Auto ummelden: Kosten, Fristen & Unterlagen
Auto ummelden – das Wichtigste kurz erklärt
- Es ist gesetzlich verpflichtend, einen Pkw umzumelden, wenn der Fahrzeughalter wechselt oder in einen neuen Zulassungsbezirk umzieht.
- Wer die Ummeldung seines Fahrzeugs versäumt, dem droht spätestens nach einem Monat ein Bußgeld von bis zu 40 Euro.
- Die Ummeldung eines Autos ist mittlerweile auch online möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.
- Das Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs können Sie mittlerweile sowohl bei einem Halterwechsel als auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten.
Ummeldung bei Umzug und Adressänderung
Einer der häufigsten Gründe für die Ummeldung eines Fahrzeugs ist ein Umzug. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Umzug in einen neuen und innerhalb desselben Zulassungsbezirks.
Auto ummelden bei Umzug in einem neuen Zulassungsbezirk:
- Die Kfz-Ummeldung muss bei der für den neuen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen.
- Bei der Ummeldung müssen Sie die neue elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) von Zurich dabeihaben.
- Die EVB-Nummer gilt als Nachweis, dass Ihr Auto mit einer gültigen Haftpflichtversicherung abgesichert ist.
Auto ummelden bei Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks:
- Auch wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirks umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse melden und Ihr Auto ummelden.
- In vielen Gemeinden ist es nicht mehr notwendig, die Ummeldung bei der Zulassungsstelle vorzunehmen. In den meisten Fällen übernimmt das Einwohnermeldeamt die Adressänderung im Fahrzeugschein.
- Sie benötigen daher auch keine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) von Zurich.
Ummeldung bei Halterwechsel
Auch bei einem Halterwechsel ist das Ummelden des Autos Pflicht. Die Kfz-Ummeldung erfolgt durch den neuen Besitzer, der das Fahrzeug direkt nach Erwerb bei der Zulassungsbehörde an seinem Wohnsitz auf sich anmeldet. Das gilt auch im Falle einer Erbschaft oder Schenkung, wenn zum Beispiel die Kinder das Auto der Eltern übernehmen oder eine Kfz-Ummeldung nach dem Tod des Ehepartners erfolgt.
Für die Versicherung gilt bei einem Halterwechsel:
- Bei Umschreibung des Fahrzeugs wird die bestehende Autoversicherung des Vorbesitzers automatisch gekündigt.
- Sie benötigen daher einen neuen Versicherungsvertrag – entweder beim Anbieter des Vorbesitzers oder Sie wählen die Versicherung bei einem neuen Anbieter.
Ummeldung durch Autohaus
Bei Ummeldung auf eine andere Person mit einer EVB-Nummer von Zurich wird der laufende Vertrag nicht zwingend gekündigt. Es kann sich auch um einen Halterwechsel handeln, beispielsweise von einem Autohaus oder einem Kreditinstitut auf den Versicherungsnehmer. Dabei wird die Haltereigenschaft vom Autohaus auf den Versicherungsnehmer geändert und der Vertrag läuft weiter.
Bei Ummeldung des Fahrzeuges auf eine andere Person und andere Gesellschaft erhält die Versicherungsgesellschaft die „Abmeldung“ des Versicherungsschutzes und der Vertrag wird storniert.
Welche Unterlagen werden für die Ummeldung benötigt?
Möchten Sie ein Auto ummelden, legen Sie folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vor:
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs (diesen erhalten Sie in der Regel in der Zulassungsstelle)
Möchten Sie Ihr Kfz-Kennzeichen ändern, benötigen Sie zusätzlich:
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Nummernschilder
Kann man das Auto online ummelden?
Sie können Ihr Auto mittlerweile bequem online über das Webportal Ihrer zuständigen Kfz-Behörde ummelden. Voraussetzungen für die internetbasierte Antragstellung sind:
- elektronischer Personalausweis mit der dazugehörigen PIN
- Smartphone mit kostenloser Ausweis-App
- die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (mit verdeckten Sicherheitscodes auf der Rückseite).
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung
- Bankverbindung für die Abbuchung der Kfz-Steuer per SEPA-Lastschriftmandat
Wer darf ein Auto ummelden?
Der Bevollmächtigte muss folgende Dokumente vorlegen:
- benötigte Unterlagen für die Ummeldung wie oben angegeben (vom Halter unterschrieben)
- Vollmacht zum Ummelden des Autos (formloses Schreiben mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigen als Identitätsnachweis
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (mit Meldebescheinigung) des Vollmachtgebers
Welche Fristen gibt es?
Nach einem Umzug oder Haltwechsel ist es Pflicht, das Auto innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden. Zwar nennt der Gesetzgeber keinen konkreten Zeitraum. Als Faustregel gilt aber, dass eine Ummeldung in der Regel innerhalb eines Monats fristgerecht ist.
Wird das Auto nicht umgemeldet, droht folgendes Bußgeld:
- Eine meldepflichtige Änderung im Fahrzeugschein hat bei einem Umzug unverzüglich zu geschehen, sonst wird ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig.
- Wer den Fahrzeughalterwechsel nicht umgehend meldet, der muss sogar 40 Euro Bußgeld bezahlen.
Was kostet eine Auto Ummeldung?
Beim Auto-Ummelden entstehen folgende Kosten: | |
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Umzug oder Halterwechsel mit zugelassenem Fahrzeug bei Fortführung des Kennzeichens | 16,70 EUR |
Umschreibung ohne Fortführung des Kennzeichens | 27,00 EUR |
Wunschkennzeichenzuteilung | 10,20 EUR |
Anfertigung eines neuen Kennzeichens (falls erforderlich) | ca. 30,00 EUR |
Neue Umweltplakette (falls nötig) | ca. 5,00 EUR |
Kann man das Kennzeichen bei einer Ummeldung behalten?
Sie ziehen von München nach Berlin und wollen Ihr Kennzeichen behalten? Kein Problem. Seit 2015 müssen Sie innerhalb Deutschlands Ihr Kennzeichen nicht ändern, wenn Sie das Auto nach dem Umzug ummelden. Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Beibehaltung des Kennzeichens sogar bei einem Halterwechsel möglich. Verkaufen Sie jedoch später Ihren Pkw, können Sie Ihr Nummernschild nicht behalten. Sie erhalten ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnortes.
Fragen und Antworten zum Thema Auto Ummeldung
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Was brauche ich, um mein Auto umzumelden?
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs (diesen erhalten Sie in der Regel in der Zulassungsstelle)
Möchten Sie Ihr Kfz-Kennzeichen ändern, benötigen Sie zusätzlich:
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bisherige Nummernschilder
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Wie funktioniert das Auto-Ummelden online?Zuerst das Webportal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen. Identität mittels des neuem elektronischen Personalausweises (nPA) nachweisen. Darüber hinaus benötigen Sie: Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes, Smartphone mit kostenloser Ausweis-App, eVB-Nummer der Versicherung, SEPA-Lastschriftmandat.
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Was kostet es, sein Auto umzumelden?Umzug oder Halterwechsel mit zugelassenem Fahrzeug bei Fortführung des Kennzeichens: 16,70 Euro; Umschreibung ohne Fortführung des Kennzeichens: 27,00 Euro zuzüglich ca. 30 Euro für die neuen Kennzeichen.
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Wie kann ich bei einer Kfz-Ummeldung mein Kennzeichen behalten?Seit 2015 können Sie nicht nur innerhalb eines Zulassungsbezirks, sondern sogar in ganz Deutschland Ihr Kennzeichen behalten, wenn Sie das Auto nach dem Umzug ummelden. Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Beibehaltung des Kennzeichens auch bei einem Halterwechsel möglich.
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Benötige ich bei einem Umzug eine neue Umweltplakette?Seit 1. Januar 2015 ist es möglich, innerhalb Deutschlands sein Kennzeichen mitzunehmen. Seitdem können Sie bei einem Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde auch Ihre Umweltplakette mitnehmen. Denn auf der Umweltplakette wird das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs eingetragen. Ändert sich jedoch das Kennzeichen, benötigen Sie auch eine neue Umweltplakette.
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Auto ummelden ohne TÜV: Ist das in Deutschland möglich?In der Regel nein. Jedes Fahrzeug, das in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegt wird, muss über einen gültigen TÜV-Bericht verfügen. Außer es handelt sich um einen Neuwagen. Dieser muss erst 36 Monate – also drei Jahre – nach seiner Erstzulassung zur Hauptuntersuchung. Sie können also ein neues bzw. junges Auto anmelden, ohne eine TÜV-Bescheinigung vorlegen zu müssen.