Steuerrechner für Erstzulassungen ab dem 1. Juli 2009

Ihr neues Fahrzeug wurde erstmalig ab 1. Juli 2009 zugelassen? Nutzen Sie unseren KFZ-Steuerrechner und finden Sie heraus, wie hoch die neuere Besteuerung ist, die auf Hubraum sowie CO2-Emission pro Kilometer basiert.

Bitte beachten Sie

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 steht Ihnen ein anderer Kfz-Steuerrechner zur Verfügung, da die Steuer in diesem Fall noch nach Fahrzeugschlüsselnummer, Emissionsklasse und Hubraum berechnet wird.

So ermitteln Sie Ihre Kfz-Steuer

*Pflichtfeld

Für die Berechnung der Kfz-Steuer sind nur drei Angaben nötig. Sie finden sie im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  1. Hubraum
  2. CO2 Emission
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Ihre Kfz-Steuer pro Jahr

EUR

Diese Kfz-Steuer gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009. Für Fahrzeuge mit früherer Erstzulassung verwenden Sie bitte den Kfz-Steuerrechner für Erstzulassungen bis 30. Juni 2009.

Hinweise für Autofahrer

Für alle ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Hubraum auch der CO2-Wert (Kohlendioxid) herangezogen. Das Berechnungsverfahren:

  • Pkw mit Ottomotor: Sockelbetrag von 2,00 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum
  • Pkw mit Dieselmotor: Sockelbetrag von 9,50 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum

Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag:

  • Diesel- und Ottomotoren: 2,00 EUR je Gramm CO2 pro Kilometer –erst oberhalb eines steuerfreien Grenzwerts von 120 g/km. Dieser Grenzwert wird in den Folgejahren herabgesetzt: Ab Erstzulassung 1. Januar 2012 auf 110 g/km und ab Erstzulassung 1. Januar 2014 auf 95 g/km
  • Diesel-Pkw ohne Partikelfilter: Für diese Fahrzeuge ist zusätzlich bis 31. März 2011 ein Malus von 1,20 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum fällig
  • Steuerbefreiung: Diesel-Pkw der Euro-6-Emissionsklasse, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen werden, erhalten von 2011 bis 2013 eine Steuerbefreiung in Höhe von 150 EUR pro Jahr

Hinweis für Motorradfahrer

  • Der Steuersatz für Krafträder beträgt je angefangene 25 cm³ Hubraum 1,84 Euro 

Hinweise zu Elektromotoren und Ottomotoren nach dem Drehkolben- bzw. Wankel-Prinzip

Für diese Fahrzeuge gibt es im neuen Steuersystem keine Änderung.

  • Drehkolbenmotoren: Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs: je angefangene 200 kg: 11,25 EUR; über 2.000 kg bis 3.000 kg: 12,02 EUR. Beispiel: Ein Mazda RX-8 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.815 kg kostet pro Jahr 112,50 EUR Steuern
  • Elektromotoren: Besteuerung ebenfalls nach dem zulässigen Gesamtgewicht, aber nur mit den halben Steuersätzen gegenüber den Werten für Drehkolbenmotoren. Und: Es gibt eine grundsätzliche Steuerbefreiung für fünf Jahre ab Erstzulassung

Steuerbefreiung für Neufahrzeuge

Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasvorschriften Euro 5 und Euro 6 erfüllen, endete mit dem Jahreswechsel von 2010 auf 2011. Es werden nun nur noch Dieselfahrzeuge mit der Abgasvorschrift Euro 6 berücksichtigt, die ab dem 1. Januar 2011 erstmals angemeldet wurden. Für sie gilt eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 EUR.

Steuerförderungen und -zuschläge für Dieselfahrzeuge

Die bislang mit 330 EUR geförderte Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern ist zum Jahresende 2010 weggefallen. Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist ab dem 1. April 2011 kein Steuerzuschlag mehr fällig, jedoch kommen 1,20 EUR pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum dazu.

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