Steuerrechner für Erstzulassungen ab dem 1. Juli 2009
Hinweise für Autofahrer
Für alle ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Hubraum auch der CO2-Wert (Kohlendioxid) herangezogen. Das Berechnungsverfahren:
- Pkw mit Ottomotor: Sockelbetrag von 2,00 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum
- Pkw mit Dieselmotor: Sockelbetrag von 9,50 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum
Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag:
- Diesel- und Ottomotoren: 2,00 EUR je Gramm CO2 pro Kilometer –erst oberhalb eines steuerfreien Grenzwerts von 120 g/km. Dieser Grenzwert wird in den Folgejahren herabgesetzt: Ab Erstzulassung 1. Januar 2012 auf 110 g/km und ab Erstzulassung 1. Januar 2014 auf 95 g/km
- Diesel-Pkw ohne Partikelfilter: Für diese Fahrzeuge ist zusätzlich bis 31. März 2011 ein Malus von 1,20 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum fällig
- Steuerbefreiung: Diesel-Pkw der Euro-6-Emissionsklasse, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen werden, erhalten von 2011 bis 2013 eine Steuerbefreiung in Höhe von 150 EUR pro Jahr
Hinweis für Motorradfahrer
- Der Steuersatz für Krafträder beträgt je angefangene 25 cm³ Hubraum 1,84 Euro
Hinweise zu Elektromotoren und Ottomotoren nach dem Drehkolben- bzw. Wankel-Prinzip
Für diese Fahrzeuge gibt es im neuen Steuersystem keine Änderung.
- Drehkolbenmotoren: Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs: je angefangene 200 kg: 11,25 EUR; über 2.000 kg bis 3.000 kg: 12,02 EUR. Beispiel: Ein Mazda RX-8 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.815 kg kostet pro Jahr 112,50 EUR Steuern
- Elektromotoren: Besteuerung ebenfalls nach dem zulässigen Gesamtgewicht, aber nur mit den halben Steuersätzen gegenüber den Werten für Drehkolbenmotoren. Und: Es gibt eine grundsätzliche Steuerbefreiung für fünf Jahre ab Erstzulassung
Steuerbefreiung für Neufahrzeuge
Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasvorschriften Euro 5 und Euro 6 erfüllen, endete mit dem Jahreswechsel von 2010 auf 2011. Es werden nun nur noch Dieselfahrzeuge mit der Abgasvorschrift Euro 6 berücksichtigt, die ab dem 1. Januar 2011 erstmals angemeldet wurden. Für sie gilt eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 EUR.Steuerförderungen und -zuschläge für Dieselfahrzeuge
Die bislang mit 330 EUR geförderte Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern ist zum Jahresende 2010 weggefallen. Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist ab dem 1. April 2011 kein Steuerzuschlag mehr fällig, jedoch kommen 1,20 EUR pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum dazu.Die Inhalte dieses Webservice wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Änderungen vorbehalten.