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4,31 EUR
je Monat*
Verkehrsrechtsschutzversicherung

Verkehrsrechtsschutz

  • Ein Versicherungsbeitrag für alle versicherten Kraftfahrzeuge
  • Kostenlose telefonische Rechtsberatung
  • Weltweite Deckung je Versicherungsfall bis 1 Mio. EUR

Verkehrsrechtsschutz bereits ab 4,31 EUR*/Monat

  • Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert Sie vor den finanziellen Kosten ab, die entstehen können, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall oder Verkehrsverstoß Ihr Recht mithilfe eines Anwalts oder im Gericht durchsetzen möchten.
  • Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind.
  • Ihr Versicherungsschutz gilt nicht nur beim Fahren oder Mitfahren im eigenen Auto, sondern auch in fremden Fahrzeugen zum Beispiel ein Mietwagen.
  • Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur KFZ-Versicherung. Während die KFZ-Versicherung nach einem Unfall die Regulierung eines Haftpflichtschadens übernimmt, können Sie mit dem Verkehrsrechtsschutz selbst Schadensersatz fordern.

Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung

Egal, ob Sie mit dem Fahrrad, dem Auto oder aber zu Fuß unterwegs sind – als Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs besteht immer das Risiko einer Auseinandersetzung. Die Verkehrsrechtsschutz von Zurich bietet bei Konflikten rund um Ihre Mobilität einen zuverlässigen Schutz.
Versicherungssumme
Unbegrenzt (europaweit) bzw. bis zu 1 Mio. EUR (weltweit) im Top Tarif versichert.
Übernahme Rechtskosten
Rechtsanwalts- Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten sind abgedeckt.
Kautionsübernahme als Darlehen
Wir übernehmen bei einem Strafverfahren die Kaution als Darlehen.
Sachverständiger im Ausland
Einen Sachverständigen im Ausland bei einem Schaden an einem Kfz/Anhänger im Ausland.
Korrespondenzanwalt
Falls sich Ihr Wohnort mehr als 100 km entfernt vom zuständigen Gericht befindet, übernehmen wir die Anwaltskosten.

Unsere Verkehrsrechtsschutz Tarife im Vergleich

Versicherungsschutz Basis-Schutz Top-Schutz
Geltungsbereich
Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira, mit unbegrenzter Aufenthaltsdauer, je Versicherungsfall bis 1 Mio. EUR unbegrenzt
Weltweit je Versicherungsfall bis 100.000 EUR
max. 6 Wochen privater Aufenthalt
1 Mio. EUR
max. 2 Jahre privater oder beruflicher Aufenthalt
Selbstbeteiligung
Je Versicherungsfall (*bei von uns vermitteltem Anwalt gilt geringere Selbstbeteiligung) 150 EUR
250 (150*) EUR
500 (250*) EUR
150 (0*) EUR
250 (150*) EUR
500 (250*) EUR
Versicherte Personen
Sie
Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner1,2
Ihr nicht ehelicher/nicht eingetragener Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz)1,2
Ihre Kinder, die unverheiratet sind/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben1
... bis Beendigung deren ununterbrochenen Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung, bisher nicht berufstätig bis zum 30. Lebensjahr ohne Altersbegrenzung
... nach Beendigung deren Schul- oder Berufsausbildung in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz) und berufstätig sind ohne Altersbegrenzung
Ihre Stief-, Adoptiv-, Enkel- (in Obhut) oder Pflegekinder den leiblichen Kindern entsprechend1
Ihre nicht berufstätigen Eltern, Großeltern und Geschwister, in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz)1,2
Versichert sind Sie, alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge auf privaten Fahrten
Versichert sind alle auf Sie und die mitversicherten Personen zugelassenen privat genutzten Kraftfahrzeuge, welche zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen bestimmt sind, sowie zum vorübergehenden Gebrauch gemietete Fahrzeuge. Mitgeführte Anhänger sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Leistungserweiterungen
Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung, Bußgeldcheck, Vertrags-/ Dokumentencheck, Mediation, zentrale Mandatsbearbeitung) kostenfrei ohne Selbstbeteiligung kostenfrei ohne Selbstbeteiligung
Anwalts-Chat kostenfrei ohne Selbstbeteiligung kostenfrei ohne Selbstbeteiligung
Erhöhte Erstberatungskosten für einen „Anwalt auf Rädern“ vor Ort, wenn Sie krank oder pflegebedürftig sind und ein eintrittspflichtiger Versicherungsfall eingetreten ist
Weltweiter Internet-Vertrags-RS im privaten Bereich 100.000 EUR 1 Mio. EUR
Verzicht auf die 3-monatige Wartezeit bei Kauf- oder Leasingverträgen eines Kfz bei fabrikneuem Kfz bei fabrikneuem Kfz und Jahreswagen (Kfz-Alter bis 12 Monate)
RS für Opfer von Gewaltstraftaten
Vorsorgeversicherungsschutz für aus dem Vertrag ausscheidende Kinder 3 Monate
Verzicht auf Anrechnung der vereinbarten Selbstbeteiligung bei Abschluss der Rechtsangelegenheit nach
- telefonischer Erstberatung
- anwaltlicher Erstberatung
- durchgeführtem Mediationsverfahren

1 nicht in der Single-Deckung mitversichert
2 nicht in der Single mit Kind/er-Deckung mitversichert

✓ mitversichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den laut Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

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Warum ist Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?

Laut dem Statistischen Bundesamt kommt es in Deutschland jährlich zu mehr als drei Millionen Gerichtsverfahren. Vor allem im öffentlichen Straßenverkehr oder beim Kauf eines Autos ist das Risiko, dass es zu einem Konflikt kommt, nicht gering. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schnell zu einem Unfall führen und die finanziellen Folgen einer juristischen Auseinandersetzung sind nicht zu unterschätzen.

Verkehrsunfall mit überholendem Auto

Sie biegen links ab und stoßen dabei mit einem überholenden Auto zusammen. Sie erleiden ein Schleudertrauma und Ihr Pkw wird beschädigt. Sie fordern vom anderen Fahrer Schmerzensgeld und die Übernahme von Reparatur- und Mietwagenkosten.

Auffahren im Stau

Sie halten am Ende eines Staus. Der Fahrer hinter Ihnen reagiert nicht schnell genug und es kommt zum Auffahrunfall. Sie möchten den entstandenen Sachschaden an Ihrem Auto sowie Schmerzensgeldansprüche und Krankenhauskosten vor Gericht geltend machen.

Verkehrsunfall

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist ein Verkehrsunfall passiert. Dabei ist die Frage, wer Schuld hat, häufig strittig. Was passiert, wenn aus Ihrer Sicht der Unfallgegner verantwortlich für den Unfall ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch die Regulierung ablehnt?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung der Zurich übernimmt in diesem Fall für Sie die hohen Kosten einer juristischen Auseinandersetzung.

Was zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung und was nicht?

Was zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung im Schadenfall?

Folgende Schäden sind mitversichert je nach gewählten Tarif und Baustein:

  • Unbegrenzte Versicherungssumme je Versicherungsfall in Europa im Top-Tarif
  • Weltweite Deckung je Versicherungsfall bis 1 Mio. EUR im Top-Tarif
  • Basis- oder Top-Tarif – stimmen Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab
  • Kostenlose telefonische Rechtsberatung oder Anwalts-Chat durch unabhängige Rechtsanwälte
  • Kostenlose Mediatoren- und Anwaltsempfehlung – es steht Ihnen jedoch frei, Ihren Anwalt selbst auszuwählen
  • Weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz ist mit abgedeckt – bis 1 Mio. EUR im Top-Tarif
  • Selbstbeteiligung von 150 EUR, 250 EUR oder 500 EUR; Bei Wahl eines von uns vermittelten Rechtsanwalts kann diese sich, je nach gewählter Selbstbeteiligung, bis auf 0 Euro reduzieren
  • Ein Versicherungsbeitrag für alle versicherten Kraftfahrzeuge
  • Sofortschutz zum Schließen von Lücken beim Wechsel des Versicherers

Was zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert:

  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen – dies wird in der Regel von der Kfz-Haftpflicht abgedeckt
  • Vorsätzliche begangene Straftaten, wie z.B. illegale Autorennen oder Trunkenheit am Steuer
  • Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes

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Extras für Ihren Verkehrsrechtsschutz

Fahrzeuge zu Wasser & Luft

Im Top-Tarif können drei ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge zu Wasser mit einem max. Neuwert von 150.000 EUR und drei ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge in der Luft mit einem max. Neuwert von 150.000 EUR mitversichert werden. Der Tarif erhöht sich beispielsweise um 14,08 EUR, wenn man ein Fahrzeug zu Wasser oder in der Luft mit einem Neuwert von 1.000 EUR hinzufügt.

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Fragen und Antworten zur Verkehrsrechtsschutz

  • Was kostet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
    Der genaue Preis Ihrer Verkehrsrechtsschutz hängt von verschiedenen Faktoren ab. So kommt es beispielsweise darauf an, ob Sie den grundlegenden Basis-Tarif oder aber den Top-Tarif auswählen. Zudem können Sie zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungssummen (150 EUR, 250 EUR oder 500 EUR) wählen. Bei einer höheren Selbstbeteiligung sinken auch die Beitragskosten. Erhalten Sie jetzt ein erstes Angebot und berechnen Sie Ihre individuellen Beitragskosten mit unserem Tarif-Rechner ganz schnell online.
  • Welche Personen sind versichert in der Verkehrsrechtsschutzversicherung?

    Unser PrivatSchutz Verkehrsrechtsschutz gilt auch dann noch, wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner im letzten Kalenderjahr aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatz in Höhe von max. 20.000 EUR hatten. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein Erstwohnsitz in Deutschland. Die Zurich Verkehrsrechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige bietet deshalb umfassenden Schutz – und zwar nicht nur für Sie als Versicherungsnehmer. Ihre persönlichen Verhältnisse bestimmen, für welche Personen bzw. Fahrzeuge der Schutz gelten soll:

    • Versicherungsnehmer: Eigentümer oder Halter von Kraftfahrzeugen, Fahrer fremder Kraftfahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr
    • Berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge auf privaten Fahrten
    • Eheliche und eingetragene Lebenspartner
    • Nicht-eheliche und nicht-eingetragene Lebenspartner, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben und welche bei Ihnen behördlich gemeldet sind
    • Ihre minderjährigen Kinder
    • Ihre minderjährigen Enkelkinder mit Erstwohnsitz an Ihrem Wohnort
    • Ihre volljährigen Kinder, die unverheiratet sind oder nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
    • Ihre alleinstehenden, nicht berufstätigen Eltern, Großeltern und Geschwister, die ihren Erstwohnsitz bei Ihnen haben (nur im Top-Tarif)
  • Welche Fahrzeuge sind versichert?
    • Alle Kraftfahrzeuge des Versicherungsnehmers
    • Alle Kraftfahrzeuge der Familie – dazu gehören eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner und mitversicherte Kinder (nicht im Single-Tarif)
    • Teilweise auch fremde Fahrzeuge (z. B. Mietwagen)
  • Kann ich mir – im Rahmen der Verkehrsrechtsschutzversicherung – meinen Anwalt selbst aussuchen?
    Ja, Sie können Ihren Anwalt frei wählen. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen aber auch gute Anwälte aus unserem exzellenten APRAXA Partnernetzwerk empfehlen. Als Kunde von Zurich profitieren Sie von einer bevorzugten Terminvergabe.
  • Kann ich die Beiträge zur Verkehrsrechtsschutzversicherung steuerlich absetzen?
    Der private Verkehrsrechtsschutz ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da er ähnlich wie eine Kaskoversicherung für das Auto als Sachversicherung eingestuft wird.

Ratgeber Haftpflicht und Recht

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    Ratgeber Haftpflicht & Recht

    Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

    Erfahren Sie in unserem Ratgeber, in welchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung sofort greift und was Sie beachten sollten.

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    Ist eine Rechtsschutz sinnvoll?

    Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wann und für wen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.

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*Der Preis von 4,31 EUR je Monat für die Verkehrsrechtsschutzversicherung von Zurich gilt für einen Single im Basis-Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR. Die gewünschte Versicherungsdauer beträgt 5 Jahre. Es wurden keine Zusatzbausteine mit eingeschlossen. Berechnungszeitraum ist der 14.10.2024.

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