Haftpflichtversicherung für Paare

Zuletzt aktualisiert : 04.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Ob verheiratet oder nicht: Als Paar benötigen Sie nur eine Haftpflichtversicherung.
  • Eine gemeinsame Haftpflichtversicherung ist wesentlich günstiger als zwei separate Verträge.
  • Nicht verheiratete Paare müssen im gleichen Haushalt wohnen, um eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen zu können.
  • Verheiratete Paare mit unterschiedlichem Wohnsitz benötigen nur eine Haftpflichtversicherung. Entscheiden Sie sich für zwei Verträge, sind auch Sachschäden untereinander abgesichert.

Haftpflichtversicherung Paare: Ist der Partner mitversichert?

Wenn Sie eine Privathaftpflicht haben, ist Ihr Partner nicht automatisch mitversichert. Hat einer von Ihnen bereits eine Haftpflichtversicherung bei Zurich abgeschlossen, können Sie Ihren Partner jedoch problemlos mitversichern lassen, woraufhin Ihr Partner denselben Versicherungsschutz erhält wie Sie.

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Gilt die Haftpflichtversicherung auch für unverheiratete Paare?

Auch unverheiratete Paare und natürlich auch gleichgeschlechtliche Paare können sich gemeinsam über dieselbe Haftpflichtversicherung versichern lassen. Eine gemeinsame Haftpflichtversicherung als Paar ist kostengünstiger als separat abgeschlossene Verträge.

Was ist, wenn zwei Haftpflichtversicherungen vorhanden sind?

In der Regel ist eine gemeinsame Haftpflichtversicherung für Paare günstiger als zwei einzelne Verträge. Hatten bisher beide Partner eine eigene Haftpflichtversicherung, haben Sie die Möglichkeit, den jüngeren Vertrag fristlos zu kündigen. Der ältere Vertrag kann in eine Paarversicherung umgewandelt werden. Oft ist es jedoch so, dass der jüngere Vertrag der bessere ist, da sich die Tarifangebote im Laufe der Zeit verbessern. In diesem Fall empfiehlt es sich, den älteren Vertrag fristgerecht zu kündigen und den neueren zu behalten und in einen Paarvertrag umwandeln zu lassen. Alternativ können Sie auch beide Verträge kündigen und einen ganz neuen Vertrag für beide Partner abschließen.

Haftpflichtversicherung für Paare bei unterschiedlichem Wohnsitz?

Eine gemeinsame Haftpflichtversicherung ist bei Zurich für verheiratete Paare auch dann möglich, wenn beide Partner einen unterschiedlichen Wohnsitz haben. Durch die gemeinsame Haftpflichtversicherung können Sie unabhängig von Ihrem Wohnsitz von einem umfassenden Versicherungsschutz profitieren. Durch eine gemeinsame Haftpflichtversicherung sparen Sie als Paar Kosten, da für beide Partner nur eine Prämie gezahlt werden muss.

Möchten Sie jedoch gegenseitige Sachschäden absichern, weil einer der beiden oder auch beide Partner wertvolle Einrichtungsgegenstände besitzen, können Sie sich natürlich auch für zwei separate Haftpflichtversicherungen entscheiden.

Welche Deckungssumme bei Haftpflichtversicherung für Paare?

Wie hoch die Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung sein sollte, hängt von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der individuellen Risikobereitschaft und dem Lebensstil des Paares ab. Damit Sie bei Schadensersatzansprüchen ausreichend abgesichert sind, sollten Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme wählen. Als gängiger Richtwert gilt eine Deckungssumme von 5 Mio. EUR, welche in den meisten Fällen eine ausreichende Absicherung bietet. In manchen Fällen kann es aber auch sinnvoll sein, sich für eine höhere Deckungssumme zu entscheiden. Gerne stehen wir Ihnen hierzu beratend zur Seite. Bei der Haftpflichtversicherung von Zurich sind im Basis Tarif 5 Mio. EUR und im Top Tarif 50 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.

Was zahlt die Haftpflichtversicherung für Paare und was nicht?

Was zahlt die Haftpflicht für Paare im Schadensfall?

Folgende Schäden sind durch die Haftpflichtversicherung für Paare abgesichert:

  • Personenschäden
  • Mietsachschäden
  • Sachschäden
  • Internetrisiken
  • Vermögenschäden
  • Forderungsausfalldeckung

Was zahlt die Haftpflicht für Paare im Schadensfall nicht?

Folgende Schäden sind durch die Haftpflichtversicherung für Paare nicht abgesichert:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden am Eigentum eines der versicherten Partner

3 Schadensbeispiele Haftpflichtversicherung für Paare

Haftung bei Wasserschaden

Verena und Valentin leben gemeinsam in einer Mietwohnung. Beim Einlassen des Badewassers vergisst Verena die Zeit und überflutet dabei versehentlich das Badezimmer. Das Wasser dringt in die darunter liegende Wohnung ein und beschädigt sowohl die Wände und Möbel als auch den Fußboden des Nachbarn. Zum Glück haben Verena und Valentin bei Zurich eine Haftpflichtversicherung für Paare abgeschlossen, welche die Kosten für die Reparaturen und den Ersatz der beschädigten Möbel für den Wasserschaden übernimmt.

Haftung bei Personenschaden

Casandra und Wolfgang machen eine gemeinsame Radtour und unterhalten sich dabei angeregt über Politik. Aus Unachtsamkeit aufgrund des vertieften Gesprächs mit Casandra kommt es zwischen Wolfgang und einem Passanten zu einem Zusammenstoß. Der verletzte Passant fordert Schmerzensgeld. Die Haftpflichtversicherung von Casandra und Wolfgang kommt für die Regressansprüche auf.

Schäden in fremdem Wohnraum

Wilma und Siegfried besuchen Freunde zum Abendessen. Als Siegfried auf die Toilette geht, bleibt er versehentlich an einem teuren Parfüm des Gastgebers hängen, woraufhin dieses und zwei weitere auf den Boden fallen und dabei zu Bruch gehen. Zum Glück hat das Paar eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche sowohl für den Ersatz der drei kaputten Parfüms als auch für die Reinigungskosten im Badezimmer

Was passiert mit einer Haftpflichtversicherung nach Scheidung oder Trennung?

Kommt es zu einer Scheidung oder Trennung, muss derjenige Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Es empfiehlt sich, diesen Schritt so früh wie möglich zu gehen. Derjenige Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, ist bis zur offiziellen Scheidung oder Trennung noch mitversichert. Hat der Versicherungsnehmer jedoch bereits frühzeitig einen neuen Partner und lässt diesen mit in den Vertrag aufnehmen, fällt der Ehepartner aus dem Vertrag raus.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Haftpflichtversicherung für Paare, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Haftpflichtversicherung für Paare

  • Welche Versicherungen kann man als Paar zusammenlegen?
    Neben der Haftpflichtversicherung gibt es verschiedene weitere Versicherungen, welche Paare ebenfalls gemeinsam nutzen oder kombinieren können. Hierzu zählen beispielsweise die Hausratversicherung, die private Rechtsschutzversicherung und die Autoversicherung.
  • Ist der Partner bei der Haftpflichtversicherung mitversichert?
    Bei der Haftpflichtversicherung ist der Partner nicht automatisch mitversichert. Sie können Ihren Partner jedoch unkompliziert über Ihre Haftpflichtversicherung mitversichern lassen.
  • Kann man sich eine Haftpflichtversicherung teilen?
    Ja, Sie können sich und ihren Partner gemeinsam über eine Haftpflichtversicherung versichern lassen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, weitere Familienmitglieder wie Kinder über die Familienhaftpflicht absichern zu lassen.
  • Wie viele Haftpflichtversicherungen benötigt man pro Haushalt?
    Wir empfehlen pro Haushalt eine Haftpflichtversicherung. Sie können die Haftpflichtversicherung so gestalten, dass diese für den gesamten Haushalt gilt, einschließlich Versicherungsnehmer, Ehepartner/Partner und gegebenenfalls Kinder.

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