Vater bringt Sohn radfahren bei

Menschenrechte schützen

Menschenrechte schützen

Der Schutz der Menschenrechte ist ein unentbehrlicher Bestandteil unserer Unternehmenswerte. Wir sehen es als Teil unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden, unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und der Gesellschaft, international anerkannte Standards zum Schutz von Menschenrechten zu respektieren und deren Einhaltung fördern. Hierzu gehören folgende internationale Standards:

  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmens der Vereinten Nationen „Schutz, Achtung und Abhilfe“ (Guiding Principles on Business and Human Rights: Implementing the United Nations ‘Protect, Respect and Remedy’ Framework)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (OECD Guidelines for Multinational Enterprises)
  • Global Compact der Vereinten Nationen

Zum Schutz der Menschenrechte gehört für uns auch, dass wir gesetzlich anwendbare Anforderungen erfüllen und in unsere Geschäftsprozesse integrieren. Von den Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland fällt die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) (ZBAG) in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Dementsprechend ist die ZBAG verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu ergreifen.

Das LkSG dient dem Schutz der folgenden Rechte:

  • Verbot von Kinderarbeit
  • Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei
  • Arbeitsschutz und Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Schutz vor Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverunreinigung
  • Schutz vor widerrechtlicher Verletzung von Landrechten
  • Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigung führen können
  • Verstoß gegen verbotene Herstellung, Einsatz und/oder Entsorgung von Quecksilber
  • Verstoß gegen das Verbot der Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockholm-Konvention (POP) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
  • Verstoß gegen das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens

Zum Schutz dieser Rechte im eigenen Geschäftsbereich und entlang unserer Lieferkette haben wir gemäß des LkSG ein Risikomanagementsystem zur Überwachung und Wahrung von Menschenrechten eingeführt, das folgende Komponenten umfasst:

  • Risikomanagementsystem mit klarer Beschreibung der Prozesse und Verantwortlichkeiten
  • Durchführung von Risikoanalysen gemäß LkSG
  • Verankerung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Wirksamkeitsprüfung der eingeführten Maßnahmen
  • Beschwerdeverfahren
  • Dokumentation und Berichterstattung

In unserer Menschenrechtsstrategie haben wir unsere Verantwortlichkeiten, Prozesse und Maßnahmen definiert.

Unsere Grundsatzerklärung, die auf unserer Menschenrechtsstrategie basiert, finden Sie hier:

Die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) ist verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Erfüllung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gemäß LkSG zu veröffentlichen.

Für das Jahr 2023 können Sie den Bericht hier einsehen:

Umgang mit Verletzungen von Menschenrechten

Erhalten wir Kenntnis einer Verletzung von Menschenrechten, leiten wir umgehend Untersuchungen ein und erarbeiten Maßnahmen, die darauf abzielen, die Situation zu beenden oder zumindest zu verbessern. Mögliche Verstöße können über unser anonymes Beschwerdeverfahren gemeldet werden. Weitere Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren sowie die Verfahrensordnung finden Sie hier.

Unsere Wertebasis

Unsere Wertebasis haben wir in unserem Verhaltenskodex verankert. Er bildet die ethische Grundlage für unser Handeln. Mehr Informationen zu unserem Verhaltenskodex finden Sie hier.

Erwartungshaltung an unsere Lieferanten – Sustainable Souring

Die Einhaltung der Menschenrechte entlang unserer Lieferkette erfordert eine enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Menschenrechte respektieren und ihre Verantwortung gewissenhaft wahrnehmen. Unsere Erwartungen an unsere Lieferanten haben wir hier zusammengefasst.

Fragen und Kontakt

Bei Fragen in Bezug auf Menschenrechte, schreiben Sie uns gerne an menschenrechte@zurich.com.