Drohnen-Haftpflicht: Welche Optionen gibt es?

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Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
5 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Wer in Deutschland eine Drohne fliegen lassen möchte, ist seit 2017 gesetzlich verpflichtet, vor dem ersten Flug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Bevor eine neue Drohne überhaupt zum ersten Testflug abhebt, muss sie demnach bereits haftpflichtversichert sein.
  • Die gute Nachricht: Im Top-Tarif der Privaten Haftpflichtversicherung von Zurich sind Drohnen bis 500 Gramm automatisch mitversichert. Modelle mit einem Gewicht zwischen 501 Gramm und maximal 5 kg können zusätzlich eingeschlossen werden.
  • Darüber hinaus bietet Zurich die Möglichkeit, separate Versicherungen für privat und gewerblich genutzte Drohnen abzuschließen.
  • Die Drohnen-Versicherung greift nur, wenn Sie sich an gesetzliche Verordnungen wie Ausweichpflicht, Kennzeichnungspflicht oder das Flugverbot über Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, An- und Abflugzonen von Flughäfen usw. halten.

Warum ist eine Drohnen-Versicherung wichtig?

Drohnen werden immer beliebter – was zu einem starken Anstieg der Anzahl unbemannter Fluggeräte am Himmel führt. Bei ihrer Benutzung besteht jedoch das Risiko von Schäden, für die der Drohnenpilot uneingeschränkt haftbar ist.

Ein Beispiel dafür ist ein versehentliches Steuern der Drohne in ein Fenster, das dadurch zerbricht. Neben Sachschäden können auch Personenschäden entstehen, wenn zum Beispiel eine Drohne aufgrund eines leeren Akkus abstürzt und einen Unfall verursacht. In solchen Fällen kann es zu Kosten in Millionenhöhe kommen, einschließlich medizinischer Behandlung, Rehabilitation, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

Um das finanzielle Risiko bei derartigen Schäden finanziell abzufedern, ist in Deutschland seit 2017 eine Drohnen-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob Sie eine Drohne gewerblich oder rein privat als Hobby nutzen.

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Welche Versicherung braucht man für eine Drohne?

Um die gesetzlichen Vorgaben zur Haftpflichtversicherung für Drohnenhalter zu erfüllen, bietet Ihnen Zurich die Möglichkeiten, die Drohne über die Private Haftpflicht oder eine spezielle Drohnenversicherungen abzusichern.

  1. Drohne über die private Haftpflicht mitversichern:

    Mit dem Top-Schutz der Zurich Private Haftpflichtversicherung sind Sie als Drohnenbesitzer auf der sicheren Seite: Rein zu Sport- oder Freizeitzwecken genutzte Drohnen mit einem Startgewicht bis 500 g sind im Tarif automatisch mitversichert. Bei einem Gewicht zwischen 501 g bis maximal 5 kg können die Flugkörper zusätzlich eingeschlossen werden.

    Zum Geltungsbereich zählen die geographischen Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union.

  2. Eigenständige Drohnen-Haftpflichtversicherungen abschließen:

    Private Drohnen-Haftpflicht: Sie versichert privat genutzte Drohnen bis zu einem Startgewicht von 25 kg. Wählbar sind Deckungssummen in Höhe von 3 Millionen EUR oder 5 Millionen EUR sowie ein Versicherungsschutz innerhalb Europas oder weltweit (ohne USA und Kanada).

    Gewerbliche Drohnen-Haftpflicht: Sie umfasst den gewerblichen und den privaten Flug sowie die gewerbliche und private Verwendung von Fotoaufnahmen und Filmaufnahmen (inkl. der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen). Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Listenpreis Ihrer Drohne inklusive Zubehör. Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Welche Schäden deckt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ab?

Mit der Drohnen-Haftpflichtversicherung sind folgende Schäden an Dritten abgedeckt, die beim Fliegen der Drohne verursacht werden können:

Personenschäden: Falls die Drohne zum Beispiel durch Absturz eine Person verletzt, übernimmt die Drohnen-Haftpflichtversicherung die Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation oder Schmerzensgeldansprüche.

Sachschäden: Wenn die Drohne Sachschäden an Fahrzeugen, Gebäuden oder anderen Gegenständen von Dritten verursacht, deckt die Versicherung die Reparaturkosten oder den Ersatz des beschädigten Eigentums..

Vermögensschäden: Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen kann auch Vermögensschäden abdecken, die durch das Flugobjekt entstehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Absturz einer Drohne zu einer vorübergehenden Schließung oder Beeinträchtigung eines Geschäfts oder Unternehmens führt und die Versicherung die daraus resultierenden finanziellen Verluste ausgleichen muss.

Haftpflichtversicherung für Drohnenpiloten: was man beachten sollte

Um als Drohnenpilot und -besitzer umfassend abgesichert zu sein, sollten Sie beim Abschluss der Drohnen-Haftpflicht auf Folgendes achten:

Hohe Deckungssumme: Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollten mit mindestens 1.000.000 EUR versichert sein. Der Top-Schutz der Privaten Haftpflicht von Zurich deckt pauschal 10.000.000 EUR ab.

Erweiterter Personenkreis: Wenn Sie Familienmitgliedern oder Freunden erlauben, Ihre Drohne zu fliegen, haften Sie als Eigentümer für eventuelle Schäden, die diese verursachen. Stellen Sie daher sicher, dass Familienmitglieder oder Freunde in den Versicherungsvertrag eingeschlossen sind oder Schäden, die beim Verleihen der Drohne entstehen, abgedeckt sind.

Nutzungsumfang: Klären Sie ab, ob die Versicherung den gesamten Nutzungsumfang Ihrer Drohne abdeckt: Bei Zurich können Sie, je nachdem ob Sie die Drohne privat oder beruflich nutzen, den entsprechenden Vertrag wählen.

Gültigkeitsbereich: Klären Sie, ob die Versicherung auch außerhalb Ihres Landes gültig ist, falls Sie beabsichtigen, Ihre Drohne im Ausland zu nutzen

Der Versicherungsschutz der Zurich Private Haftpflicht gilt in Europa inklusive der Mittelmeeranrainerstaaten.

Welche unterschiedlichen Drohnen gibt es?

Drohnen werden in die folgenden Kategorien unterteilt:

Offene Drohnen: Erfordern keine spezielle Zulassung oder Genehmigung für den Betrieb. Sie dürfen nicht höher als 120 m steigen, nur in Sichtweite fliegen, nicht mehr als 25 kg wiegen und keine gefährlichen Gegenstände transportieren oder abwerfen. Diese Flugmodelle werden von Privatpersonen für Luft- und Filmaufnahmen oder einfach nur zum Spaß genutzt.

Spezielle Drohnen: Dürfen außerhalb der Sichtweite gesteuert werden, eine Flughöhe von mehr als 120 Metern fliegen und/oder schwerer als 25 kg sein. Für spezielle Drohnen gelten besondere Regeln und es sind spezielle Genehmigungen erforderlich.

Zulassungspflichtige Drohnen: Erfordern eine behördliche Genehmigung oder Zulassung. Diese Drohnen werden oft für kommerzielle Zwecke eingesetzt, wie beispielsweise für Luftaufnahmen, Inspektionen oder den Transport von schweren Gegenständen oder Menschen.

Drohnen-Haftpflicht: Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten?

Im April 2017 ist die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ in Kraft getreten. Diese Regelung wurde 2021 angepasst. Die wichtigsten neuen Regeln sind:

Ausweichpflicht
Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen sowie unbemannten Freiballons stets ausweichen.

Kennzeichnungspflicht
Drohnenbesitzer und Hobbypiloten müssen sich online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Hier erhalten sie eine Plakette mit Registrierungsnummer, die sie gut sichtbar an der Drohne befestigen müssen. Dadurch sollen Halter im Schadensfall ermittelt werden können.

Kenntnisnachweis
Um eine Drohne von über 250 g nutzen zu dürfen, benötigen Sie einen Kenntnisnachweis. Das Mindestalter hierzu beträgt 16 Jahre. Über die Webseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie die Prüfung ablegen, in der grundlegende Kenntnisse über Flugregeln, Sicherheit und Datenschutz abgefragt werden.

Nutzungserlaubnis
Für das Fliegen von Drohnen der Betriebskategorie „offen“ wird grundsätzlich keine Erlaubnis benötigt.

Verbote
Gemäß der Drohnenverordnung gelten folgende Verbote:

  • jegliche Behinderung oder Gefährdung des Luftraums
  • Betrieb von Drohnen in und über sensiblen Gebieten wie Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, An- und Abflugzonen von Flughäfen usw.
  • Betrieb von Drohnen über Wohngebieten
  • Ausnahmen von den genannten Verboten kann die zuständige Behörde zulassen, sofern der Betrieb keine Gefahr für den Luftverkehr oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Drohnen-Haftpflicht sein?

Der Betrieb einer Drohne kann zu Schäden oder Verletzungen bei Dritten führen und somit zu erheblichen Kosten. Insbesondere bei Personenschäden, sei es durch Kollisionen oder herabfallende Teile, können schwere Verletzungen oder dauerhafte Schäden entstehen.
Es wird daher empfohlen, eine höhere Deckungssumme als die gesetzlich vorgeschriebenen 1.000.000 EUR in Betracht zu ziehen, um angemessen gegen solche Risiken abgesichert zu sein.

Im Top-Schutz der Privaten Haftpflicht von Zurich beträgt die Deckungssumme pauschal 10.000.000 EUR.

Drohnen-Haftpflicht für das Gewerbe

Drohnen werden von Hobbypiloten sowohl für den reinen Flugspaß als auch für Filmaufnahmen und Fotografie eingesetzt. Im gewerblichen Bereich finden die Fluggeräte in verschiedenen Bereichen Anwendung, wie zum Beispiel in folgenden:

  • Vermessungstechnik
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Tier- und Naturschutz
  • Technische Kontrollen
  • Forschung
  • Polizei- und Feuerwehrarbeit
  • Militäreinsätze

Für gewerblich genutzte Drohnen ist es erforderlich, eine separate Drohnen-Haftpflicht abzuschließen. Die private Haftpflichtversicherung bietet dafür keine Deckungsmöglichkeiten.

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Fragen und Antworten zum Thema Drohnen-Versicherung

  • Wann braucht man eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?
    Jeder, der in Deutschland eine Drohne im Freien fliegen lassen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Was passiert, wenn man seine Drohne nicht versichert?
    Wenn Sie keine Drohnenversicherung haben und dennoch eine Drohne im Freien fliegen lassen, verstoßen Sie gegen § 43 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Dieses besagt, dass alle Drohnen versicherungspflichtig sind. Bei Verstößen können hohe Bußgelder verhängt werden. Wenn Ihre Drohne Schäden am Eigentum Dritter oder an Personen verursacht, müssen Sie zudem die Kosten selbst tragen.
  • Sind Drohnen in der Privathaftpflicht mitversichert?
    Ja, im Top-Schutz der Zurich Private Haftpflicht sind privat genutzte Drohnen bis 500 g im Tarif automatisch mitversichert. Bei einem Gewicht zwischen 501 g bis maximal 5 kg müssen sie zusätzlich eingeschlossen werden.
  • Welche Drohnen brauchen keine Versicherung?
    In Deutschland müssen grundsätzlich alle Drohnen, unabhängig von ihrer Größe oder Nutzung, versichert sein. Es gibt keine Ausnahmen für bestimmte Drohnenkategorien. Auch für Spielzeugdrohnen und Drohnen unter 250 g gilt die Versicherungspflicht.
  • Was kostet eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?

    Drohnen bis 500 g können Sie über den Top-Schutz Ihrer Privat-Haftpflicht bereits für 7,20 EUR im Monat mitversichern.

    Rein privat genutzte Drohnen können Sie bei Zurich aber auch separat ab 71,40 EUR jährlich versichern.

    Für gewerblich genutzte Drohnen betragen die Kosten für den Versicherungsschutz ab 142,80 EUR pro Jahr.

    Für genaue Kosten können Sie den Online-Rechner nutzen.

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