Geblitzt in der Probezeit: Das müssen Fahranfänger unbedingt wissen
Geblitzt in der Probezeit – das Wichtigste kurz erklärt
- Der Führerschein auf Probe soll Fahranfänger zu besonders umsichtiger Fahrweise bewegen, deshalb gelten besondere Regeln bei Verkehrsverstößen.
- Nicht bei jeder Geschwindigkeitsübertretung drohen scharfe Sanktionen für Fahranfänger.
- Wer 21 Stundenkilometer oder mehr zu schnell unterwegs war, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
- Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre.
In diesem Ratgeber
Wie lange dauert eigentlich die Probezeit beim Führerschein auf Probe?
Was passiert, wenn man in der Probezeit geblitzt wird?
Wann verlängert sich die Probezeit?
Wann droht der Führerscheinentzug?
Wann muss eine MPU gemacht werden?
Praxisbeispiel: Was passiert, wenn man in der Probezeit zum Beispiel 21 km/h zu schnell gewesen ist?
Wie lange dauert eigentlich die Probezeit beim Führerschein auf Probe?
Die Probezeit dauert in Deutschland 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Erteilung der Fahrerlaubnis. Das ist das Datum, das auf dem Führerschein aufgedruckt ist. Es ist also weder der Tag, an dem man den Führerschein bei der Behörde abholt, noch der Tag der bestandenen Führerscheinprüfung. Wichtig für alle, die den Führerschein mit 17, dem sogenannten begleiteten Fahren, gemacht haben: Hier beginnt die 2-jährige Probezeit mit dem Tag, an dem die Prüfbescheinigung ausgehändigt wird – nicht erst mit dem Tag, an dem man den eigentlichen Kartenführerschein erhält. Den Führerschein auf Probe gibt es übrigens bei den meisten Fahrzeugklassen. Einzige Ausnahme sind die Klassen AM (Kleinkrafträder) sowie L und T (beides landwirtschaftliche Fahrzeuge). Ebenfalls wichtig zu wissen: Wer einmal die Probezeit in einer Führerscheinklasse bestanden hat, muss bei einem später erworbenen Führerschein in einer anderen Klasse keine Probezeit mehr absolvieren.
Was passiert, wenn man in der Probezeit geblitzt wird?
Nicht jeder Geschwindigkeitsverstoß während der Probezeit hat drastische Konsequenzen. Wer beispielsweise außerorts mit 10 km/h zu schnell geblitzt wird, muss zwar ein Bußgeld zahlen, hat aber mit keinen führerscheinrelevanten Folgen zu rechnen. Erst wenn das Bußgeld 60 Euro oder mehr beträgt oder man für einen Verstoß Punkte im Verkehrsregister in Flensburg erhält, wird es eng. Entsprechende Geschwindigkeitsübertretungen (üblicherweise ab 21 km/h zu schnell) fallen nämlich in die Kategorie A, die ernste Folgen haben. Daher sollte ein Bescheid von der Verkehrsbehörde genau geprüft werden. Zum einen sollte ein Toleranzabzug von 3 km/h bei der gemessenen Geschwindigkeit erfolgt sein (der gilt nämlich auch beim Führerschein auf Probe und gleicht messtechnische Ungenauigkeiten aus), zum anderen sollte der Tag des Verstoßes kontrolliert werden. Fällt er noch in die Probezeit oder war diese gar schon zu Ende? Völlig unerheblich ist dabei allerdings, wann der Bescheid zugestellt wird. Sollte die Probezeit dann schon abgelaufen sein, gilt er nämlich trotzdem.
Wann verlängert sich die Probezeit?
Wer einen Verkehrsverstoß der Kategorie A begangen hat, für den gilt automatisch eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre. Gleiches gilt für 2 Verstöße der Kategorie B. Dazu zählen zum Beispiel abgefahrene Reifen, das Überschreiten der Hauptuntersuchungsfälligkeit des Fahrzeugs um mehr als 8 Monate oder die Mitnahme von Kindern ohne vorschriftsmäßige Sicherung. Die Verlängerung schließt sich nahtlos an die bisherige Probezeit an, sodass sie insgesamt 4 Jahre beträgt. Wer in dieser Zeit einen weiteren A-Verstoß begeht, dem wird eine verkehrspsychologische Beratung (VPB) empfohlen. Diese ist allerdings kein Muss. Die Probezeit verlängert sich auch nicht weiter, das Bußgeld und die Punkte in Flensburg müssen allerdings hingenommen werden. Etwas anders verhält es sich, wenn ein Verstoß so schwerwiegend ist, dass der Führerschein – in diesem Fall der Führerschein auf Probe – abgegeben werden muss. Dann ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich.
Was sind Aufbauseminare?
Ein Verstoß der Kategorie A – also zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 21 km/h – zieht nicht nur eine Verlängerung der Probezeit nach sich, sondern auch die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dies ist ein 9-stündiger Kurs in der Fahrschule. Er umfasst 4 Theoriestunden à 135 Minuten. Dabei werden die konkreten Verstöße besprochen und auf zukünftige Verhaltensweisen eingegangen. Zwischendurch erfolgt eine sogenannte Beobachtungsfahrt mit einem Fahrlehrer. Je nach Fahrschule sind dafür insgesamt rund 250 bis 500 Euro zu kalkulieren, die vom Führerscheininhaber zu bezahlen sind. Wer sich weigert, das Aufbauseminar zu besuchen, bekommt nach 2 Monaten den Führerschein entzogen, bis er eine Teilnahme am Seminar nachweisen kann.
Wann droht der Führerscheinentzug?
Zunächst muss man differenzieren zwischen Führerscheinentzug und Entzug der Fahrerlaubnis. Letztes bedeutet, dass die Berechtigung, einen Führerschein zu führen, dauerhaft erlischt. Erst nach einer Sperrfrist kann er neu beantragt werden, indem man in einer Fahrschule erneut den Führerschein macht. Der Führerscheinentzug ist dagegen ein zeitlich befristetes Fahrverbot. Man bekommt nach Ablauf der Zeit den Führerschein ohne weitere Auflagen wieder ausgehändigt. Grundsätzlich sind beide Konsequenzen auch während der Probezeit möglich. Im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsübertretung kommt allerdings maximal der Führerscheinentzug in Betracht. Dieses Fahrverbot gibt es, wenn der Betroffene mehr als 26 km/h zu schnell war. Beim Führerschein auf Probe ist allerdings zu beachten, dass nach einem Verstoß der Kategorie A (beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen) der Besuch eines Aufbauseminars verordnet wird. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet, bei dem wird ebenfalls der Führerschein eingezogen – so lange, bis das Seminar absolviert ist.
Wann muss eine MPU gemacht werden?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft auch als „Idiotentest“ bezeichnet – soll letztlich klären, ob der Betroffene mental überhaupt geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Sein Bestehen ist die Voraussetzung, um einen eingezogenen Führerschein zurückzuerhalten. Vorgesehen ist er vor allem nach dem Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, kann aber im Einzelfall auch nach einem anderen schweren Verstoß verhängt werden. Das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit gehört im Allgemeinen nicht dazu. Eine Ausnahme bilden aber Wiederholungstaten: Wer häufiger mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, kann auch zu einer MPU verpflichtet werden.
Praxisbeispiel: Was passiert, wenn man in der Probezeit zum Beispiel um 21 km/h zu schnell ist?
Wenn ein Fahranfänger geblitzt wird und ihm der Bescheid zugestellt wird, dass er 21 km/h zu schnell gefahren ist, sollte er als Erstes prüfen, ob der Vorfall tatsächlich noch in die Probezeit geschah und ob die Geschwindigkeitstoleranz von 3 km/h berücksichtigt wurde.
Ist beides der Fall, bleibt die Frage, ob das Vergehen innerorts oder außerorts passiert ist. Dies spielt allerdings nur für die Höhe des Bußgeldes eine Rolle, ob 115 Euro (innerorts) oder 100 Euro (außerorts) zu zahlen sind. Alle übrigen Konsequenzen sind davon unbenommen. Dazu gehört ein Punkt im Verkehrsregister in Flensburg. Auch verlängert sich die Probezeit nach Ablauf der 2 Jahre um weitere 2 Jahre. Zusätzlich wird er zur Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule verpflichtet. Üblich ist, dass der Betroffene eine Frist von 2 Monaten hat. Weil Fahrschulen dafür üblicherweise 2 bis 4 Wochen ansetzen, seit Corona aber überlastet sind, ist schnelles Handeln sinnvoll. Denn wer nicht innerhalb der gesetzten Frist eine entsprechende Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, dem wird der Führerschein entzogen – so lange, bis er die Bestätigung vorlegt.
Fragen und Antworten zum Thema Geblitzt in der Probezeit
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Gibt es Kulanzregelungen gegen Ende der Probezeit?Nein, auch einen Tag vor Ende der Probezeit greifen die gleichen Maßnahmen wie am ersten Tag.
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Kann man in der Probezeit bei einer erstmaligen Geschwindigkeitsübertretung den Führerschein verlieren?Sofern es keine Begleitumstände wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder Teilnahme an einem illegalen Autorennen gibt, ist der Entzug der Fahrerlaubnis äußerst unwahrscheinlich. Allerdings kann bei größeren Geschwindigkeitsüberschreitungen ein temporäres Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten ausgesprochen werden. Den Führerschein gibt es im Anschluss wieder zurück.
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Kann man sich auf die Aufbauseminare speziell vorbereiten?In den meisten Fällen ist das gar nicht nötig, denn in den Theoriestunden ist genügend Zeit zur Klärung aller Sachverhalte. Außerdem gibt es keine abschließende Prüfung. Wichtig ist nur, sich nach einer entsprechenden Aufforderung zügig nach einer Fahrschule umzuschauen, um innerhalb der Frist zu bleiben. Dabei lohnt es sich, Fahrschulen hinsichtlich ihrer Preise und zeitlichen Verfügbarkeit genau zu vergleichen.