Was ist auf dem Balkon erlaubt?

Zuletzt aktualisiert : 14.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundsätzlich dürfen Mieter oder Wohnungseigentümer ihren Balkon nach Belieben nutzen.
  • Rücksichtnahme ist wichtig, um die Nachbarn nicht zu verärgern.
  • Details zur Nutzung des Balkons sind unter Umständen im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt.
  • Im Sommer sitzen alle gern auf ihrem Balkon. Aber ist es tatsächlich kein Problem, Blumenkästen aufzuhängen, den Wäscheständer aufzustellen oder den Grill anzuwerfen? Was ist eigentlich auf dem Balkon erlaubt?

Was ist auf dem Balkon erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Mieter oder Wohnungseigentümer ihre Wohnung nach ihren Bedürfnissen gestalten und nutzen. Zur Wohnung gehört auch der Balkon. Es gibt nur eine Einschränkung: Sie dürfen die Rechte der Nachbarn nicht verletzen. Wie weit dessen Rechte gehen, müssen bei einem Nachbarschaftsstreit immer wieder Gerichte entscheiden.

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Balkonnutzung: Gibt es einen Unterschied für Mieter und Eigentümer?

Mieter und Eigentümer haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs dient der Balkon als Freiraum zur Entfaltung der Persönlichkeit des Bewohners – solange kein Dritter belästigt oder geschädigt wird. Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sollten allerdings wissen: Balkone in einem Mehrparteienhaus sind „Gemeinschaftseigentum“. Daher entscheiden über Gestaltung, Sanierung oder Erneuerung des Balkons immer alle WEG-Mitglieder gemein-sam. Ob zum Beispiel ein Sichtschutz oder die Veränderung der Balkonbrüstung etwa durch eine Verglasung erlaubt ist, ist in der Gemeinschaftsordnung der WEG nachzulesen.

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Der Vermieter kann seinen Mietern im Mietvertrag oder in der Hausordnung das Grillen auf dem Balkon untersagen. Wer gegen die Regel verstößt, kann abgemahnt und nach wiederholtem Vorfall gekündigt wer-den. Es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile, wie oft das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist. Wenn sich die Nachbarn über den Qualm oder den Geruch beschweren, hilft es vielleicht, einen Elektrogrill statt eines Holzkohlegrills zu verwenden. Eine Beschwerde über den Rauch oder den Geruch kann im schlimmsten Fall als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ist Rauchen auf dem Balkon erlaubt?

Grundsätzlich ist es erlaubt auf dem Balkon zu rauchen. Rauchen gehört zu der vertragsgemäßen Nutzung einer vermieteten Immobilie. Allerdings müssen Sie dabei Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Es gibt Vermieter, die das Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon in einer personalisierten Klausel im Miet-vertrag verbieten. Ist dies der Fall, riskieren Sie bei einem Verstoß eine Kündigung des Vermieters. Auch eine Absprache, dass nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon geraucht werden darf, ist rechtens.

Wie darf man seinen Balkon gestalten?

Sie dürfen Ihren Balkon mit Balkonmöbeln oder Dekoration verzieren, wie es Ihnen gefällt. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass keine Teile herunterfallen können, die andere schädigen. Mit Dekoration auf der Außenseite des Balkons sollten Sie zurückhaltend sein. Eine große Flagge oder ein Demobanner zum Bei-spiel kann den Gesamteindruck des Hauses beeinflussen und darf daher vom Vermieter untersagt werden.

Markisen und Sonnenschirme: Was ist erlaubt?

Mieter haben ein Recht auf einen schattigen Platz auf ihrem Balkon. Einen Sonnenschirm dürfen Sie jederzeit aufstellen. Wenn Sie eine Markise installieren wollen, benötigen Sie dafür die Erlaubnis Ihres Vermieters. Der Grund hierfür ist, dass das Anschrauben der Markise an die Hauswand ist eine bauliche Veränderung ist. Das Gleiche gilt für Sonnensegel, die an der Hauswand befestigt werden. Der Vermieter kann Sie dazu auffordern, einen dezenten Sonnenschutz zu wählen, der das optische Gesamtbild der Immobilie nicht stört. Je nach Lage des Balkons haben Mieter einen Anspruch auf eine Markise oder einen anderweitigen Sonnenschutz.

Balkonkraftwerk: Was ist zu beachten?

Grundsätzlich dürfen Mieter ein Balkonkraftwerk auf ihrem Balkon installieren. Bei der Montage sollten Sie aber beachten: Manche Eigentümer verbieten im Mietvertrag, dass Dinge dauerhaft am Balkongeländer befestigt werden. Sie dürfen dann nur Solarmodule verwenden, die auf dem Balkon aufgestellt werden. Für Balkonkraftwerke auf einer Gemeinschaftsfläche, etwa dem Dach, müssen Sie ebenfalls den Vermieter um Erlaubnis bitten.

Laute Musik und Balkonparty

Ob Musik beim Abendessen oder eine Party auf dem Balkon: Hausbewohner müssen sich grundsätzlich an die Ruhezeiten halten. Die Regeln dazu handhaben Bundesländer und einzelne Gemeinden unterschiedlich. Meistens liegen die Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr oder 7 Uhr. In einigen Hausordnungen gilt die Ruhezeit bereits ab 20 Uhr. Zu diesen Zeiten dürfen sich Nachbarn höchstens in Zimmerlautstärke auf dem Balkon unterhalten oder Musik abspielen – wobei es keine einheitliche Definition dafür gibt, wie laut Zimmerlautstärke ist.

Sichtschutz auf dem Balkon

Wenn Sie sich etwas Privatsphäre auf Ihrem Balkon verschaffen wollen, dürfen Sie einen Sichtschutz an-bringen. Ein unauffälliger Sichtschutz wie Pflanzen, ein Rankgitter oder eine Plane sind erlaubt, aber sie dürfen nicht höher als das Balkongeländer sein. Wenn der Vermieter Wert auf eine einheitliche Fassadengestaltung legt, sollte sich der Sichtschutz farblich nicht zu sehr von der Farbe der Hausfassade unterscheiden.

Begrünung auf dem Balkon: Was ist erlaubt?

Pflanzenkübel und Blumenkästen auf dem Balkon stellen kein Problem dar. Allerdings müssen Sie die Blu-menkästen so sicher befestigen, dass Passanten nicht durch herunterfallende Teile verletzt werden kön-nen. Dann ist in der Regel auch eine Anbringung außen am Balkon erlaubt, sofern dies nicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung anders geregelt ist. Die Rankgitter dürfen Sie nur befestigen, wenn die Pflanzen nicht das Mauerwerk beschädigen. Zudem sind Halterungen von Kästen oder Gittern am Mauerwerk nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet. Beim Blumengießen sollten die Nachbarn im unteren Geschoss nicht nass werden, herabfallende Blüten und Blätter müssen sie hingegen dulden.

Was tun, wenn es Streitigkeiten mit Nachbarn wegen der Balkonnutzung gibt?

In einem Mehrfamilienhaus kann es immer mal zu Spannungen kommen: Die Studierenden aus der ersten Etage haben einen anderen Tagesrhythmus als Sie und stören mit Gesprächen auf dem Balkon Ihre Nachtruhe. Die Mieterin über Ihnen lässt beim Gießen ihrer Blumen regelmäßig Wasser auf Ihren Balkon eine Etage tiefer regnen. Fühlen Sie sich durch die Balkonnutzung eines Nachbarn gestört, sollten Sie immer erst das Gespräch suchen. Oft lassen sich dadurch Lösungen oder Kompromisse finden. Hilft dies nicht, können Sie Ihren Vermieter einschalten, damit er für Hausfrieden sorgt. Die letzte Möglichkeit ist der Gang zu einem Anwalt, der im Härtefall gerichtlich gegen die Nachbarn vorgeht.

Wie hilft ein Immobilienrechtsschutz

Haben Gesprächsversuche und das Einschreiten des Vermieters zu keiner einvernehmlichen Lösung geführt, hilft Ihnen eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung, denn diese unterstützt Sie bereits von Anfang an mit wichtigen Serviceleistungen. Manchmal hilft es zum Beispiel, einen unabhängigen Vermittler für schwierige Gespräche hinzuziehen. Die Kosten für solch einen professionellen Mediator übernimmt die Immobilien-Rechtsschutzversicherung ebenfalls.
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Die häufigsten Fragen und Antworten

  • Wie darf ein Balkon genutzt werden?
    Ein Balkon ist Bestandteil des Mietvertrags. Daher dürfen Mieter den Balkon, genau wie die Mietwohnung selbst, nach eigenen Interessen gestalten und nutzen, sofern Nachbarn nicht belästigt werden oder Schäden drohen.
  • Wie lange dürfen Nachbarn auf dem Balkon sein?
    Niemand kann Ihnen verbieten, die ganze Nacht auf dem Balkon zu sitzen. Allerdings müssen Hausbewohner sich an die Ruhezeiten halten. Zu diesen Zeiten ist nur Zimmerlautstärke erlaubt.
  • Was darf ich als Mieter auf den Balkon stellen?
    Grundsätzlich dürfen Sie alles Mögliche auf Ihren Balkon stellen. Vorsicht ist allerdings beim Errichten eines Pools oder eines Planschbeckens auf dem Balkon geboten. Ist dies laut Mietvertrag erlaubt und verträgt der Balkon das Gewicht des vielen Wassers? Auch Haustierkäfige sind kein Problem, sofern die Nachbarn nicht durch Geräusche oder Gerüche der Tiere gestört werden. Hausmüll oder sonstiger Unrat wird zwangsläufig zu Beschwerden über Gerüche oder Ungeziefer führen.
  • Darf ich Wäsche auf dem Balkon trocknen?
    Sie dürfen Ihre Wäsche auf dem Balkon trocknen. Allerdings darf der Wäscheständer nicht über die Balkonbrüstung hinausragen.

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