Haftpflichtversicherung: Handy kaputt – was tun?
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Haftpflichtversicherung zahlt bei einem kaputten Handy nur, wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat.
- Für Schäden am Handy, die Sie selbst herbeigeführt haben, benötigen Sie eine spezielle Handyversicherung.
- In bestimmten Fällen tritt auch die Hausratversicherung für den Verlust oder für Schäden am Handy ein.
- Aus Unachtsamkeit stoßen Sie das Handy Ihres Freundes vom Tisch. Beim Sturz auf den Boden bricht das Display und das Gerät wird unbrauchbar. Das kann teuer werden. Für den Schaden kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung auf. Wie sollten Sie sich im Schadenfall verhalten?
In diesem Ratgeber
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung beim Handy?
Was sind die häufigsten Schäden am Handy?
Welche Schäden bezahlt die Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit dem Handy?
Welche anderen Versicherungen decken Schäden am Handy ab?
Wann haftet die Hausratversicherung?
Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn ein Kind das Handy kaputt gemacht hat?
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung beim Handy?
Ihre private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie das Handy eines Dritten beschädigt haben. Wurde Ihr Handy von jemand anderem beschädigt, kommt dafür die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers auf.
Was sind die häufigsten Schäden am Handy?
Am häufigsten sind Bruchschäden am Display oder am Gehäuse, wenn das Mobiltelefon auf den Boden gefallen ist. Auch Schäden durch Flüssigkeiten, die ins Gerät gelaufen sind, kommen oft vor. Des Weiteren können technische Schäden durch Bedienungsfehler oder durch Internetnutzung entstehen. Der Akku des Handys kann durch Kurzschluss oder Überspannung kaputtgehen.
Welche Schäden bezahlt die Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit dem Handy?
Für alle oben genannten Schäden zahlt in der Regel die Privathaftpflicht des Verursachers. Je nach Zustand des Handys übernimmt sie die Reparaturkosten oder den Preis für ein Ersatzgerät. Wichtig zu wissen: Ist eine Reparatur nicht möglich und liegt damit ein Totalschaden vor, ersetzt die Versicherung immer nur den Zeitwert des Handys – also den Betrag, den das Mobiltelefon zum Zeitpunkt der Beschädigung wert war. Dieser Wert wird vor der Auszahlung von der Versicherung ermittelt. War das beschädigte Handy schon älter, können Sie also nicht mehr allzu viel Geld von der Versicherung erwarten.
Welche anderen Versicherungen decken Schäden am Handy ab?
Ihre Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Sie den Besitz von Dritten geschädigt haben. Für Schäden an Ihrem Handy, die Sie selbst verursacht haben, bietet die Privathaftpflicht keinen Versicherungsschutz. Dafür benötigen Sie eine spezielle Handyversicherung. Diese zahlt, wenn Ihnen zum Beispiel Ihr Handy aus der Hand gerutscht ist und dabei das Display zerstört wurde. Je nach Vertrag übernimmt die Handyversicherung auch die Kosten bei Diebstahl. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit zustande gekommen sind, übernimmt die Handyversicherung in der Regel nicht. Handyversicherungen bieten wertvollen Schutz vor unerwarteten Kosten bei Schäden oder Verlust. Es ist wichtig, die verschiedenen Angebote sorgfältig zu vergleichen, um die beste Versicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Wann haftet die Hausratversicherung?
Unter Umständen tritt auch die Hausratversicherung für Schäden an Ihrem Handy ein. Dies ist der Fall, wenn das Handy durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus, Feuer, Wasser-, Sturm- oder Hagel-schäden unbrauchbar geworden oder verloren gegangen ist. In der Regel gilt die Hausratversicherung für Schäden in den eigenen vier Wänden. Je nach Vertrag sind aber auch Schadenereignisse abgedeckt, die außerhalb der Wohnung stattgefunden haben, etwa auf dem Balkon, im Garten oder in einer Ferienwohnung.
Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn ein Kind das Handy kaputt gemacht hat?
Kinder unter sieben Jahren, die einen Schaden verursachen, sind nicht deliktfähig und nicht haftbar. Damit sind sie beziehungsweise eine Privathaftpflicht rechtlich nicht verpflichtet, die Kosten für einen Schaden zu übernehmen. Viele Versicherer, darunter auch Zurich, übernehmen die Kosten für einen durch Kinder verursachten Schaden trotzdem.
Wie verhält man sich bei einem Handyschaden richtig?
Ist das Handy eines Dritten zu Schaden gekommen, sollten Sie zunächst herausfinden, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Liegt er unter der Selbstbeteiligung, die Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben, lohnt es sich nicht, den Schadenfall über die Versicherung abwickeln zu lassen. Stattdessen sollten Sie die Kosten lieber direkt selbst übernehmen.
Ist der Schaden höher als Ihr Selbstbehalt, melden Sie ihn bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung und senden Fotos des kaputten Handys an die Versicherungsgesellschaft. Häufig fordern Versicherer anschließend, dass das Handy zu ihnen geschickt wird, damit sie den Schaden begutachten und einen Versicherungsbetrug ausschließen können.
Die häufigsten Fragen und Antworten
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Deckt die Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Handy ab?Nein, die Haftpflichtversicherung deckt immer nur Schäden ab, die der Versicherungsnehmer bei einem Dritten verursacht hat. Schäden am eigenen Handy sind daher nicht versichert.
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Wie melde ich einen Schaden am Handy der Versicherung?Bei Zurich können Sie Haftpflichtschäden telefonisch oder online melden. Halten Sie dazu Ihre Versicherungsnummer bereit und machen Sie Fotos vom beschädigten Handy. Bei der Schadenmeldung wird unter anderem abgefragt, wann, wo und wie es zu dem Schaden kam und wie hoch die Kosten für die Schadenbeseitigung sind.
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Wann zahlt die Haftpflicht für einen Handyschaden?Generell schützt eine Privathaftpflichtversicherung vor einem Anspruch auf Schadenersatz Dritter. Das bedeutet: Die Haftpflicht zahlt bei einem Handyschaden nur, wenn Sie das Mobiltelefon eines anderen kaputt-gemacht oder verloren haben oder wenn jemand anders Ihr Telefon beschädigt hat.
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Was tun, wenn jemand mein Handy kaputtgemacht hat?Der Schadenverursacher sollte sich umgehend an seine Privathaftpflichtversicherung wenden und den Schaden melden. Sollte derjenige, der den Schaden verursacht hat, keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen.