Auto abmelden – Ablauf – Unterlagen – Kosten

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Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Auto abmelden – das Wichtigste kurz erklärt

  • Wer sein gebrauchtes Auto verkauft, ein Auto vorübergehend nicht nutzt oder es verschrotten lässt, muss es abmelden.
  • Die Abmeldung erfolgt bei der Zulassungsstelle oder dem Bezirksamt.
  • Sie können Ihr Kfz persönlich in der Zulassungsstelle oder dem Bezirksamt oder unter bestimmten Voraussetzungen online abmelden.
  • Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Abmeldung: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die bisherigen Kennzeichen.
  • Die Kosten für die Abmeldung betragen zwischen 7 und 20 Euro.
Wer ein Auto kauft oder es nach einer längeren Stilllegung wieder in Betrieb nimmt, muss es anmelden. Die Anmeldung kann persönlich oder online bei einer Zulassungsbehörde erfolgen. Hier erfahren Sie, wie das geht, was Sie dafür benötigen und welche Kosten auf Sie zukommen.
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Wo kann ich mein Auto abmelden?

Wer sein Auto oder ein anderes Kfz verkauft, für eine längere Zeit nicht nutzt oder verschrotten lässt, muss es abmelden.

Bei einem Verkauf sollten Sie das Auto abmelden, bevor der Käufer das Fahrzeug übernimmt. Solange das Auto auf Sie angemeldet ist, haften Sie im Fall der Fälle für entstandene Schäden – also zum Beispiel, wenn der Käufer in einen Unfall verwickelt ist. Andernfalls müssen Sie sich darauf verlassen, dass der Käufer das Fahrzeug ummeldet. Auch wenn Sie Ihr Kfz für längere Zeit stilllegen oder gar verschrotten, müssen Sie es abmelden.<7br>Ein Kfz können Sie bei jeder Zulassungsstelle, dem Bezirksamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt und unter bestimmten Voraussetzungen auch online abmelden. Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob Sie für die Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort einen Termin vereinbaren müssen. Diesen können Sie meist online vereinbaren.

Bei der überwiegenden Zahl an Städten und Landkreisen gibt es zudem die Möglichkeit, sein Auto online abzumelden. Die Online-Abmeldung ist möglich für Kfz, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen oder umgemeldet wurden und bereits die Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten sowie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I besitzen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Auto-Abmeldung?

Für die Abmeldung eines Autos vor Ort benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige Kennzeichen
  • im Falle der Verschrottung zusätzlich den Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle

Für die Online-Abmeldung brauchen Sie:

  • neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion und PIN
  • Ausweislesegerät oder Smartphone mit AusweisApp2
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichen, die bereits über verdeckte Sicherheitscodes zum Freirubbeln verfügen
  • im Falle der Verschrottung zusätzlich den Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle

Die Online-Abmeldung gilt als erfolgt, wenn der Abmeldebescheid per Post eintrifft.

Übrigens: Die Zulassungsstelle informiert nach der Abmeldung von sich aus Ihre Versicherung und den Zoll, der für die Kfz-Steuer zuständig ist. Sie müssen diesbezüglich also nicht weiter tätig werden. In den meisten Fällen erhalten Sie dann automatisch die zu viel bezahlte Steuer oder Versicherungsprämie zurückerstattet.

Was kostet die Abmeldung eines Autos?

Die Kosten für die Abmeldung eines Autos sind regional unterschiedlich und liegen meist zwischen 7 und maximal 20 Euro. Zudem sind die Kosten einer Abmeldung für ortsfremde Autobesitzer in der Regel etwas höher. Deshalb lohnt es sich, sein Kfz bei der ortsansässigen Zulassungsstelle abzumelden. Online-Abmeldungen kosten in etwa das Doppelte im Vergleich zur Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle vor Ort.

Wer kann ein Auto abmelden?

Jeder, der im Besitz von Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist, kann dieses Auto oder sonstige Kraftfahrzeuge abmelden. Wichtig: Ohne die Zulassungsbescheinigung II ist eine Abmeldung nicht möglich. Ein Abmelden des Autos nach dem Verkauf und der Übergabe des Fahrzeugbriefs an den neuen Eigentümer geht deshalb nicht. In der Regel wird ein Fahrzeug vom Verkäufer abgemeldet.

Für die Käufer eines abgemeldeten Fahrzeugs gilt: Sie können sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und damit direkt nach dem abgewickelten Kauf das Auto fahren. Wer sein Auto vor dem Verkauf nicht selbst abmeldet, der haftet für Unfälle, in die es möglicherweise verwickelt ist.

Auch, wenn Sie Ihr Auto vorübergehend stilllegen möchten, melden Sie Ihr Fahrzeug ab. Dieses Fahrzeug darf dann nicht mehr am Verkehr teilnehmen, also zum Beispiel auch nicht am Straßenrand parken. Sie benötigen dafür eine private Garage oder einen privaten Stellplatz. Sie können ein Auto bis zu sieben Jahre lang abgemeldet lassen. Die Abmeldung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Innerhalb dieser sieben Jahre können Sie das Auto jederzeit wieder anmelden und am Straßenverkehr teilnehmen. Nach einer siebenjährigen Außerbetriebnahme erlischt jedoch die Betriebserlaubnis des Kfz. Eine neue Betriebserlaubnis ist erst nach der Prüfung und vollständigen Abnahme des Fahrzeugs durch den TÜV möglich.

Auch wenn Sie Ihr Kfz verschrotten lassen, müssen Sie es abmelden. Dann stellt Ihnen der Schrotthändler einen Verwertungsnachweis für das Auto aus, den Sie für die Abmeldung benötigen. Vergessen Sie auch nicht, die alten Nummernschilder mitzunehmen!

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