Wechselkennzeichen
-
Angebot anfordern
Fordern Sie hier unverbindlich Ihr Angebot an.
-
Produktrechner
Alle Produktrechner im Überblick.
Ihr Kontakt vor Ort
Wir sind ausgezeichnet
Zur persönlichen
Beratung
Wechselkennzeichen – das Wichtigste kurz erklärt
- Das Wechselkennzeichen ist ein austauschbares Nummernschild, das zwischen zwei Fahrzeugen hin und her gewechselt werden kann.
- Voraussetzung ist, dass beide Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse (zum Beispiel zwei Pkw oder zwei Krafträder) angehören.
- Mit einem Wechselkennzeichen darf immer nur ein Fahrzeug am Verkehr teilnehmen oder im öffentlichen Raum abgestellt werden. Für das inaktive Fahrzeug benötigen Sie einen privaten Stellplatz.
- Gegenüber dem Saisonkennzeichen hat das Wechselkennzeichen den Vorteil, dass es keine Beschränkung auf einen Nutzungszeitraum gibt.
- Bei der KFZ-Versicherung lässt sich mit dem Wechselkennzeichen Geld sparen, wenn beide Fahrzeuge bei Zurich versichert sind.
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Zwei Fahrzeuge – ein Kennzeichen: Mit dem Wechselkennzeichen lassen sich zwei Autos oder zwei Motorräder wechselweise mit demselben Kennzeichen nutzen. Wie das genau funktioniert, wie hoch die Kosten sind und warum Sie mit einem Wechselkennzeichen bei der Versicherung Geld sparen, erfahren Sie hier.
Wechselkennzeichen – Funktion & Vorteile
Seit Juli 2012 können Autobesitzer in Deutschland ein Wechselkennzeichen beantragen. Das Wechselkennzeichen ist ein austauschbares Nummernschild, das zwischen zwei (!) Fahrzeugen hin und her gewechselt werden kann. Es darf jedoch nur das Fahrzeug, an dem das wechselbare Schild angebracht ist, am Straßenverkehr teilnehmen. Die beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge können demnach nicht gleichzeitig gefahren werden. Für das inaktive Fahrzeug benötigen Sie einen privaten Stellplatz oder eine Garage. Es darf nicht am Rand einer öffentlichen Straße geparkt werden.
Wie sieht das Wechselkennzeichen in Deutschland aus?
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Kennzeichenteil mit Zulassungsplakette, das für beide Fahrzeuge verwendet wird, und jeweils einer fest mit dem Fahrzeug verbundenen kurzen Kennzeichenplatte. Das flexible Kennzeichenteil ist für beide Fahrzeuge gültig und muss vor der Fahrt an das zu benutzende Fahrzeug angebracht werden.
Wechselkennzeichen – Unterschied zum Saisonkennzeichen
Anders als beim Saisonkennzeichen bleiben mit dem Wechselkennzeichen beide Fahrzeuge über das gesamte Jahr angemeldet und können nach Bedarf wechselweise verwendet werden. Mit dem Saisonkennzeichen hingegen dürfen Pkw, Motorräder und Wohnmobile nur innerhalb eines vom Halter selbst festgelegten Zeitraums am Straßenverkehr teilnehmen.
Wechselkennzeichen für Autos & Motorräder & mehr
Das Wechselkennzeichen lässt sich für Autos, Motorräder und Wohnmobile verwenden. Jedoch müssen beide Fahrzeuge, die sich ein Wechselkennzeichen teilen, derselben Klasse angehören. Es lässt sich demnach für zwei Autos oder zwei Motorräder nutzen, aber nicht für einen Pkw und ein Motorrad.
Innerhalb dieser Fahrzeugklassen ist ein Wechselkennzeichen möglich:
Klasse M1
Wohnmobile sowie Pkw mit Fahrersitz und bis zu acht weiteren Sitzplätzen, also auch Oldtimer
Klasse L
Leichtkraftrad, Motorrad, Trike, Quad
Klasse 01
Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
Das Wechselkennzeichen lohnt sich daher nur, wenn ein Halter zwar über zwei Fahrzeuge derselben Klasse verfügt, diese allerdings grundsätzlich nicht parallel nutzt.
Die wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw–Pkw, Pkw–Oldtimer, Pkw–Wohnmobil sowie Motorrad–Motorrad und Motorrad–Quad/Trike.
Besonders häufig ist in Deutschland die Kombination Pkw und Wohnmobil: Solange der Halter zu Hause ist, wird das Wohnmobil sicher auf einem privaten Stellplatz geparkt. Fährt er mit dem Wohnmobil in den Urlaub, bleibt der Pkw auf dem Stellplatz stehen. Das gilt auch, wenn ein Halter neben seinem Pkw noch einen Oldtimer besitzt, den er nur selten und stets statt des Erstwagens nutzt.
Wechselkennzeichen richtig beantragen
So gehen Sie vor, wenn Sie ein Wechselkennzeichen beantragen möchten:
Möchten Sie für Ihre Autos oder Motorräder ein Wechselkennzeichen beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle wenden. Vorher sollten Sie überprüfen, ob die Hauptuntersuchungen (TÜV) von beiden Fahrzeugen noch gültig sind. Schließen Sie zudem für beide Autos bzw. Motorräder Versicherungen ab. So erhalten Sie zwei eVB-Nummern.
Folgende Dokumente benötigen Sie bei der Zulassungsstelle, um ein Wechselschild zu beantragen:
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (früher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) für beide Fahrzeuge
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) beider Fahrzeuge
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV) für beide Fahrzeuge
- Nachweis über die Abgasuntersuchung beider Fahrzeuge
- bisherige Kennzeichen beider Fahrzeuge (wenn diese schon einmal zugelassen waren)
Wie viel kostet ein Wechselkennzeichen?
Wer ein Wechselkennzeichen anmeldet, muss in etwa mit folgenden Kosten rechnen:
- 65 Euro für Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsstelle
- 40 Euro für die Prägung beider Kennzeichen
KFZ-Steuer für beide Autos:
Anders als in Österreich müssen Sie in Deutschland für beide Autos bzw. Motorräder die KFZ-Steuer bezahlen. In Österreich fallen bei einem Wechselkennzeichen die KFZ-Steuer und die Kosten für die KFZ-Haftpflichtversicherung nur für ein Auto an.
Wechselkennzeichen – Versicherung
Im Gegensatz zur KFZ-Steuer können Sie bei der KFZ-Versicherung Kosten einsparen, wenn Sie ein Wechselkennzeichen beantragen. Denn das Risiko, dass Sie einen Unfall verursachen oder in einen geraten, ist bei nur einem Fahrzeug auf der Straße geringer als bei gleichzeitiger Nutzung beider Fahrzeuge.
Daher bietet Zurich im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen Rabatte und günstigere Beiträge, wenn beide Fahrzeuge bei Zurich versichert sind.
Weitere Vorteile sind:
- Für jedes Fahrzeug bleibt der rechtlich selbstständige Versicherungsvertrag bestehen.
- Der Versicherungsschutz pro Auto bzw. Motorrad ist bei Zurich individuell wählbar.