Vermieterhaftpflicht – Schutz und Sicherheit für Vermieter
Das Wichtigste kurz erklärt
- Immobilienbesitzer sind verantwortlich, wenn jemand in ihrem Haus oder auf ihrem Grundstück zu Schaden kommt.
- Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, auch Vermieter-Haftpflicht genannt.
- Bei grober Vernachlässigung der Immobilie kann der Versicherungsschutz erlöschen.
In diesem Ratgeber
Was ist eine Vermieter-Haftpflicht?
Wieso ist eine Vermieterhaftpflicht sinnvoll?
Wann zahlt eine Vermieter-Haftpflicht und wann nicht?
Für welche Fälle benötigt man eine Vermieter-Haftpflicht?
Vermieter-Haftpflichtversicherung: Gilt sie auch für Ferienhäuser oder Gewerbeimmobilien?
Gemeinschaftseigentum: Welche Rolle spielt die Vermieter-Haftpflicht?
Was sind die Unterschiede zwischen Privat-Haftpflicht und Vermieter-Haftpflicht?
Fragen und Antworten zum Thema Vermieter-Haftpflichtversicherung
Was ist eine Vermieter-Haftpflicht?
Die Vermieter-Haftpflichtversicherung heißt offiziell Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Sie schützt Sie als Vermieter vor den Kosten bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die in Ihrem vermieteten Haus oder auf Ihrem Grundstück verursacht werden.
Als Haus- und Grundbesitzer unterliegen Sie der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht. Sind Sie Ihren Pflichten nicht genügend nachgekommen und jemand ist beispielsweise wegen einer defekten Beleuchtung im Treppenhaus gestürzt oder durch einen unzureichenden Winterdienst zu Schaden gekommen, sind Sie über die Vermieterhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen geschützt. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie Ihre Immobilie vernachlässigen dürfen. Wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht grob verletzen, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Wieso ist eine Vermieterhaftpflicht sinnvoll?
Schadensersatzforderungen bei Haftpflichtschäden können sehr hoch sein: Wird jemand zum Beispiel durch einen umgefallenen Baum auf Ihrem Grundstück schwer verletzt und benötigt lebenslange gesundheitliche Betreuung, können die Zahlungen in die Millionenhöhe gehen. Auch Sachschäden, wie eine Überschwemmung der Nachbarwohnungen durch ein defektes Rohr, können hohe Kosten verursachen. Ebenso wie Vermögensschäden, zum Beispiel der Verdienstausfall eines Handwerkers, der sich durch Ihre Schuld bei Arbeiten in Ihrem Haus verletzt hat. Ohne eine Vermieterhaftpflicht müssen Sie die Schäden aus Ihrem Privatvermögen zahlen, was schnell existenzbedrohend werden kann.
Wann zahlt eine Vermieter-Haftpflicht und wann nicht?
Die Vermieter-Haftpflicht schützt Sie vor Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wenn Sie als Eigentümer nicht allen Auflagen der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht gefolgt sind. Auch Hausmeister und andere Personen, die in Ihrem Auftrag für die Reinigung oder die Betreuung Ihrer Immobilie verantwortlich sind, sind mitversichert. Der sogenannte passive Rechtsschutz innerhalb der Vermieterhaftpflicht prüft zudem kostenfrei etwaige Schadensersatzforderungen gegen Sie und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Die Vermieter-Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei der Vermietung von gewerblich genutzten Immobilien oder wenn Sie Ihr Haus selber bewohnen. Vermieten Sie eine Wohnung im Haus einer Eigentümergesellschaft, benötigen Sie für das Gemeinschaftseigentum, wie das Treppenhaus oder den Hauseingang, keine eigene Vermieterhaftpflicht – diese wird über die Eigentümergesellschaft abgeschlossen. Für Ihr Sondereigentum müssen Sie eine eigene Vermieterhaftpflicht abschließen.
Das zahlt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht im Schadensfall
- Versicherungssumme bis zu 50 Mio. EUR
- Vorsorgeversicherungsschutz bis zu 50 Mio. EUR
- Einbruchdiebstahl oder Raub
- passiver Rechtsschutz: kostenfreie Prüfung und ggf. Abwehr unberechtigter oder zu hoher Forderungen
- Bauherren-Haftpflicht ist bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR beitragsfrei mitversichert
- Kostenübernahme berechtigter Schadensersatzforderungen – z. B. Behandlungskosten, Verdienstausfälle oder Ersatz für Sachschäden
- Hausmeister und sonstige Personen, die in Ihrem Auftrag für die Reinigung oder Betreuung Ihrer Immobilie verantwortlich sind, sind mitversichert
Das zahlt die Haus- und Grundbesitz-Haftpflicht im Schadensfall nicht
- gewerblich genutzte Immobilien
- Schäden, die in Ihrer vermieteten Wohnung (Sondereigentum) und nicht im Gemeinschaftseigentum verursacht werden, außer Sie haben eine eigene Vermieterhaftpflicht für Ihre Wohnung abgeschlossen
- das Haus, in dem Sie selber wohnen
- Schäden durch Mängel an der vermieteten Immobilie, auf die der Versicherer bereits aufmerksam gemacht hat, die jedoch nicht behoben wurden
- Sachschäden, die durch Kälte, Hitze oder Feuchtigkeit entstanden sind – um Ihren Bau vor diesen Elementargewalten zu schützen, können Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen
Für welche Fälle benötigt man eine Vermieter-Haftpflicht?
In einer vermieteten Immobilie oder auf deren Grundstück kann immer etwas passieren: Ein Mieter stolpert über ein Loch im Gehweg, ein parkendes Auto wird durch herunterfallende Ziegel beschädigt oder ein defektes Gerät in der Einbauküche setzt das vermietete Haus in Brand. Je nach Fall können die Schadensersatzansprüche oder die Beseitigung der Schäden sehr teuer werden. Diese Kosten übernimmt die Vermieterhaftpflichtversicherung.
Vermieter-Haftpflichtversicherung: Gilt sie auch für Ferienhäuser oder Gewerbeimmobilien?
Wenn Sie ein Ferienhaus oder einzelne Zimmer in Ihrem Wohnhaus zeitweise an Feriengäste vermieten, greift im Schadensfall Ihre Privat-Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch für die Vermietung von Garagen, Stellplätzen und Carports.
Wenn Sie eine Immobilie gewerblich vermieten, bietet die Vermieterhaftpflicht keinen Schutz. Hier benötigen Sie eine gewerbliche Betriebshaftpflichtversicherung.
Gemeinschaftseigentum: Welche Rolle spielt die Vermieter-Haftpflicht?
Besitzen Sie eine Eigentumswohnung, schließt in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, also die Vermieter-Haftpflicht, ab. Damit sind alle Schäden im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum abgesichert. Kommt es allerdings zu einem Schadensfall in Verbindung mit Ihrer Eigentumswohnung, tritt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der WEG nicht in Kraft. Hierfür müssen Sie ggf. eine eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht abschließen.
Was sind die Unterschiede zwischen Privat-Haftpflicht und Vermieter-Haftpflicht?
Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Immobilienbesitzer nur vor Schäden, die im Zusammenhang mit einer selbst bewohnten Immobilie verursacht werden.
Geht es hingegen um ein vermietetes Haus, brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die sogenannte Vermieter-Haftpflichtversicherung, um sich gegen Schäden abzusichern.
Fragen und Antworten zum Thema Vermieter-Haftpflichtversicherung
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Was kostet eine Haftpflichtversicherung für Vermieter?Die Kosten für eine Vermieterhaftpflicht hängen unter anderem von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, der Art des versicherten Gebäudes, der Größe des Grundstücks und dem Bruttojahresmietwert des Mietobjektes ab. Bei Zurich erhalten Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schon ab 2,92 EUR monatlich.
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Welche Versicherungen braucht man als Vermieter?Pflichtversicherungen für Vermieter gibt es keine. Allerdings sind für Vermieter von Wohngebäuden diverse Versicherungen ratsam. Dazu gehören neben der Vermieter-Haftpflichtversicherung eine Wohngebäudeversicherung, eine Öltank- beziehungsweise Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, eine Glasversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.
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Wer zahlt die Vermieter-Haftpflichtversicherung?Die Versicherungsbeiträge für eine Vermieter-Haftpflicht zahlt zunächst einmal der Vermieter. Er kann die Ausgaben für die Versicherung allerdings als Nebenkosten in der Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag explizit geregelt wurde. Eine pauschale Aussage wie „Der Mieter trägt alle Versicherungskosten“ ist nicht ausreichend.
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Welche Schäden zahlt die Vermieter-Haftpflicht?Eine Vermieter-Haftpflichtversicherung zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Eigentum des Immobilienbesitzers verursacht wurden. Auch die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermieter ist versichert.