Wohngebäudeversicherung kündigen: So gehen Sie am besten vor

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Wohngebäudeversicherung kündigen - das Wichtigste kurz erklärt

  • Wie jede andere Versicherung können Sie auch Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen. Allerdings müssen Hauseigentümer hierbei ein paar Besonderheiten im Auge behalten.
  • Wohngebäudeversicherungen können fristgerecht gekündigt werden.
  • Die Fristen unterscheiden sich bei einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.
  • Auch das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag für die Wohngebäudeversicherung kündigen.
  • Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung sollte lückenlos erfolgen.

Wann können Sie eine Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen?

Wie bei jeder Versicherung gelten auch bei der Wohngebäudeversicherung bestimmte Fristen, zu denen Sie Ihren Vertrag kündigen können. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für eine Wohngebäudeversicherung drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit.

Die Laufzeit für eine Wohngebäudeversicherung kann unterschiedlich lang sein: Von einem Jahr bis zu fünf Jahren ist alles möglich. Je länger sie dauert, umso günstiger ist die Versicherung in der Regel. Versäumen Sie die Kündigungsfrist oder trifft Ihre Kündigung zu spät beim Versicherungsunternehmen ein, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel meist automatisch um ein Jahr.

Für welchen Zeitraum Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben und wie lange vor Vertragsende Sie tatsächlich die Kündigung einreichen müssen, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen. Bei Zurich finden Sie diese Informationen auch im Zurich Kundenportal.

Gründe für eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung

Sie haben ein günstigeres Angebot für Ihre Wohngebäudeversicherung gefunden? In Ihrer bisherigen Police ist keine Elementarversicherung enthalten? Ihre Photovoltaikanlage oder die Wasser-, Zuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Gebäudes sind nicht mitversichert? Sie sind mit dem Service Ihres Versicherers nicht zufrieden? Gründe für eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung gibt es viele. Wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung ordentlich zum Laufzeitende kündigen, brauchen Sie gegenüber dem Versicherer jedoch gar keine Begründung anzugeben.

Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen

Wollen Sie früher als zum Vertragsende aus Ihrer Wohngebäudeversicherung aussteigen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Dazu gehören z.B.:

1. ein Hauskauf

Wohngebäudeversicherungen sind an ein Haus gebunden und nicht an eine Person, deshalb erhalten Sie beim Kauf einer Immobilie unter Umständen die Wohngebäudeversicherung direkt dazu. Der Immobilienkäufer muss den Versicherungsvertrag des Verkäufers übernehmen. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen ab der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Wenn Sie beim Immobilienkauf nicht wissen, dass Sie zum Haus eine Wohngebäudeversicherung erstanden haben, startet die vierwöchige Frist für die Sonderkündigung ab dem Tag, an dem Sie von der bestehenden Versicherung erfahren.

2. ein Schadensfall

Haben Sie Leistungen der Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen, haben Sie ebenfalls das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, können Sie den Vertrag mit der Versicherung lösen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt mit dem Tag, an dem eine Entschädigung für den Schaden auf Ihrem Konto eingegangen ist oder Ihre Versicherung sich in der Angelegenheit anderweitig entschieden hat. Nehmen Sie diese Möglichkeit zur Sonderkündigung in Anspruch, müssen Sie die Schadennummer in Ihrem Kündigungsschreiben angeben.

3. eine Beitragserhöhung

Wenn das Versicherungsunternehmen den Beitrag für die Wohngebäudeversicherung erhöht, ohne Ihnen gleichzeitig bessere Leistungen zu bieten, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Voraussetzung ist jedoch, dass sich außer dem Preis die sonstigen Vertragsbedingungen nicht ändern. Geht mit der Beitragserhöhung eine Verbesserung der Leistungen einher, können Sie das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen.

Darf der Versicherer die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Nicht nur der Versicherungsnehmer hat ein Recht auf eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung. Dies gilt auch für das Versicherungsunternehmen. Ohne Angabe von Gründen kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

Sein Sonderkündigungsrecht kann der Versicherer nach einem Versicherungsfall oder nach einem Eigentümerwechsel in Anspruch nehmen. Auch wenn Sie als Versicherungsnehmer die Regelungen des Vertrags verletzt haben, kann Ihnen die Versicherung den Vertrag außerordentlich kündigen. Eine Verletzung des Vertrags liegt zum Beispiel vor, wenn Sie der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei Vorschäden nicht nachgekommen sind oder Sicherheitsvorschriften am Gebäude nicht eingehalten haben.

Warum erhöhen sich die Beiträge der Wohngebäudeversicherung?

Durch Unwetter, Stürme und Überschwemmungen entstanden in den vergangenen Jahren schwere Schäden an zahlreichen Gebäuden. Versicherungsgesellschaften müssen vermehrt für Kosten in Milliardenhöhe aufkommen. Dieser Anstieg der Schadenquote führt zu höheren Beiträgen für die Wohngebäudeversicherung, weil die Versicherungsgesellschaften durch die Häufung und das Ausmaß der Gebäudeschäden mehr Geld auszahlen als einnehmen.

Auch wenn solch eine Beitragserhöhung für Sie als Versicherungsnehmer ärgerlich ist, sollten Sie nicht vorschnell reagieren. Lehnen Sie nämlich die Beitragserhöhung ab, hat die Versicherung das Recht, Ihnen den Vertrag zu kündigen. Mit einer Kündigung durch den Versicherer ist es jedoch schwer, eine neue Wohngebäudeversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen zu erhalten. Teurere Prämien oder ein höherer Selbstbehalt sind üblich, unter Umständen wird Ihr Antrag auf eine neue Versicherung sogar abgelehnt.

Was müssen Sie bei einem Wechsel der Wohngebäudeversicherung berücksichtigen?

Wollen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln, sollten Sie die Angebote der Versicherungsgesellschaften genau vergleichen. Sind nur Standardleistungen bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser enthalten? Oder werden auch Folgekosten übernommen, zum Beispiel die Ausgaben für Aufräumarbeiten, Hotelübernachtungen oder der Austausch von kontaminiertem Erdreich? Beim Top-Tarif der Zurich sind viele Zusatzleistungen bereits enthalten.

Grundsätzlich gilt: Kündigen Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung erst, wenn Sie bereits einen neuen Versicherungsvertrag unterschrieben haben. Selbst kurze Lücken im Versicherungsschutz können für Sie extrem teuer werden, wenn ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt etwas passiert.

Vorlage für eine Kündigung

Eine Wohngebäudeversicherung müssen Sie immer schriftlich kündigen. Eine E-Mail reicht in der Regel nicht aus. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem Einschreiben mit Rückschein. Damit können Sie beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist.

Die Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung muss folgende Punkte enthalten:

  • Ihren Vornamen und Namen
  • Ihre Anschrift
  • die Anschrift der Versicherung
  • als Betreffzeile: Kündigung der Gebäudeversicherung
  • Ihre Versicherungsnummer
  • Datum und Unterschrift

Bei einer ordentlichen Kündigung weisen Sie darauf hin, dass Sie die Wohngebäudeversicherung fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Bei einer Sonderkündigung müssen Sie – im Gegensatz zur regulären Kündigung – immer den Kündigungsgrund nennen sowie das Datum zur vorzeitigen Beendigung der Vertragslaufzeit.

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Fragen und Antworten zum Thema Wohngebäudeversicherung kündigen

  • Habe ich bei einem geerbten Haus ein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung?
    Wenn Sie ein Haus erben, gilt das Sonderkündigungsrecht für eine bestehende Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Sie können nur regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Manche Versicherer räumen ihren Kunden allerdings für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht ein.
  • Benötige ich für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung die Zustimmung meiner Bank?
    Nur falls Ihre Immobilie mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist, benötigen Sie für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung die Zustimmung der kreditgebenden Bank. Erst damit wird die Kündigung des Versicherungsvertrags wirksam. In anderen Fällen ist eine Zustimmung der Bank für die Kündigung nicht erforderlich.
  • Wer entscheidet bei einer Eigentümergemeinschaft über die Wohngebäudeversicherung?
    Für eine Eigentumswohnung können Sie keine individuelle Wohngebäudeversicherung abschließen. Die gesamte Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die zuständige Hausverwaltung entscheidet über die Wahl des Versicherers. Jeder Eigentümer zahlt seinen Anteil an der Gesamtprämie. Wollen Sie Ihre bestehende Gebäudeversicherung wechseln, ist dies nur durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung möglich.

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