Reiserücktrittversicherung bei Schwangerschaft

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 03.12.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Wenn Sie eine Reise planen und schwanger sind oder es werden möchten, empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
  • Müssen Sie Ihre Reise aufgrund einer Schwangerschaft absagen, übernimmt die Zurich Reiserücktrittversicherung die Stornokosten und sorgt für Ihre finanzielle Absicherung.
  • Kommt es während der Reise zu einem Reiseabbruch oder einer verspäteten Anreise wegen Schwangerschaftskomplikationen, übernimmt die Versicherung die entstehenden Zusatzkosten.
  • Zudem können Sie Ihren Partner, Ihre Kinder, Familienangehörige und Freunde als Risikopersonen mitversichern. So ist die gesamte Reisegruppe umfassend geschützt, wenn Sie die Reise absagen müssen.
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Reiserücktrittskosten-Versicherung

Sollten Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können, kümmern wir uns um die finanziellen Folgen.

Reiserücktrittversicherung bei Schwangerschaft

In diesen Fällen ist der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sinnvoll.

Bei der Reisebuchung schwanger

Wissen Sie bei der Buchung Ihrer Reise bereits von Ihrer Schwangerschaft, sollten Sie unbedingt eine Reiserücktrittversicherung abschließen. Die Versicherung übernimmt die Stornokosten, wenn unerwartete Komplikationen wie frühzeitige Wehen oder eine Risikoschwangerschaft auftreten. So bleiben Sie bei gesundheitlich bedingten Absagen Ihrer Reise vor finanziellen Sorgen geschützt.

Schwangerschaft nach Reisebuchung

Erfahren Sie erst nach der Reisebuchung von Ihrer Schwangerschaft, sichert die Zurich Reiserücktrittversicherung Sie ebenfalls ab. Denn Komplikationen wie vorzeitige Wehen oder eine ärztlich bestätigte Risikoschwangerschaft, die eine Reise unmöglich machen, sind in der Zurich Reiserücktrittversicherung grundsätzlich mitversichert.
Fällt Ihr Geburtstermin in den Reisezeitraum, deckt die Versicherung die Stornokosten ebenfalls. So bleiben sie sorgenfrei und abgesichert ohne finanziellen Druck.

Was leistet die Zurich Reiserücktrittversicherung bei Schwangerschaft?

Die Zurich Reiserücktrittversicherung bietet bei Schwangerschaft umfassende Leistungen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft relevant sind.

  • Stornokosten: Wenn Sie aufgrund unerwarteter Komplikationen in der Schwangerschaft die Reise nicht antreten können, übernimmt die Reiserücktrittversicherung die Stornokosten. Beispiel: Ihr Frauenarzt bescheinigt Ihnen eine Risikoschwangerschaft und rät dazu, die Reise nicht anzutreten. In diesem Fall sind sämtliche Kosten gedeckt.
  • Reiseabbruch: Treten während Ihrer Reise Schwangerschaftskomplikationen auf, die einen sofortigen Abbruch der Reise erforderlich machen, übernimmt die Zurich Reiserücktrittversicherung die Kosten für die vorzeitige Rückreise. Hierzu zählen auch eventuell anfallende Mehrkosten, zum Beispiel für einen neu gebuchten Rückflug.
  • Verspätete Anreise: Verzögert sich Ihr Reiseantritt wegen einer plötzlichen Notfallbehandlung, übernimmt die Versicherung ebenfalls die Zusatzkosten. Beispiel: Verpassen Sie aufgrund einer dringenden medizinischen Untersuchung den Flug, erstattet die Versicherung die Stornokosten sowie die zusätzlichen Reisekosten.

Ist der Partner durch die Reiserücktrittversicherung bei Schwangerschaft auch abgesichert?

Die Zurich Reiserücktrittversicherung bietet umfassenden Schutz für werdende Mütter und deren Partner. Treten unerwartete Schwangerschaftskomplikationen auf, übernimmt sie die Stornokosten, Kosten bei Reiseabbruch oder verspäteter Anreise. Dieser Schutz gilt für die Versicherungsnehmerin und auch Ihren Ehepartner oder mitversicherten Lebensgefährten, sofern dieser im gemeinsamen Haushalt lebt oder im Vertrag namentlich genannt ist.

Da der Partner und weitere Angehörige im Versicherungsschutz als Risikopersonen definiert sind, kann die Erstattung der Stornokosten für die gesamte Reisegruppe erfolgen. Dazu zählen auch ältere Geschwister, die gemeinsam reisen und für die bereits Plätze in Flugzeug und Unterkunft gebucht wurden.

Dieser umfassende Schutz der Reiserücktrittversicherung sichert die ganze Familie ab und bietet finanzielle Entlastung, falls Komplikationen den Antritt der Reise verhindern.

Ergänzung zur Reiserücktrittversicherung bei Schwangerschaft

Eine Auslandskrankenversicherung ist während der Schwangerschaft ebenso wichtig wie eine Reiserücktrittversicherung. Vorzeitige Wehen oder eine Frühgeburt im Ausland können hohe Kosten verursachen. Gesetzliche und selbst private Krankenversicherungen übernehmen diese Ausgaben in der Regel nicht.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für Untersuchungen oder Behandlungen durch einen Arzt, wenn während einer Urlaubsreise Schwangerschaftskomplikationen auftreten.

Darauf sollte man bei Reisen in der Schwangerschaft achten

Reisen während der Schwangerschaft können eine willkommene Gelegenheit sein, vor der Geburt noch einmal zu entspannen. Mit der richtigen Planung und Vorsicht lassen sich viele Urlaubsziele auch sicher genießen. Hier sind einige wichtige Hinweise, die Sie beachten sollten.

  • Optimale Reisezeit: Die beste Zeit für Reisen liegt zwischen dem vierten und sechsten Schwangerschaftsmonat, da in dieser Phase meist weniger Beschwerden auftreten.
  • Reisezielwahl: Vermeiden Sie Gebiete mit extremen klimatischen Bedingungen oder erhöhtem Infektionsrisiko. Informieren Sie sich vorab über die medizinische Versorgung am Urlaubsort.
  • Flugreisen: Einheitliche Regeln fürs Fliegen während der Schwangerschaft existieren nicht. Die Bestimmungen variieren je nach Fluggesellschaft. Die meisten Airlines verlangen ab der 28. Woche eine ärztliche Bescheinigung. Diese muss den geschätzten Entbindungstermin enthalten und Ihre Reisefähigkeit bestätigen. Flüge sind in der Regel bis zur 36. Schwangerschaftswoche erlaubt.
  • Sitzplatzwahl im Flugzeug: Reservieren Sie einen Platz am Gang mit ausreichender Beinfreiheit, um während des Fluges leichter aufstehen und sich bewegen zu können.
  • Thromboseprophylaxe: Tragen Sie während langer Reisen bequeme Kleidung und gegebenenfalls Kompressionsstrümpfe, um das Thromboserisiko zu reduzieren. Bewegen Sie regelmäßig Ihre Beine und trinken Sie ausreichend Flüssigkeit.
  • Autoreisen: Planen Sie regelmäßige Pausen ein, um sich die Beine zu vertreten und frische Luft zu schnappen. Achten Sie darauf, dass die Temperaturen im Fahrzeug angenehm sind, und trinken Sie ausreichend.
  • Sicherheitsgurt im Auto: Der Sicherheitsgurt sollte über der Brust und unterhalb des Bauches verlaufen, um optimalen Schutz für Mutter und Kind zu gewährleisten.
  • Reiseversicherung: Eine Reiserücktrittversicherung die Schwangerschaft und mögliche Komplikationen abdeckt, bietet zusätzlichen Schutz. So sind Sie finanziell abgesichert, falls Sie die Reise nicht antreten können.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Reiserücktrittversicherung bei Schwangerschaft, digital oder vor Ort.

Reiserücktrittversicherung bei Schwangerschaft: die häufigsten Fragen und Antworten

  • Ist Schwangerschaft ein Reiserücktrittsgrund?
    Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, welche spezifischen Rücktrittsgründe abgedeckt sind und welche Nachweise benötigt werden.
    Demnach kann eine Schwangerschaft unter bestimmten Voraussetzungen als Grund für einen versicherten Reiserücktritt anerkannt werden. Die Zurich Reiserücktrittversicherung bietet hier umfassenden Schutz. Tritt eine Schwangerschaft unerwartet nach der Reisebuchung ein, ist der Rücktritt in der Regel abgesichert. Auch bei bereits bekannter Schwangerschaft greift der Schutz, sofern unvorhergesehene Komplikationen auftreten, die eine Reise unmöglich machen. Ein ärztliches Attest bestätigt in diesen Fällen die Reiseunfähigkeit und ermöglicht eine problemlose Abwicklung.
  • Warum sollte man die ersten drei Monate in der Schwangerschaft nicht fliegen?
    In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft ist der Körper besonders stressanfällig, daher sollte man besser nicht fliegen. Es besteht zudem im ersten Schwangerschaftstrimester generell (unabhängig von Flugreisen) ein erhöhtes Risiko von Fehlgeburten.
  • Wann sollte man in der Schwangerschaft nicht mehr verreisen?
    Reisen während der Schwangerschaft bringt immer eine gewisse Anstrengung mit sich. Trotzdem ist ein Urlaub meist bis zur 36. Woche unproblematisch, wenn Sie einige Vorsichtsmaßnahmen beachten. Bei Blutungen oder vorzeitigen Wehen müssen Sie selbstverständlich auf Reisen verzichten.
  • Kann man einen Flug stornieren, wenn man schwanger ist?
    Eine Schwangerschaft allein berechtigt nicht automatisch zur kostenfreien Stornierung eines Flugs. Die Möglichkeiten einer Erstattung hängen von der jeweiligen Fluggesellschaft und dem gewählten Tarif ab. Deshalb ist eine Reiserücktrittversicherung hilfreich, die im Falle von Komplikationen während der Schwangerschaft die Stornokosten übernimmt.

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