Kurzzeitkennzeichen

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Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
2 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Kurzzeitkennzeichen – das Wichtigste kurz erklärt

  • Ein Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage.
  • Es gilt ausschließlich für Probe- und Überführungsfahren. Alle anderen Fahrten sind verboten.
  • Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
  • Kurzzeitkennzeichen können Sie an der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs beantragen.
  • Die Gesamtkosten sind von der Art der Versicherung (Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung) abhängig.
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Privatpersonen mit einem bereits abgemeldeten Auto Probe- und Überführungsfahrten machen. Wie lange das Kurzzeitkennzeichen gültig ist, wie man es bekommt und was es kostet, erfahren Sie hier.
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Vorteile und Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Wer ein nicht zugelassenes Auto kaufen möchte, steht vor dem Problem, wie er dennoch eine Probefahrt oder Überführungsfahrt machen kann. Die Lösung lautet: mit einem Kurzzeitkennzeichen.

Kurzzeitkennzeichen – wie lange ist es gültig?

Kurzzeitkennzeichen gelten für maximal fünf Tage. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten eines abgemeldeten Autos verwendet werden. Alle anderen Fahrten sind verboten. Das Ablaufdatum ist in einem gelben Feld des Kurzzeitkennzeichens vermerkt. Eine Nutzung des Kennzeichens nach Ablauf dieses Datums ist nicht erlaubt.

Kurzzeitkennzeichen – was gilt im Ausland?

Kurzzeitkennzeichen sind generell nationale Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Allerdings besteht seit 2002 innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Dadurch ist die Nutzung eines deutschen Kurzzeitkennzeichens auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Auch außerhalb der EU tolerieren Staaten das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Hierzu zählt zum Beispiel die Schweiz.

Was ist eine Tageszulassung?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist nicht mit einer Tageszulassung zu verwechseln. Bei einer Tageszulassung wird ein Neuwagen vom Händler oder Hersteller für einen einzigen Tag bei der Zulassungsstelle angemeldet. Diese Anmeldung findet allerdings lediglich auf dem Papier statt. Der Wagen wird nicht bewegt.

Ziel einer Tageszulassung ist es, dass Händler Autokäufer überdurchschnittliche Rabatte für einen Neuwagen geben können. Die Autohersteller schreiben den Händlern zwar vor, wie hoch ein maximaler Rabatt gegenüber dem Listenpreis sein darf. Mit der Tageszulassung können die Autohändler diese Vorgabe jedoch legal umgehen.

Wo erhalte ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Für Probe- oder Überführungsfahrten können Sie als Halter das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle am Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs beantragen. Dieses Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig und darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vollmacht, wenn Sie im Auftrag einer anderen Person handeln
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Neufahrzeugen muss meistens das Original-COC vorgelegt werden.
  • Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist meistens eine Kopie der beiden Bescheinigungen ausreichend.
  • Ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (ohne den Nachweis sind nur Fahrten zur nächsten Untersuchungsstelle erlaubt)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

Am besten ist es, wenn Sie vorab mit der für Sie zuständigen Zulassungsstelle klären, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen.

Was kosten Kurzzeitkennzeichen?

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus den folgenden Punkten zusammen:

  • Erstellung des Schilderpaars: ca. 25 EUR
  • Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle: ca. 13 EUR
  • Versicherung:  Hier kommt es auf die Beiträge und die Art der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkaskoversicherung) an.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Kurzzeitkennzeichen, digital oder vor Ort.

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