Zahlt die Unfallversicherung bei einem Sturz?

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Zuletzt aktualisiert : 01.04.2025
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die private Unfallversicherung leistet bei einem Sturz, wenn dabei der Unfallbegriff der Bedingungen erfüllt ist, also eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis vorliegt.
  • Versichert sind Stürze auf ebener Fläche, Treppen oder Leitern, im Haushalt, beim Sport, Stolperstürze über Türschwellen und weitere Hindernisse, oder von Fahrzeugen oder anderen Erhebungen wie etwa einer Mauer. Im Top-Tarif sind auch Eigenbewegungen wie Stürze durch Umknicken ohne Fremdeinwirkung eingeschlossen.
  • Kein Unfallschutz besteht zum Beispiel bei, Stürzen durch Alkohol, Drogen oder Vorerkrankungen.
  • Zu den Leistungen der Unfallversicherung bei Stürzen zählen je nach Vereinbarung und Schwere der Verletzung eine Einmalzahlung oder Unfall-Rente bei Invalidität, Todesfallleistung, Bergungskosten, Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld, Reha-Maßnahmen und kosmetische Operationen.

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Sturz?

Wie schnell es gehen kann, kennt jeder: Stürze im Haushalt, beim Sport oder im Straßenverkehr. In den meisten Fällen gehen sie zum Glück glimpflich aus: ein blauer Fleck, ein blutiges Knie. Doch was, wenn ein Sturz zu schweren Verletzungen führt? Leistet dann die private Unfallversicherung?

Grundsätzlich gilt: Stürzen Sie während der Arbeit, in der Schule oder auf dem direkten Hin- und Rückweg, besteht ein Unfallschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Stürze im privaten Umfeld sind durch die gesetzliche Versicherung nicht abgedeckt – die private Unfallversicherung hingegen greift unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder Arbeitsunfall handelt. Ob und wann sie bei einem Sturz leistet, hängt von mehreren Faktoren ab. Insbesondere davon, ob der Sturz als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen gewertet wird und ob er zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führt, wie beispielsweise einer Invalidität.

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Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Egal ob im Job, in der Freizeit oder im Haushalt. Mit der leistungsstarken Unfallversicherung von Zurich sind Sie nach einem Unfall finanziell abgesichert.

Gilt ein Sturz als Unfall?

Wie der Name schon sagt, sichert die PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich Sie finanziell ab, wenn Sie einen Unfall erleiden. Ein Unfall liegt laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen vor, wenn die versicherte Person durch

  • ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
  • unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Ein Sturz erfüllt diese Kriterien insbesondere dann, wenn er durch eine äußere Einwirkung verursacht wurde, beispielsweise durch eine rutschige Oberfläche oder ein Hindernis wie einen Bordstein.
Der Top-Tarif der PrivatSchutz Unfallversicherung bietet darüber hinaus eine erweiterte Definition des Unfalls. So sind hier auch Unfälle durch Eigenbewegung versichert. Das bedeutet, dass auch Stürze, die ohne äußere Einwirkung passieren, wie das Umknicken auf geradem Boden oder Stolpern ohne ersichtliches Hindernis, als Unfall gelten.

Folgende Sturzarten sind abgedeckt, sofern sie die Unfalldefinition erfüllen:

  • Sturz auf einer Ebene, z. B. Stolpern über einen Bordstein oder Teppich
  • Sturz auf Treppen oder Leitern, z. B. Abrutschen oder Fehltritt
  • Sturz im Haushalt, z. B. Ausrutschen auf nassem Boden oder Herunterfallen von einem Stuhl
  • Sturz beim Sport oder Freizeitaktivitäten, z. B. Sturz beim Skifahren, Radfahren oder Wandern
  • Sturz durch Fremdeinwirkung, z. B. wenn man von jemand anderem versehentlich gestoßen wird
  • Sturz von oder in einem Fahrzeug, z. B. beim Aussteigen oder durch einen plötzlichen Ruck im Bus oder Zug
  • Sturz von Erhebungen oder Bauten, z.B. oder von Mauern, Leitern oder Spielplatzgeräten für Kinder

Wann zahlt die Unfallversicherung bei Sturz nicht?

Obwohl die PrivatSchutz Unfallversicherung viele Sturzarten abdeckt, gibt es bestimmte Situationen, in denen der Versicherungsschutz entfällt. Dazu gehören insbesondere Fälle, in denen der Sturz durch bestimmte äußere oder innere Umstände verursacht wurde, die laut Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Die Unfallversicherung zahlt nicht bei Stürzen, die zum Beispiel unter folgende Kategorien fallen:

  • Stürze aufgrund von Bewusstseinsstörungen durch Drogen oder Alkohol
    Stürze unter Einfluss von Drogen sind nicht versichert. Bei Stürzen aufgrund von Alkoholkonsum leistet die Versicherung nicht mehr ab 0,5 Promille beim Autofahren (im Top-Tarif ab 1,1 Promille), ab 1,6 Promille bei der Benutzung eines Fahrrads und ab 2,0 Promille in allen sonstigen Fällen.
  • Stürze durch Vorerkrankungen oder innere Ursachen
    Wenn Ihr Sturz durch eine bestehende Krankheit oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung verursacht wurde (z. B. durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall), kann der Versicherungsschutz entfallen – es sei denn, es wurde der Top-Tarif vereinbart.
  • Stürze bei vorsätzlichen Straftaten
    Unfälle, die beim Begehen oder beim Versuch einer vorsätzlichen Straftat passieren, sind nicht versichert.
  • Stürze als Führerin oder Führer eines Luftfahrzeugs
    Wenn Sie ein Luftfahrzeug oder Luftsportgerät führen, für das Sie nach deutschem Recht eine Erlaubnis benötigen (z. B. Motor- und Segelflugzeuge, Ballone), haben Sie im Falle eines Unfalls keinen Versicherungsschutz.

Welche Versicherung bezahlt bei einem Sturz?

Ein Sturz kann unterschiedliche Folgen haben – von leichten Prellungen bis hin zu schweren Verletzungen mit dauerhaften Beeinträchtigungen. Und er kann in der Freizeit oder am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin passieren. Welche Versicherung zahlt, hängt von den Umständen des Sturzes und den Folgen ab:

  • Gesetzliche Unfallversicherung
    Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, wenn der Sturz als Arbeitsunfall anerkannt wird, also während der Arbeit, auf dem direkten Weg dorthin oder nach Hause passiert. Sie übernimmt in diesem Fall u. a. Kosten für Ärzte, einen Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitationsmaßnahmen. Auch eine Rente oder Umschulungen werden bezahlt, falls der Sturz eine dauerhafte Beeinträchtigung verursacht.
  • Gesetzliche Krankenversicherung
    Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für alle Stürze, die nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen, also Stürze in der Freizeit, zu Hause oder im Urlaub. Sie übernimmt u. a. Arztkosten, den Krankenhausaufenthalt, Medikamente oder eine Physiotherapie.
  • Private Unfallversicherung
    Die private Unfallversicherung greift sowohl bei Arbeitsunfällen als auch bei privaten Unfällen. Sie beinhaltet einerseits Leistungen bei dauerhaften Schäden nach einem Sturz (je nach Tarif: u. a. eine Kapitalzahlung bei Invalidität, lebenslange Zahlung einer Unfall-Rente, kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kosten für Hilfsmittel oder auch Zuzahlungen zu Reha-Maßnahmen, aber auch Sofortleistungen, die gezahlt werden, auch wenn die Verletzungen folgenlos ausheilen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Wenn ein Sturz eine langfristige Arbeitsunfähigkeit verursacht und Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Für die Leistung gibt es festgelegte Mindestbedingungen, z. B. mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit über 6 Monate.
  • Private Haftpflichtversicherung
    Falls Ihr Sturz einen Dritten verletzt (z. B. beim Fahrradfahren), übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadensersatzansprüche der geschädigten Person.

Damit Sie bei einem Sturz umfassend geschützt sind, empfiehlt sich eine Kombination aus privater Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und privater Haftpflichtversicherung.

Welche Leistungen werden nach einem Sturz durch die Unfallversicherung bezahlt?

Nach einem Sturz mit langfristigen gesundheitlichen Folgen bietet Ihnen die PrivatSchutz Unfallversicherung diese Leistungen – je nach gewähltem Tarif und individuellen Wünschen:

  • Invaliditätsleistung
    Eine einmalige Zahlung bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen infolge des Sturzes. Die Höhe richtet sich nach der Versicherungssumme, der Progression und dem Grad der Invalidität, der anhand der Gliedertaxe ermittelt wird.
  • Unfall-Rente
    Monatliche Rentenzahlungen ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent, um langfristige Einkommensverluste auszugleichen.
  • Todesfallleistung
    Finanzielle Absicherung für Hinterbliebene im Falle eines unfallbedingten Todes.
  • Unfall-Assistance
    Unterstützungsleistungen wie Menüservice, Reha-Management und Organisation von Hilfs- und Pflegeleistungen nach einem Unfall.
  • Übergangsleistung
    Eine einmalige Zahlung zur Überbrückung der ersten Zeit nach dem Unfall, insbesondere bei schwerwiegenden Verletzungen.
  • Sofortleistungen
    Im Top-Tarif erhalten Sie gegen gesonderte Vereinbarung beispielsweise 1.000 EUR bei Knochenbrüchen oder Muskel- und Bänderrissen.
  • Krankenhaustagegeld inklusive Genesungsgeld
    Tägliche Zahlungen während eines Krankenhausaufenthalts und in gleicher Höhe zusätzlich für die Genesungsphase zu Hause.
  • Bergungskosten
    Übernahme von Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen nach einem Unfall.
  • Kosmetische Operationen
    Kostenübernahme für ästhetische Eingriffe, die aufgrund unfallbedingter Entstellungen notwendig werden.
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Fragen und Antworten zum Sturz bei der Unfallversicherung

  • Was zählt als Sturz?

    Damit die private Unfallversicherung bei einem Sturz leistet, muss dieser als Unfall gelten, also plötzlich, unfreiwillig und durch ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis verursacht worden sein. Dazu zählen beispielsweise:

    • Stolpern oder Ausrutschen
    • Fehltritte auf Treppen oder Leitern
    • Stürze beim Sport oder Freizeitaktivitäten
    • Stürze durch Fremdeinwirkung
    • Stürze in Verbindung mit einem Fahrzeug
    • Stürze von Erhebungen oder Bauten
  • Was zahlt die Unfallversicherung bei Prellung?
    Die Unfallversicherung zahlt bei einer Prellung nur, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zurückbleibt. Da Prellungen meist folgenlos ausheilen, sind sie in der Regel nicht durch die private Unfallversicherung abgedeckt. Behandlungskosten übernimmt die Krankenversicherung.
  • Ist Ausrutschen ein Unfall?
    Ja, Ausrutschen gilt als Unfall, wenn der Unfallbegriff wie oben beschrieben erfüllt ist. Dies kann z. B. auf einem frisch gewischten Boden oder einer vereisten Straße der Fall sein.
  • Wann muss man einen Sturz der Unfallversicherung melden?
    Wenn Sie stürzen, sollten Sie Ihren Unfall so schnell wie möglich Ihrer Unfallversicherung melden, insbesondere, wenn eine ärztliche Behandlung notwendig wird oder zu erwarten ist, dass die private Unfallversicherung eine Leistung erbringen muss. Falls die Verletzungen zunächst harmlos erscheinen, können Sie die Meldung innerhalb einer gewissen Frist, die im Top-Tarif 30 Monate beträgt, nachholen, sobald gesundheitliche Folgen auftreten.
  • Was passiert bei einem Sturz mit Todesfolge?
    Wenn Sie eine PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich abgeschlossen haben, kann im Falle eines Sturzes mit Todesfolge eine Todesfallleistung an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Leistung können Sie bei Vertragsabschluss selbst festlegen, sodass Ihre Familie finanziell abgesichert ist. Voraussetzung ist, dass der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt – im Premium-Tarif bis zu zwei Jahre danach, sofern zwischenzeitlich keine Invaliditätsleistung erbracht worden ist. Bei einem tödlichen Unfall muss die Meldung an die Unfallversicherung innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis des Ereignisses erfolgen.

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