum zählt man als Vater oder Mutter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes zum Kreis der unmittelbar förderberechtigten Personen?

    Die ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes nennt man Kindererziehungszeiten. Während der Kindererziehungszeit ist man in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. GRV-Pflichtversicherte sind unmittelbar förderberechtigt.
  • FAQ zum Policendarlehen (PD) - Gilt ausschließlich für alle PD ab 01.01.2009

    Was ist ein Policendarlehen?

    Ein Policendarlehen ist eine Vorauszahlung meiner in der Zukunft fälligen Lebens- oder Rentenver-sicherungsleistung. Mein Versicherungsvertrag ist weiterhin - trotz Vorauszahlung - uneingeschränkt an den Überschüssen beteiligt. Als Ausgleich hierfür sind Zinsen für das Policendarlehen von mir zu zahlen. Im Leistungsfall wird das Policendarlehen mit der Versicherungsleistung verrechnet. Für das Policendarlehen werden nur Zinsen in vertraglich vereinbarter Höhe berechnet. Eine erfolgte Teilrückzahlung führt für mich zu niedrigeren Zinsraten in der Zukunft.

    Welche Dokumente muss ich der Zurich zurücksenden?

    Ich erhalte einen Vertragssatz bestehend aus einem:

    • Rücksendeblatt nebst Empfangsbestätigung
    • Darlehensantrag (insgesamt 5 Seiten)
    • Lastschrifteinzugsermächtigung
    • Selbstauskunft und
    • Formular zu Angaben im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz

    Alle diese Unterlagen benötigt Zurich vollständig ausgefüllt und unterschrieben von mir im Original auf dem Postweg zurück.

    Warum braucht Zurich einen bestätigten Personalausweis oder Reisepass?

    Der Gesetzgeber schreibt Zurich die Identitätsprüfung ihrer Kunden im Zusammenhang mit der Vergabe von Darlehen vor.

    Wer kann den Ausweis bestätigen?

    Die Bestätigung der Ausweiskopie können folgende Stellen durchführen:

    • ein Zurich-Mitarbeiter bei einer Zurich-Agentur in Ihrer Nähe
    • ein Deutsche Bank-Mitarbeiter in einer Filiale der Deutschen Bank in Ihrer Nähe

    Hier wird auf der Kopie des Ausweises (Pass) bestätigt, dass es sich um eine Kopie des Originals handelt und dass ich mit dem Ausweisinhaber identisch bin.

    Was habe ich beim Formular zum Geldwäschegesetz zu beachten?

    In der Regel brauche ich auf Seite 1 des Formulars nichts auszufüllen. Es sei denn, ich handele für eine andere Person (also z.B. wenn der Darlehensnehmer unter gesetzlicher Betreuung steht). Nur dann sind auf der ersten Seite entsprechende Angaben zu machen.

    Ansonsten sind von mir auf Seite 2 des Formulars im Ausfüllkasten zwei Kreuze zu setzen: 1. bei „Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten“ und 2. bei „politisch exponierte Person“. Hier kreuze ich das für mich jeweils Zutreffende an.
    Das zweiseitige Formular ist von mir im Ausfüllkasten immer zu unterschreiben (mit Datum und Unterschrift).

    Was ist eine politisch exponierte Person („PEP“)?

    Unter einer politisch exponierten Person ist eine Person zu verstehen, die ein hochrangiges öffentliches Amt auf internationaler oder nationaler Ebene ausübt und deren unmittelbarer Familienangehörige. Als Beispiele dienen u.a. Staatschefs und Regierungschefs, Minister und Staatssekretäre, Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane, Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien, Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Mitglieder der Leitungsorgane von Zentralbanken, Botschafter.

    Was ist zu beachten, wenn die Lastschriften für die monatlichen Zinsraten von einem Konto einer anderen Person (als dem Darlehensnehmer/der Darlehensnehmerin) abgebucht werden sollen?

    Im Rahmen der bereits erwähnten Vorgaben zum Geldwäschegesetz braucht Zurich, sofern es sich nicht erkennbar um meinen Verwandten (z.B. durch Namensgleichheit des Bruders, Ehefrau/-mann) handelt, Angaben zu:

    • Name des Kontoinhabers
    • Anschrift
    • sowie in welchem Verhältnis der Kontoinhaber, von dem die Lastschriften abgebucht werden, zu mir steht (z.B. Lebenspartner, Freund etc.).
      Hinweis: Die Auszahlung des Darlehens erfolgt grundsätzlich ausschließlich auf mein Konto.

    Wie wird das Darlehen zurückgezahlt?

    Grundsätzlich erfolgt die Rückzahlung aus meiner, für das Policendarlehen an Zurich, verpfändeten Versicherung am Ende der Versicherungslaufzeit.

    Was muss ich beachten, wenn ich das Policendarlehen vorzeitig selbst (ganz oder teilweise) zurückzahlen möchte?

    Das Policendarlehen kann jederzeit - ohne Berechnung von Kosten - ganz oder in Teilbeträgen (ab 500 EUR), zurückgezahlt werden. Hierfür benötigt Zurich lediglich einige Tage vorab eine entsprechende Ankündigung, am besten per Mail an: policendarlehen@zurich.com

    Die Überweisung richte ich an die im Darlehensvertrag genannte Bankverbindung.
    Im Verwendungszweck gebe ich die Darlehensnummer sowie den Text „Rückzahlung Policendarlehen“ an.

Alterseinkünftegesetz

Seit 2005 ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft. Gemäß dieser Regelung der gesetzlichen Altersversorgung wird zwischen Altersvorsorge und Vermögensaufbau unterschieden. Die Alterseinkünfte werden in ein Drei-Schichten-Modell eingeteilt, aus dessen Bausteinen sich die Renteneinkünfte eines Arbeitnehmers zusammensetzen können.

Die drei Schichten der Alterseinkünfte

Schicht 1: Basisversorgung
Was zählt dazu? gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente,
berufsständische Versorgungseinrichtungen,
landwirtschaftliche Alterskassen
Zurich Produkte: > Basisrente
Schicht 2: kapitalgedeckte Zusatzversorgung 
Was zählt dazu?  betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente 
Zurich Produkte: 
Schicht 3: Vermögensaufbauprodukte
Was zählt dazu?  private Renten- oder Lebensversicherungen,
fondsgebundene Rentenversicherungen 
Zurich Produkte: 
fondsgebundene Rentenversicherungen:
private Rentenversicherung:

Da das Rentenniveau der gesetzlichen Rente (Schicht 1) gesenkt wird, kommt der privaten Altersvorsorge in Form einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung (Schicht 2) und Vermögensaufbauprodukten (Schicht 3) eine immer größere Bedeutung zu.

Versteuerung der Rente

Mit dem Alterseinkünftegesetz werden die gesetzliche Rente und die private Basisrente künftig nachgelagert, also im Rentenalter versteuert. Für den Rentenbeginn bis 2040 steigt der entsprechende Besteuerungsanteil kontinuierlich auf 100 Prozent an.

Aber es gibt auch positive Aspekte des Alterseinkünftegesetzes: Der Staat fördert die private Altersvorsorge.

Abgeltungssteuer

Seit die Abgeltungssteuer in Kraft getreten ist, hat sich vieles geändert. Kapitalerträge, Zinsen, Dividenden und private Kursgewinne werden steuerlich gleich behandelt. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Chance auf steueroptimierte Renditen nutzen können.

Die wichtigsten Eckpunkte

  • 25 % Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und Veräußerungsgewinne (Kursgewinne)
  • Limitierung der Möglichkeiten zur Verlustanrechnung (so können Aktienkursverluste zum Beispiel nur noch mit Aktiengewinnen und nicht mehr mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden)
  • Sparer-Freibetrag und Werbungskostenpauschale sind in einem Sparer-Pauschbetrag (801 EUR Ledige/1.602 EUR zusammen veranlagte Ehegatten) zusammengelegt, ein Werbungskostenabzug darüber hinaus ist nicht mehr möglich.
  • Die Abgeltungssteuer gilt unter bestimmten Voraussetzungen nicht für kapitalbildende Versicherungen, d. h. die Steuervorteile bleiben erhalten.
  • Riester-Renten, Basisrenten sowie Produkte der betrieblichen Altersversorgung sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen.
Die Besteuerung der Anlageklassen

Anlageklasse

aktuelle Besteuerung
Aktien, Aktienfonds, Dachfonds Dividenden (in voller Höhe) und Kursgewinne mit 25 % Abgeltungssteuer* steuerpflichtig
Anleihen und Rentenfonds Zinsen und Kursgewinne mit 25 % Abgeltungssteuer* steuerpflichtig
Immobilienfonds Ausschüttungen und Kursgewinne mit 25 % Abgeltungssteuer* steuerpflichtig
Immobilien Veräußerungsgewinne in den ersten 10 Jahren steuerpflichtig, danach steuerfrei
Bausparen Zinsen mit 25 % Abgeltungssteuer* steuerpflichtig
fondsgebundene Versicherungen bei Kapitalzahlung Erträge voll steuerpflichtig, aber nur noch mit 25 % Abgeltungssteuer*
1) Abschluss vor 2005:
Erträge steuerfrei, wenn Laufzeit mind. 12 Jahre, Beitragszahlungsdauer mind. 5 Jahre und Mindesttodesfallschutz mind. 60 %
2) Abschluss ab 2005:
hälftige Besteuerung der Erträge, wenn Laufzeit mind. 12 Jahre und Auszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres
3) Abschluss ab 2012: 
hälftige Besteuerung der Erträge, wenn Laufzeit mind. 12 Jahre und Auszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres

Bei Rentenzahlungen wird die Ertragsanteilsbesteuerung angewendet; d. h. persönlicher Steuersatz auf geringen Ertragsanteil (altersabhängig, zum Beispiel Renteneintrittsalter 65 Jahre, Ertragsanteil 18 %).
Riester-Rentenverträge staatlich geförderte Einzahlungen (Zulage bzw. Vorteil aus Sonderausgabenabzug); Auszahlungen, die auf geförderten Beträgen beruhen, voll steuerpflichtig, mit persönlichem Steuersatz
Basisrentenverträge Rentenzahlungen unterliegen der Kohortenbesteuerung, sukzessiver Anstieg, für Rentenbeginn ab 2040 volle Besteuerung
betriebliche Altersvorsorge unterschiedlich je nach Durchführungsweg
Sparerfreibetrag 801 EUR (Ledige)
1.602 EUR (zusammen veranlagte Ehegatten)
Werbungskosten weitere Aufwendungen nicht absetzbar
*ggf. zzgl. Kirchensteuer (8 bzw. 9 %)
Stand Januar 2021

Besonders fondsgebundene Rentenversicherungen sind vorteilhaft, da sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte mit dem Steuerprivileg und den Garantien der Versicherung kombinieren.

Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Staatliche Förderung

Riester-Rente

Mit den jüngsten Rentenreformen hat der Gesetzgeber beschlossen: Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und gewährt einen Sonderausgabenabzug bis zu den Förderhöchstgrenzen.

Die staatliche Zulage

Seit 2008 können alle Arbeitnehmer, die als Pflichtversicherte in die inländische gesetzliche Rentenversicherung oder in die Alterssicherung der Landwirte einzahlen, 4 Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens bis zu einem Förderhöchstbetrag von derzeit 2.100 EUR p. a. in förderfähige Altersvorsorgeprodukte investieren. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge gilt auch für Beamte, Richter, Soldaten sowie Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Überblick: Zulagen und Förderhöchstbetrag

Jahr Gesamtsparbetrag zur Ausschöpfung der vollen Zulage1 Grundzulage p. a.2 in EUR Kinderzulage p. a.3 in EUR Förderhöchstbetrag p. a. in EUR
seit 2008 4 % 175 Euro seit 2018
185 Euro 4
300 Euro 5
2.100 Euro

Mit Wohn-Riester schon heute für morgen sparen

Ganz gleich, ob Haus oder Wohnung – die eigenen vier Wände werden vom Staat jetzt als Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Wer mit einer Riester-Rentenversicherung fürs Alter spart, sichert sich nicht nur eine garantierte lebenslange Rente, sondern kann das angesparte Kapital auch für die Anschaffung und den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen.

Die Steuerbefreiung

Der Gesamtbetrag aus Eigenanteil und Zulage ist darüber hinaus bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer abzugsfähig. Der Höchstbetrag wurde bis 2008 stufenweise erhöht. Bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Steuerersparnis größer als die staatliche Zulage ist. Ist dies der Fall, erstattet das Finanzamt die Differenz zwischen der höheren Steuerersparnis und der niedrigeren, bereits gezahlten Zulage.

Basisrente

Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde 2005 die Basisrente eingeführt. Die staatlich geförderte Basisrente ist seitdem die richtige Wahl für alle, die auf eine verlässliche und steuerlich attraktive Form der Altersvorsorge zurückgreifen wollen.

So funktioniert die steuerliche Förderung

Die Beiträge zur Basisrente werden beim Finanzamt als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Und zwar bis zur gesetzlichen Höchstgrenze 2016 in Höhe von 22.767 EUR (Ledige)*. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag sogar auf 45.534 EUR*.

* Höchstgrenze für steuerliche Abzugsfähigkeit (unter anderem inklusive Beiträgen zur Basisrente, AN- und AG-Anteil zur GRV, Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen). In bestimmter Konstellation gilt ein gekürzter Höchstbeitrag. Einzelfallprüfung erforderlich.

Die Steuerersparnis steigt von Jahr zu Jahr

Das Volumen an steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nimmt jährlich zu. Im Jahr 2016 können Sie schon 82 Prozent der Beiträge zur Basisrente steuerlich geltend machen. Und der Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte an – bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind.
 
Dafür werden die Rentenleistungen später nachgelagert mit dem zum Renteneintritt geltenden persönlichen Steuersatz besteuert. Der zu versteuernde Anteil der Rente erhöht sich hierbei bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 100 Prozent.

Versorgungslücke

Die Zahl der Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sinkt. Gleichzeitig steigen aufgrund der höheren Lebenserwartung die Anzahl der Rentenbezieher und die Rentenbezugsdauer. Dieses Ungleichgewicht machte mehrere Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich. Lesen Sie hier warum Sie vorsorgen sollten.

Drastische Kürzungen

Die Rentenreformgesetze und das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führen zu Einbußen im Einkommen der Rentner. Die Kürzungen gehen seitdem jedoch noch weiter.

2007 hat die Bundesregierung die Rente mit 67 Jahren beschlossen.

Seit 2012 steigt die Altersgrenze für die reguläre Rente schrittweise auf 67 Jahre im Jahr 2029.

Damit die Beiträge zur Rentenversicherung auch in Zukunft stabil bleiben, wird das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf 43 Prozent des Nettoeinkommens gesenkt.

Private Vorsorgen

Die Versorgungslücke, die sich aus dem letzten Nettoeinkommen minus dem Anteil der gesetzlichen Rente ergibt, wird immer größer.
Sie sehen: Die private Altersvorsorge ist unerlässlich, um den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand genießen zu können.

Nicht das Passende dabei?

Ihre Frage wurde nicht beantwortet oder Sie möchten uns etwas mitteilen? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht. Gerne rufen wir Sie auch zu einem vereinbarten Termin zurück.