Steuerrechner für Erstzulassungen bis zum 30. Juni 2009
Hinweise für Autofahrer
- Seit dem 1. April 2007 hat sich für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter der Steuersatz um 1,20 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum erhöht
- Fahrzeuge mit erster Zulassung zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 wurden für 12 Monate von der Steuer befreit Erfüllte ein Fahrzeug bei Erstzulassung nach dem 1. Januar 2009 die Schadstoffklasse Euro 5 oder besser, wurde dieses für (weitere) 12 Monate steuerbefreit, längstens bis zum 31. Dezember 2010
- Alle Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, werden nach der Steuerbefreiung mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert
- PKW mit Erstzulassung bis zum 4. November 2008 werden bis zum 31. Dezember 2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese Fahrzeuge in die Neuregelung einbezogen werden
Hinweis für Motorradfahrer
- Der Steuersatz für Krafträder beträgt je angefangene 25 cm³ Hubraum 1,84 Euro