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Ihre Versicherung anpassen oder kündigen

Sie haben sicher einen guten Grund für Ihren Kündigungswunsch. Vielleicht finden wir einen gemeinsamen Weg – lassen Sie sich von uns beraten. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Vertragsgestaltung und Vertragskündigung. Kontaktieren Sie uns, entweder bei Ihrer Versicherungsagentur vor Ort, alternativ nehmen wir Ihren Kündigungswunsch per Online-Formular entgegen, halten Sie hierfür Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.
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Wir sind für Sie da! Ob persönlicher Kontakt, Betreuung im Schadensfall oder individuelle Beratung: Wir sind an Ihrer Seite.
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Fragen und Antworten zur Kündigung

  • Wann muss ich kündigen, um die Frist einzuhalten?

    In der Kfz-Versicherung liegt die Frist in der Regel bei einem Monat zur Hauptfälligkeit des Vertrages. Die Hauptfälligkeit ist der wiederkehrende Termin, zu dem das Versicherungsjahr abläuft. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag. Die meisten Kfz-Versicherungen in Deutschland enden bzw. verlängern sich jährlich am 31.12. Es gibt aber auch andere Hauptfälligkeiten, schauen Sie in Ihren Versicherungspolicen, dort wird die Hauptfälligkeit Ihres Vertrages aufgeführt.

    Sachversicherungen, dazu zählen beispielsweise die Hausratversicherung und die Unfallversicherung, können Sie zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Höchstlaufzeit von Versicherungen ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann kein Sach- oder Unfallversicherungsvertrag laufen. Wird der Vertrag weder von Ihnen noch von Zurich gekündigt, verlängert sich der Versicherungsvertrag immer wieder um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor Vertragsende.

    Die jeweilige Vertragslaufzeit finden Sie ganz oben auf Ihrer Versicherungspolice oder im Zurich Kundenportal.

  • Habe ich im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht?

    Tritt ein Schaden ein und handelt es sich um einen Versicherungsfall gemäß Vertrag, reguliert Zurich. Wenn feststeht, welche Leistung aus dem Vertrag Sie erhalten, können beide Seiten außerordentlich kündigen:

    Sie können innerhalb eines Monats den Vertrag kündigen. Die Leistung wird selbstverständlich trotz Kündigung gezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, die außerordentliche Kündigung für einen späteren Zeitpunkt zu bestimmen.

    Auch Zurich kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Schadenregulierung kündigen. Sollte Zurich kündigen, bieten wir häufig eine Änderungskündigung an, so dass der neue Vertrag dann zu geänderten Konditionen fortgeführt werden kann.

  • Habe ich im Fall einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

    Wenn Zurich aufgrund einer vertraglich vereinbarten Anpassungsklausel die Beiträge für Ihren Vertrag erhöht, ohne dass sich die Leistung Ihres Vertrages ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Die geltende Kündigungsfrist beläuft sich darauf, dass Sie innerhalb eines Monats nach Mitteilung über die Erhöhung kündigen müssen.

  • Kann ich auch meine Lebens- oder Rentenversicherung kündigen?

    Sie können eine Kündigung Ihres Vertrages jederzeit zum Ende der nächsten Versicherungsperiode aussprechen. Die Versicherungsperiode ist in der Regel zwölf Monate lang. Die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung sollte jedoch immer die letzte Option sein. Die viel bessere Alternative für Sie wäre zum Beispiel eine Beitragsfreistellung oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme. Wenden Sie sich hierzu gerne an Ihren Berater.

    Prämienerhöhungen bei Lebens-oder Rentenversicherungen gibt es nur in dem seltenen Ausnahmefall, wenn bei Antragsstellung eine Gesundheitsfrage vor Vertragsbeginn nicht richtig beantwortet wurde. Dann kann Zurich die Prämie anpassen. Steigt die Prämie dann um mehr als zehn Prozent, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

  • Mein Vertrag wird mir zu teuer, welche Möglichkeiten gibt es?

    Sach- oder Unfallversicherung

    Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren, könnten Sie beispielsweise die Zahlungsweise von einem halbjährlichen oder jährlichen Beitrag auf einen monatlichen Beitrag umzustellen. Darüber hinaus können Sie eine eventuell vereinbarte dynamische Anpassung Ihres Vertrages vereinbaren. Vielleicht ist auch schon mit einer einfachen Tarifumstellung das Problem behoben.

    Lebens- oder Rentenversicherung

    Die Kündigung der privaten Altersvorsorge ist die schlechteste Lösung. Denn damit gehen alle Ansprüche und bei Riester-Verträgen auch Zulagen und Steuervorteile verloren. Wer die finanzielle Belastung reduzieren möchte, hat die Möglichkeit z.B. den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen, oder ruhend zu stellen.

    Wir überprüfen gerne Ihre Verträge und sprechen mit Ihnen über notwendige Anpassungen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

  • Was bedeutet es für meinen Versicherungsschutz, wenn ich den Vertrag kündige?

    Wenn Sie kündigen, wird der Vertrag zum Ablaufdatum durch Zurich aufgehoben und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Aufhebung. Mit Ablauf des Vertrags entfällt der Versicherungsschutz bei Zurich.

    Wenn Sie einen Lebensversicherungsvertrag kündigen, wird der Rückkaufswert des Vertrages errechnet und Ihnen nach Beendigung des Vertrages angewiesen.

    Wichtig: Wenn es sich bei dem Vertrag um eine Kfz-Versicherung handelt, müssen Sie nach Vertragsende einen neuen Versicherungsvertrag abschließen. Damit Ihr Fahrzeug auch weiterhin seine Zulassung behält, müssen Sie dem Straßenverkehrsamt eine neue elektronische Versicherungsbestätigungskarte übermitteln.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.

  • Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich umziehe?
    Umzug ist kein Kündigungsgrund. Ziehen Sie jedoch ins Ausland, können Sie Ihre Versicherung außerordentlich kündigen. Reichen Sie bitte bei der Kündigung die Abmeldebestätigung ein.

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