Der Fahrzeugbrief: alles Wissenswerte für Fahrzeugeigentümer
Der Fahrzeugbrief – das Wichtigste kurz erklärt
- Zu jedem Auto gehören ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief. Seit 2005 heißen die Dokumente Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.
- Den Fahrzeugschein müssen Sie im Auto mit sich führen, der Fahrzeugbrief wird sicher zu Hause aufbewahrt.
- Der Fahrzeugbrief beweist, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind.
- Geht der Fahrzeugbrief verloren, müssen Sie sich einen neuen ausstellen lassen.
- Ohne Fahrzeugbrief können Sie Ihr Auto nicht verkaufen oder ummelden.
In diesem Ratgeber
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein: die Zulassungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug
Was steht alles im Fahrzeugbrief?
HSN, TSN und Fahrgestellnummer
Welche Dinge sind bei einer Beitragsunterbrechung zu beachten?
Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit und bAV
Fahrzeugbrief bei Finanzierung und Leasing
Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein: die Zulassungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug
Wenn Sie ein Auto erwerben, erhalten Sie immer zwei Dokumente vom Verkäufer: den Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug bereits zugelassen wurde) und den Fahrzeugbrief. Zusammen bilden sie eine amtliche Urkunde, die nachweist, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist.
Im Oktober 2005 wurden die Fahrzeugdokumente innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht und fälschungssicherer gemacht. Seitdem heißt der Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil 1, der Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil 2. Ältere Dokumente behalten nach wie vor ihre Gültigkeit. Nur wenn Sie ein Fahrzeug, das vor 2005 zugelassen wurde, ummelden wollen oder Sie neue Dokumente benötigen, weil die alten verloren gegangen sind, erhalten Sie für das alte Auto die neuen Zulassungsbescheinigungen. Sie werden immer als Paar neu ausgestellt.
Im Fahrzeugschein stehen alle wichtigen technischen Informationen über das Fahrzeug sowie Angaben zur Zulassung und zum Halter. Die Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 immer im Original im Auto mit sich führen. Werden Sie von der Polizei kontrolliert, kann diese anhand des Fahrzeugscheins erkennen, ob das Fahrzeug alle erforderlichen Berechtigungen für den Straßenverkehr erfüllt. Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht oder nur als Kopie bei sich, kostet das ein Verwarngeld von 10 Euro.
Den Fahrzeugbrief hingegen sollten Sie sicher zu Hause oder in einem Bankschließfach aufbewahren. Er beweist, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 benötigen Sie nur, wenn Sie Ihr Auto ummelden oder es verkaufen wollen.
Was steht alles im Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief besteht aus zwei Abschnitten: Im oberen Teil stehen rechts Angaben zum aktuellen und links zum unmittelbar vorherigen Halter. Ändert sich der Halter zum dritten Mal, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt. Im unteren Abschnitt sind die technischen Angaben zum Fahrzeug zu sehen. Das bedeuten die Einträge in den einzelnen Zeilen:
Oberer Abschnitt:
A = amtliches Kennzeichen
B = Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs (daran ist zu erkennen, wie alt das Fahrzeug ist)
C = Daten zum Eigentümer (Name oder Firma sowie die Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung)
I = Datum dieser Zulassung (der Tag, an dem das Auto auf den aktuellen Eigentümer angemeldet wurde)
(1) = Anzahl der Vorhalter
Unterer Abschnitt:
D = Daten zum Fahrzeug: Marke (D.1), Typ / Variante / Version (D.2), Handelsbezeichnung (D.3)
(2) = Daten zum Herstellercode (anhand der Herstellerschlüsselnummer (2.1) und der Typschlüsselnummer (2.2) können die Daten zur Typklasse abgefragt werden)
E = Fahrzeug-Identifizierungsnummer (einmalige, individuelle Seriennummer)
(3) = Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer (damit lässt sich kontrollieren, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer korrekt ist)
J = Fahrzeugklasse
(4) = Art des Aufbaus (Bauform der Karosserie)
(5) = Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus (Hinweise, wofür das Fahrzeug genutzt werden darf und wie viele Personen befördert werden dürfen)
R = Farbe des Fahrzeugs
(11) = Code zu R (jede Farbe hat einen bestimmten Code)
P = Daten zur Fahrzeugleistung: Hubraum in cm3 (P.1), Nennleistung in kW / Nenndrehzahl bei min-1 (P.2 / P.4), Kraftstoffart oder Energiequelle (P.3)
(10) = Code zu P3 (die Zahl beschreibt den benötigten Kraftstoff, zum Beispiel 0001 = Benzin, 0002 = Diesel)
K = Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE (Beleg für die Erlaubnis, dass der Fahrzeugtyp in Serie gebaut werden darf, also verkehrssicher ist)
(6) = Datum zu K (Datum, an dem die EG-Typgenehmigung erteilt wurde)
(17) = Merkmal zur Betriebserlaubnis (genauere Auskunft zur Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs)
(25) = zusätzlicher Vermerk der Zulassungsbehörde
(23) = Raum für interne Vermerke des Herstellers (weitere Angaben zum Fahrzeug, etwa die Nummer des Fahrzeugbriefs oder der Code fürs Autoradio)
(24) = Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch ... (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber)
HSN, TSN und Fahrgestellnummer
Wollen Sie Ihr Auto versichern, werden Sie für die Berechnung des Versicherungsbeitrags in der Regel nach der Schlüsselnummer gefragt. Diese setzt sich zusammen aus der Herstellerschlüsselnummer (HSN) und der Typschlüsselnummer (TSN). Damit ist ein Fahrzeugtyp eindeutig identifizierbar.
Die HSN besteht aus vier Zahlen und identifiziert den Hersteller des Autos. Sie finden Sie im Fahrzeugschein, also in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, im Feld 2.1.
Die TSN im Feld 2.2 besteht aus drei Buchstaben für das Modell und fünf Zahlen, die Informationen zur Karosserieform, zur Motorisierung und zur Kraftstoffenergiequelle geben.
Benötigen Sie die Fahrgestellnummer Ihres Autos, finden Sie diese im Fahrzeugbrief im Feld E. Denn die Fahrgestellnummer ist eine alte Bezeichnung für die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Die FIN wird bei der Herstellung Ihres Wagens auch aufwendig ins Blech gestanzt, um zu verhindern, dass gestohlene Fahrzeuge weiterverkauft werden können.
Fahrzeugbrief verloren: was tun?
Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren, müssen Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle eine neue beantragen. Wurde der Fahrzeugbrief gestohlen, sollten Sie bei der Polizei Anzeige erstatten und die Diebstahlanzeige zur Kfz-Zulassungsstelle mitnehmen. Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nur verlegt oder ist sie anderweitig abhanden gekommen, verlangt die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Verlusterklärung, die Sie vor Ort ausfüllen können.
Sollten Sie Ihren Fahrzeugbrief doch noch wiederfinden, nachdem Sie einen neuen bekommen haben, müssen Sie ihn zur Zulassungsstelle bringen, wo die alte Version vernichtet wird.
Fahrzeugbrief neu beantragen
Um einen neuen Fahrzeugbrief zu erhalten, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, den Kaufvertrag für das Fahrzeug oder Originalbelege wie Rechnungen oder Ähnliches. Außerdem brauchen Sie für den Neuantrag – sofern Sie nicht beide Fahrzeugpapiere verloren haben – den Zulassungsbescheinigung Teil 1, die oben genannte eidesstattliche Verlusterklärung beziehungsweise die Diebstahlanzeige und gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle gehen.
Bei der Behörde erhalten Sie nicht sofort einen Ersatz für den verloren gegangenen Fahrzeugbrief. Zunächst wird dem Kraftfahrtbundesamt, kurz KBA, der Verlust bekanntgegeben. Dieser Vorgang nennt sich Aufbietung. Die Frist für die Aufbietung beträgt in der Regel zwei Wochen, um sicherzustellen, dass der Fahrzeugbrief in der Zwischenzeit nicht als Fund gemeldet wird. Erst nach Ablauf der Frist beginnt die Bearbeitung eines Ersatzdokuments. Insgesamt kann die Bearbeitungszeit drei bis sechs Wochen dauern. Die Kosten für einen neuen Fahrzeugbrief unterscheiden sich nach Aufwand und nach Ausstellungsort. Meist liegen sie bei rund 70 Euro.
Wann muss der Fahrzeugbrief geändert werden?
Im Fahrzeugbrief stehen immer die aktuellen Angaben zum Fahrzeug und dessen Halter. Änderungen müssen über die zuständige Zulassungsstelle erfolgen. Wenn Sie also umgezogen sind oder Ihr Auto ummelden, wird dies in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vermerkt. Auch wenn sich der Eigentümer ändert, muss diese Angabe im Fahrzeugbrief aktualisiert werden.
Falls Sie noch den alten Fahrzeugbrief besitzen, der bis 2005 im Einsatz war, erhalten Sie bei einer Änderung die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2. Gleichzeitig wird auch Ihr alter Fahrzeugschein eingezogen und durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt.
Fahrzeugbrief bei Finanzierung und Leasing
Der Fahrzeugbrief befindet sich immer beim Eigentümer eines Fahrzeugs, nicht beim Halter. Daher verbleibt im Falle eines Autoleasings der Fahrzeugbrief bei der Leasinggesellschaft, denn diese ist Eigentümerin des Fahrzeugs.
Wenn Sie ein Fahrzeug über eine Bank finanzieren, bleibt der Fahrzeugbrief als Sicherheit beim Kreditinstitut. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein. Wenn Sie das Auto während der Phase der Finanzierung ummelden, eine Adressänderung vornehmen oder technische Änderungen eintragen lassen wollen, muss der Kreditgeber den Fahrzeugbrief an die zuständige Zulassungsstelle schicken. Innerhalb von zwei bis drei Wochen sollten Sie die Änderungen bei der Zulassungsstelle vornehmen, denn danach wird der Fahrzeugbrief an den Kreditgeber zurückgesendet. Am besten stimmen Sie sich also vorher mit der Bank und mit der Zulassungsstelle ab, um in Erfahrung zu bringen, ob die Unterlagen zum gewünschten Termin vorliegen. Für die Aufbewahrung und Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 berechnet die Zulassungsstelle rund 15 Euro.
Wenn Sie Ihren Kredit für den Wagen abbezahlt haben, geht der Wagen in Ihr Eigentum über und die Bank händigt Ihnen den Fahrzeugbrief aus.
Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief
Ohne den Fahrzeugbrief können Sie Ihr Auto nicht verkaufen oder ummelden. Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren, müssen Sie eine neue beantragen.
Vorsicht ist geboten, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen wollen und der Verkäufer behauptet, er hätte den Fahrzeugbrief verloren. Bei einem Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief besteht die Gefahr, dass es sich um einen gestohlenen Wagen handelt.
An- und Abmeldung ohne Fahrzeugbrief
Für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigen Sie auf jeden Fall den Fahrzeugbrief. Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist keine Anmeldung möglich. Mehr Informationen zum Thema Auto anmelden finden Sie in unserem Ratgeber.
Bei der Abmeldung eines Wagens entscheidet die örtliche Zulassungsstelle, ob Sie dazu den Fahrzeugbrief vorlegen müssen oder nicht. Bei manchen ist die Abmeldung ohne das Dokument problemlos möglich, bei anderen müssen Sie im Falle eines abhanden gekommenen Fahrzeugbriefs eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben. Dann können Sie Ihr Auto auch ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abmelden. Alles Wichtige zum Thema Abmeldung eines Autos ist in unserem Ratgeber zusammengefasst.
Fragen und Antworten zum Thema Fahrzeugbrief
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Den Fahrzeugbrief gibt es doch gar nicht mehr – oder doch?Formal gesehen wurde der Fahrzeugbrief im Jahr 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Allerdings wird der alte Begriff umgangssprachlich weiterhin vielerorts benutzt.
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Darf ich mein Auto weiterfahren, wenn ich meinen Fahrzeugbrief verloren habe?Sie müssen bei Verlust einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Bis die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt ist, dürfen Sie weiter mit Ihrem Auto fahren, aber Sie können es nicht verkaufen oder ummelden.
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Woran erkenne ich, etwa beim Autokauf, ob ein Fahrzeugbrief echt ist?
Das Material, auf dem die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gedruckt wird, ist mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Es hat unter anderem einen stilisierten Adler als Wasserzeichen, teilweise sichtbare fluoreszierende Fasern und einen nur unter UV-Licht erkennbaren Bundesadler.
Alles Wichtige zum Thema Fahrzeuge finden Sie zusammengefasst im Fahrzeuge Ratgeber der Zurich.