Steuerrechner für Erstzulassungen bis zum 30. Juni 2009

Sie möchten wissen, wie hoch die Steuer für Ihr neues Fahrzeug ist, das bis zum 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen wurde? Dann nutzen Sie unseren KFZ-Steuerrechner, mit dem Sie die Kfz-Steuer nach Fahrzeugschlüsselnummer, Emissionsklasse und Hubraum berechnen können.

Bitte beachten Sie

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009 steht Ihnen ein anderer KFZ-Steuerrechner zur Verfügung, da die neuere Besteuerung auf Hubraum sowie CO2-Emission pro Kilometer basiert.

So ermitteln Sie Ihre Kfz-Steuer

* Pflichtfeld

  1. Zur Berechnung der Kfz-Steuer brauchen Sie die Fahrzeugschlüsselnummer oder die Emissionsklasse. Beides finden Sie im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

    Bitte wählen Sie:

    • Fahrzeugschluesselnummer
    • Emissionsklasse EURO 3
  2. Hubraum
    •   

Ihre Kfz-Steuer

  • EUR
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Hinweise für Autofahrer

  • Seit dem 1. April 2007 hat sich für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter der Steuersatz um 1,20 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum erhöht
  • Fahrzeuge mit erster Zulassung zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 wurden für 12 Monate von der Steuer befreit Erfüllte ein Fahrzeug bei Erstzulassung nach dem 1. Januar 2009 die Schadstoffklasse Euro 5 oder besser, wurde dieses für (weitere) 12 Monate steuerbefreit, längstens bis zum 31. Dezember 2010
  • Alle Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, werden nach der Steuerbefreiung mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert
  • PKW mit Erstzulassung bis zum 4. November 2008 werden bis zum 31. Dezember 2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese Fahrzeuge in die Neuregelung einbezogen werden

Hinweis für Motorradfahrer

  • Der Steuersatz für Krafträder beträgt je angefangene 25 cm³ Hubraum 1,84 Euro 

Steuerbefreiung für Neufahrzeuge

Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasvorschriften Euro 5 und Euro 6 erfüllen, endete mit dem Jahreswechsel von 2010 auf 2011. Es werden nun nur noch Dieselfahrzeuge mit der Abgasvorschrift Euro 6 berücksichtigt, die ab dem 1. Januar 2011 erstmals angemeldet wurden. Für sie gilt eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 EUR.

Steuerförderungen und -zuschläge für Dieselfahrzeuge

Die bislang mit 330 EUR geförderte Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern ist zum Jahresende 2010 weggefallen. Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist ab dem 1. April 2011 kein Steuerzuschlag mehr fällig, jedoch kommen 1,20 EUR pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum dazu.
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