Gefälligkeitsschäden: der richtige Versicherungsschutz bei Freundschaftsdiensten

Zuletzt aktualisiert : 31.10.2023
2 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Seit 2016 sind Gefälligkeitsschäden über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
  • Gefälligkeitsschäden sind Schäden, die bei einer freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit entstehen, z.B.: Beim Umzug anpacken, auf der Party helfen, in den Ferien nach der Post sehen
  • Es empfiehlt sich nach wie vor, Verträge explizit mit der Gefälligkeitsschaden-Klausel zu wählen.
  • Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert.

Was ist ein Gefälligkeitsschaden?

Ein Gefälligkeitsschaden ist ein juristischer Begriff aus dem Privatversicherungsrecht. Voraussetzung für eine Gefälligkeit ist, dass sie freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Wenn Sie also ohne Bezahlung und aus eigenem Willen jemandem einen Gefallen tun und Ihnen dabei ein Missgeschick passiert, handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Person, der Sie helfen, persönlich kennen oder nicht.

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Beispiele für Gefälligkeitsschäden

Es gibt viele Situationen, in denen es zu Gefälligkeitsschäden kommen kann. Typische Beispiele für Gefälligkeitsschäden sind:

Freundschaftsdienste

  • Sie helfen Ihren Freunden beim Umzug und lassen einen Karton mit teurer Elektronik fallen.
  • Sie kümmern sich auf der Party um den Abwasch und zerbrechen die wertvollen Weingläser Ihrer Gastgeber.

Nachbarschaftshilfen

  • Sie gießen die Blumen beim Nachbarn, während dieser im Urlaub ist, und stoßen im Flur eine antike Vase um.
  • Sie unterstützen Ihren Nachbarn bei der Gartenarbeit und Ihnen fällt das teure Gartengerät von der Leiter.

Gefälligkeitsdienste bei Fremden

  • Sie helfen vor dem Möbelgeschäft einem Fremden, den neu gekauften Schrank ins Auto zu laden, und zerkratzen dabei seine Wagentür.
  • Sie wollen jemandem die Tür aufhalten, aber sie gleitet Ihnen aus der Hand und verletzt den anderen.

Der stillschweigende Haftungsausschluss: Was passiert, wenn der Schadenverursacher nicht haftpflichtversichert ist?

Grundsätzlich gilt: Für Schäden, die Sie bei Freundschaftsdiensten verursachen, können Sie nicht haftbar gemacht werden. Denn durch den Gefallen, den Sie anderen erweisen, haben Sie juristisch gesehen einen „stillschweigenden Haftungsausschluss“ miteinander vereinbart. Das bedeutet: Die von Ihnen verursachten Schäden müssen Sie nicht bezahlen. Da Sie nicht haftbar sind, übernahm bis 2016 auch keine Privathaftpflichtversicherung die Schäden.

Im April 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem stillschweigenden Haftungsausschluss jedoch widersprochen. Seitdem gilt: Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, muss diese auch für Gefälligkeitsschäden zahlen.

Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung besitzen und Sie den Schaden nicht aus eigener Tasche begleichen wollen, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Um eine Freundschaft nicht zu belasten, empfiehlt es sich allerdings, im Unglücksfall eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Greift die Haftpflichtversicherung bei Gefälligkeitsschäden?

Seit dem BGH-Urteil 2016 übernimmt die Privathaftpflichtversicherung auch Gefälligkeitsschäden. Vorher haben Versicherer die Haftung nur übernommen, wenn der Versicherungsvertrag eine sogenannte Gefälligkeitsschaden-Klausel enthielt. Ohne diese Klausel leisteten alte Verträge bei Gefälligkeitsschäden nicht. Sollten Sie einen solchen alten Vertrag ohne eine Gefälligkeitsschaden-Klausel besitzen, empfiehlt es sich, die Police zu erneuern.

Aktuellere Verträge, die nach dem Urteil des BGH abgeschlossen wurden, benötigen keine Gefälligkeitsschaden-Klausel mehr, da die Versicherungen ohnehin haften müssen. Um im Schadenfall Klarheit zu haben, sind bei der Privaten Haftpflichtversicherung von Zurich Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mitversichert, die Klausel wird also im Vertrag erwähnt.

Kommt es zu einem Schaden, leistet die private Haftpflichtversicherung von Zurich im Top-Schutz bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50 Mio. EUR. Sachschäden beim Hüten eines fremden Hauses durch Ihre Gefälligkeitshandlung sind bis 30.000 EUR abgedeckt.

In welchem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Auch wenn Gefälligkeitsschäden heutzutage in der Regel durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, gibt es Fälle, in denen ein Versicherer nicht zahlt. Zum einen gilt: Absichtlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Wenn Sie also mit Vorsatz gehandelt haben, kommt die Privathaftpflicht nicht für die von Ihnen verursachten Schäden auf. Zum anderen sind Haftpflicht- und damit auch Gefälligkeitsschäden nicht abgedeckt, wenn Sie einem Familienmitglied einen Schaden zufügen, das mit Ihnen eine gemeinsame Police besitzt, also etwa Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Gefälligkeitsschäden: der richtige Versicherungsschutz bei Freundschaftsdiensten, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Gefälligkeitsschäden

  • Gilt jede unentgeltliche Hilfe als Gefälligkeit?
    Wenn Sie als Vereinsmitglied einen Schaden verursachen oder unentgeltlich und freiwillig ehrenamtlich tätig sind und dabei etwas passiert, gilt dies zwar nicht als Gefälligkeitsschaden, jedoch sind Schäden, die Sie während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, bei der Privat- Haftpflichtversicherung von Zurich sowohl im Basis- als auch im Top-Schutz abgesichert.
  • Zählt es noch als Gefälligkeit, wenn ich für meine Hilfe eine monetäre Entschädigung erhalte?
    Auch wenn Sie für einen Freundschaftsdienst Geld erhalten, gilt dies als Gefälligkeitsleistung. Entscheidend ist, dass Sie es – im Gegensatz zu professionellen Dienstleistern – nicht darauf abgesehen haben, mit Ihrer Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen.
  • Schauen Versicherer bei Gefälligkeitsschäden genauer hin?
    Gefälligkeitsschäden werden von vielen Versicherungsunternehmen besonders gründlich geprüft. Denn wenn sich Verursacher und Beschädigter kennen, vermuten Versicherer, dass die Gefahr eines Missbrauchs der Haftpflichtversicherung besonders hoch ist.

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