Wohngebäudeversicherung über die Nebenkosten auf Mieter umlegen
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Das Wichtigste kurz erklärt
- Der Vermieter darf die Versicherungskosten für die Wohngebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
- Die Umlage der Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter muss im Mietvertrag geregelt sein.
- Bei mehreren Mietparteien wird die Umlage prozentual nach Anteil der jeweiligen Wohnung an der Gesamtfläche berechnet.
In diesem Ratgeber
Wer zahlt die Gebäudeversicherung: Mieter oder Vermieter?
Wie wird die Gebäudeversicherung umgelegt?
Rechtliche Grundlage: Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen
Welche Kosten können auf Mieter umgelegt werden?
Welche Unterlagen werden für die Umlage der Gebäudeversicherung benötigt?
Wann dürfen Mieter die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen?
Häufige gestellte Fragen zum Thema „Wohngebäudeversicherung über die Nebenkosten auf Mieter umlegen“
Wer zahlt die Gebäudeversicherung: Mieter oder Vermieter?
Als Hauseigentümer schließen Sie die Wohngebäudeversicherung für Ihre Immobilie ab. Bewohnen Sie das Haus oder die Wohnung selbst, zahlen Sie auch die Versicherungsprämie. Vermieten Sie die Immobilie jedoch, können Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umlegen.
Wie wird die Gebäudeversicherung umgelegt?
Eine Wohngebäudeversicherung bezieht sich immer auf das ganze Gebäude. Bei mehreren Mietparteien wird der Anteil an den Versicherungskosten daher über den Anteil der Wohnung an der Gesamtfläche berechnet.
Beispiel: Sie vermieten ein Haus mit drei Wohnungen. Wohnung eins hat 100 Quadratmeter, Wohnung zwei und drei jeweils 50 Quadratmeter. Somit können Sie dem Mieter von Wohnung eins die Hälfte der Versicherungsprämie berechnen, den anderen beiden Mietern jeweils ein Viertel. Der Verteilungsschlüssel muss im Mietvertrag genannt sein.
Rechtliche Grundlage: Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen
In der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 13 BetrKV) heißt es, dass u. a. folgende Kosten umlagefähig sind, nämlich „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung (…)“. Somit darf die Wohngebäudeversicherung umgelegt werden. Voraussetzung ist, dass dies im Mietvertrag festgehalten ist.
Welche Kosten können auf Mieter umgelegt werden?
Grundsätzlich gilt: Ein Vermieter darf nur Kosten umlegen, die sich direkt auf die Versicherung des Gebäudes beziehen oder auf Gefahren, die vom Gebäude ausgehen können und für die der Vermieter haftet.
Folgende Kosten der Wohngebäudeversicherung sind umlagefähig:
- Grundprämie für die Absicherung gegen Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer, Leitungswasserschäden
- Elementarversicherung
- Glasversicherung
Welche Unterlagen werden für die Umlage der Gebäudeversicherung benötigt?
In der Regel muss der Vermieter für die Umlage der Wohngebäudeversicherung folgende Unterlagen bereitstellen:
- Versicherungspolice
- Übersicht über die umlagefähigen Kosten
- Abrechnungszeitraum
- Belege für die Zahlung der Versicherungsprämie
Welche Rechte haben Mieter?
Mieter dürfen Einblick in den Versicherungsvertrag der Gebäudeversicherung nehmen, wenn der Vermieter die Versicherungskosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegt. Damit können die Mieter überprüfen, ob das Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten wird, das heißt, ob die Versicherungsprämie angemessen und nicht überteuert ist.
Wann dürfen Mieter die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen?
Nutzen Sie als Mieter die Räumlichkeiten nur zum Wohnen, können Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich geltend machen. Anders sieht es aus, wenn Sie die Wohnung oder Teile davon gewerblich nutzen, zum Beispiel wenn Sie selbstständig sind und zu Hause arbeiten. Auch als Arbeitnehmer dürfen Sie, sofern Sie in Ihrer Steuererklärung ein Arbeitszimmer ansetzen, dieses steuerlich berücksichtigen. Je nachdem, wie viel Prozent Fläche der gewerblich genutzte Teil der Räume in Bezug zur Gesamtfläche darstellt – so viel Prozent der Umlagekosten der Wohngebäudeversicherung dürfen Sie dann bei der Steuer geltend machen.
Häufige gestellte Fragen zum Thema „Wohngebäudeversicherung über die Nebenkosten auf Mieter umlegen“
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Wie hoch darf die Gebäudeversicherung in den Nebenkosten sein?Die Umlage muss dem Anteil der vermieteten Fläche an der Gesamtfläche des Gebäudes entsprechen (Verteilungsschlüssel). Hat ein Haus 200 Quadratmeter und fallen davon 50 Quadratmeter auf die vermietete Wohnung, darf die Höhe der Umlage 25 Prozent betragen.
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Wann ist die Gebäudeversicherung in den Nebenkosten zu hoch?Die Umlage kann zu hoch sein, wenn sie nicht dem Verteilungsschlüssel entspricht. Außerdem muss der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten und darf keine überteuerte Versicherungsprämie umlegen.
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Gebäudeversicherung zu teuer: was tun?Ein Mieter hat das Recht, beim Vermieter den Versicherungsvertrag zur Wohngebäudeversicherung einzusehen. Stellt sich heraus, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht stimmt und die Versicherungsprämie zu hoch ist, kann er den Vermieter darauf hinweisen bzw. juristisch dagegen vorgehen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Beratung und mögliche weitere Schritte.
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Was deckt die Gebäudeversicherung ab?Die Gebäudeversicherung bietet Schutz vor Schäden durch Naturgewalten (Sturm, Hagel), Feuer und Leitungswasser. Weitere Risiken wie Überschwemmung und Erdbeben können zusätzlich mit einer Elementarversicherung abgedeckt werden.
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Welche Fristen gelten beim Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung?Haben Sie von Ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten, sollten Sie diese so bald wie möglich prüfen. Offiziell haben Sie dafür 12 Monate Zeit, besser ist es jedoch, nicht zu lange damit zu warten.
Haben Sie Fehler in Ihrer Nebenkostenabrechnung entdeckt, können Sie innerhalb von 12 Monaten bei Ihrem Vermieter schriftlich Widerspruch einlegen.