Ferienhausversicherung – welche Versicherungen sind wichtig?

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Beratung

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Ferienhausversicherung – das Wichtigste kurz erklärt

Sie haben sich den Traum vom Ferienhaus oder einem Wochenendhaus erfüllt? Schützen Sie Ihre Immobilie so gut wie möglich. Eine Ferienhausversicherung bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen von Einbrüchen, Wasserschäden und anderen Katastrophen – egal, ob das Feriendomizil selbst genutzt oder vermietet wird.

  • Eine Ferienhausversicherung setzt sich aus den Bausteinen Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zusammen.
  • Die drei Bausteine können beliebig kombiniert und die Versicherungen auch einzeln abgeschlossen werden.
  • Die Kosten für die Ferienhausversicherung ist von der Postleizahl und der Quadratmeter sowie der Nutzungsart (privat oder vermietet) abhängig.
  • Für Ferienhausvermietungen muss eine Versicherungslösung über unsere Versicherungsagenturen im Bereich Firmenversicherungen gefunden werden.

Was zählt als Ferienhaus?

Als Ferienhaus zählt ein Haus, das nur gelegentlich von seinen Besitzern bewohnt oder für einen bestimmten Zeitraum an Gäste vermietet wird. In den meisten Fällen besitzt ein Ferienhaus mehrere Wohn- und Schlafzimmer, ist mit Bädern und einer Küche ausgestattet. Häufig gehören auch ein Garten und eine Terrasse zu einem Feriendomizil. Im Gegensatz zum ständigen Wohnsitz gilt ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz. Je nach Region und Zweck sind Ferienhäuser oft leichter gebaut als der Erstwohnsitz, weil sie beispielsweise nur in den Sommermonaten bewohnt werden. Auch die Lage ist oft charakteristisch: Ferienhäuser liegen am Ortsrand, am Strand oder inmitten der Natur.

Warum sollte das Ferienhaus versichert sein?

Egal ob Sie Ihr Ferienhaus selbst bewohnen oder es an Gäste vermieten, schützen Sie Ihre Immobilie auf jeden Fall mit einer passenden Versicherung. Ansonsten müssen Sie im Falle eines Einbruchs, Wasserrohrbruchs oder Brandschadens die hohen Kosten für Reparaturen oder die Wiederbeschaffung von Einrichtungs- und Wertgegenständen selber aufbringen.

Gebäudeversicherung für Ferienhäuser

Den Kern der Versicherung für Ihr Ferienhaus bildet die Wohngebäudeversicherung. Über diese Versicherung sind Ferien- und Wochenendhäuser vor Schäden am Gebäude bis zu der vereinbarten Versicherungssumme geschützt. Dazu zählen Mauerwerk und Dach, Türen und Fenster, aber auch Garagen und Carports sowie Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen.

Folgende Schäden sind im Top-Schutz der Zurich Gebäudeversicherung mitversichert:

  • Gebäudeschäden, verursacht durch Naturgewalten
  • Leitungswasserschäden
  • Diebstahl Ihrer außen angebrachten Markisen, Schutzgitter, Rollläden, Antennen, Satellitenanlagen
  • Aufräumungskosten für Bäume einschließlich der Kosten für die Wiederbepflanzung mit Jungpflanzen (bis 10.000 Euro)

Mit der Zurich Gebäudeversicherung können Sie zusätzlich eine Elementarversicherung für Ihr Ferienhaus abschließen. Folgende Elementarschäden sind dadurch abgedeckt:

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Rückstau (wenn dieser durch ein Naturereignis entsteht)

Hausratversicherung für Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Mit einer Hausratversicherung für Ferienwohnungen und Ferienhäuser schützen Sie alle Einrichtungs- und Wertgegenstände in Ihrer Ferienimmobilie – angefangen bei Möbeln bis zum Fernseher. Die Hausratversicherung übernimmt dabei Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser an beweglichen Gegenständen entstehen. Zudem ersetzt die Versicherung den Wert von gestohlenen oder durch Vandalismus zerstörten Möbeln, Kunstwerken, elektrischen Geräten und anderen Wertgegenständen.

Die Hausratversicherung ist gerade für Ferienwohnungen und Ferienhäuser besonders zu empfehlen, denn Urlaubsdomizile sind für Einbrecher ein begehrtes Ziel, da sie oft luxuriös ausgestattet sind, an einsamen Orten liegen und häufig über einen längeren Zeitraum unbewohnt sind.

Haftpflichtversicherung für Ferienhäuser

Wenn Sie Ihr Ferienhaus an Gäste vermieten, sollte Ihre Ferienhausversicherung eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung einschließen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch Ihr Gebäude verursacht werden. Wenn zum Beispiel Schnee und Eis vom Dach Ihres Ferienhauses auf einen Ihrer Gäste fällt und dieser daraufhin schwer stürzt, übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht alle finanziellen Kosten, die durch den Unfall entstehen (Arztbesuch, Krankenhaus, Reha usw.)

Versicherung für ein Ferienhaus im Inland

Ob auf Sylt oder in Oberbayern: Bei Zurich können Sie Ihr Ferienhaus im Inland versichern. Die Ferienhausversicherung im Inland ist dabei eine Kombination aus Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung. Die Absicherung der Ferienimmobilie verläuft demnach ähnlich wie bei der Versicherung eines Einfamilienhauses. Wer sein Ferienhaus an Gäste vermietet, wählt zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Versicherungen für ein Ferienhaus im Ausland

Ein Ferienhaus im Ausland ist einem hohen Risiko ausgesetzt – vor allem, weil das Objekt in vielen Fällen häufig über längere Zeit leer steht und nicht bewohnt wird. Im Falle eines Einbruchs oder Wasserrohrbruchs bleiben die Schäden oft über längere Zeit unbemerkt. Das erhöht nicht nur das Risiko eines Schadenfalls, sondern verzögert auch die Schadensminderung, zum Beispiel wenn das Wasser in der Küche über Tage oder Wochen unbemerkt bleibt.

Besitzen Sie ein Ferienhaus im Ausland, sollten Sie die Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung bei einer Versicherung im jeweiligen Land abschließen. Dort erhalten Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz unter Berücksichtigung der lokalen Voraussetzungen und Gegebenheiten.

Kosten einer Ferienhausversicherung

Die Kosten einer Ferienhausversicherung hängen vom jeweiligen Objekt und folgenden Faktoren ab:

  1. Welche Policen wollen Sie in Ihre Ferienhausversicherung einschließen: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung?
  2. In welchem Land oder in welcher Region befindet sich Ihr Ferienhaus?
  3. Lage der Immobilien (innerhalb oder außerhalb eines Ortes oder einer Stadt oder innerhalb einer Ferienanlage)
  4. Nutzungsart: private Nutzung oder Vermietung?
  5. Wohnfläche und Nutzfläche
  6. Baujahr des Gebäudes und Beschaffenheit
  7. Sicherungen (Alarmanlage, Sicherungsschlösser)
  8. Postleihzahl und somit der Standort des Ferienhauses

Diese und weitere Angaben dienen als Grundlage, nach denen die Versicherung das Risiko und die davon abhängige Versicherungsprämie berechnet.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Ferienhausversicherung, digital oder vor Ort.

Haben Sie Fragen zum Thema Ferienhausversicherung?

  • Was beinhaltet die Ferienhausversicherung?
    Die Ferienhausversicherung besteht in der Regel aus drei Bausteinen: einer Gebäudeversicherung, einer Hausratversicherung und, falls das Ferienhaus vermietet wird, auch einer Haftpflichtversicherung. Die einzelnen Bausteine der Ferienhausversicherung können frei kombiniert werden. Wer beispielsweise nur eine Hausratversicherung für sein Ferienhaus bei Zurich abschließen möchte, kann dies selbstverständlich tun.
  • Warum brauche ich zusätzlich eine Elementarversicherung?
    Die Elementarversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hochwasser und Überschwemmungen, Schnee und Lawinen, Erdbeben und Erdrutsche ab. Dieser Versicherungsschutz kann nur zusammen mit einer Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungspolice ist nicht automatisch Teil der Gebäudeversicherung.
  • In welchen Ländern kann ich ein Ferienhaus versichern?
    Zurich versichert Ihr Ferienhaus in Deutschland. Wer eine Ferienimmobilie im Ausland besitzt, sollte eine Versicherung im jeweiligen Land abschließen.
  • Warum ist eine Ferienhausversicherung teurer als eine normale Gebäude- und Hausratversicherung?
    Bei Feriendomizilen handelt es sich in der Regel um Häuser und Wohnungen, die nur wenige Wochen oder Monate im Jahr bewohnt werden. Schäden wie zum Beispiel ein Wasserrohrbruch können deshalb über einen längeren Zeitraum unbemerkt bleiben. Dadurch verzögern sich Maßnahmen zur Schadensminderung und es entstehen häufig zusätzliche Kosten. Das Risiko eines Einbruchs ist zudem bei einem über einen längeren Zeitraum leer stehenden Haus höher als bei einem Erstwohnsitz, der permanent bewohnt wird.
  • Zahlt meine Hausratversicherung bei Einbruch in die Ferienwohnung?
    Über die Außenversicherung besteht in der Hausrat lediglich Versicherungsschutz, wenn sich die Sachen vorübergehend im Feriendomizil befinden (zum Beispiel Kleidung), mit Basis-Schutz: bis 7.500 Euro, max. 90 Tage, mit Top-Schutz: bis 40.000 Euro, max. 180 Tage. Alle auf Dauer dort verbleibenden Sachen (zum Beispiel Inventar) müssen über eine separate Hausratversicherung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen versichert werden. Daher ist eine komplette Absicherung der Immobilie im jeweiligen Land die beste Empfehlung.

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