Alles zum Thema grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung

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Zuletzt aktualisiert : 24.07.2024
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Informationen zum Thema grobe Fahrlässigkeit – das Wichtigste kurz erklärt

  • Grobe Fahrlässigkeit bedeutet leichtsinnig, unvorsichtig oder verantwortungslos zu handeln, jedoch nicht, dass der Versicherungsnehmer absichtlich einen Schaden herbeiführt.
  • Grobe Fahrlässigkeit kann jedem einmal passieren. Sie ist jedoch nicht automatisch im Mindestschutz der Hausratversicherung eingeschlossen.
  • Grobe Fahrlässigkeit kann enorme Kosten verursachen, wenn zum Beispiel die vergessene brennende Kerze einen Wohnungsbrand verursacht.
  • Die Zurich Hausratversicherung versichert im Top-Schutz grobe Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

In der Hausratversicherung spricht man von grober Fahrlässigkeit, wenn ein Schaden durch eine verantwortungslose und unvorsichtige Handlung verursacht wird. Wer grob fahrlässig handelt, verletzt seine Sorgfaltspflicht. In diesem Fall leistet die Hausratversicherung oftmals nicht.

Im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit gibt es auch die einfache Fahrlässigkeit. Laut Definition handelt es sich hier um Schäden, die in den meisten Fällen aufgrund einer kurzen, spontanen Unachtsamkeit entstehen. In solchen Fällen sind die Schäden durch die Hausratversicherung gedeckt.

Zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit können die Grenzen jedoch fließend sein. Oft kommt es auf den Einzelfall an, wie die folgenden Schadenbeispiele zeigen.

Beispiele für einfache Fahrlässigkeit

  • Sie haben Öl in der Pfanne erhitzt. Als es klingelt, gehen Sie an die Tür, vor der Ihr Nachbar steht. Während des Gesprächs vergessen Sie die Pfanne in der Küche, bis Sie einen scharfen Verbrennungsgeruch wahrnehmen. Als Sie zurück in die Küche stürzen, wird das Malheur sichtbar: Die teure neue Pfanne ist komplett ruiniert.
  • Während Sie kurz zum Einkaufen gehen, wird bei Ihnen eingebrochen. Sie haben ein Fenster Ihrer Wohnung gekippt gelassen. Wohnen Sie im fünften Stock, dürfte in diesem Fall von einfacher Fahrlässigkeit gesprochen werden. Wohnen Sie jedoch im Erdgeschoss und sind übers Wochenende verreist, handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  • Während Sie zum Einkaufen gehen, lassen Sie Ihre Waschmaschine laufen. Als Sie zurückkommen, steht das Wasser in allen Räumen der Wohnung. Der Wasserschlauch hat sich von der Halterung gelöst. In diesem Fall handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, denn Sie haben Ihre Sorgfaltspflicht nicht eingehalten.
  • Leichtfertig nimmt man auch einen Schaden in Kauf, wenn man die Kerzen auf dem Adventskranz brennen lässt und das Zimmer verlässt. Entsteht ein Brand, wird in diesem Fall ebenfalls vor grober Fahrlässigkeit gesprochen.
  • Die Spülmaschine läuft und das Fenster ist gekippt, während man nur mal eben schnell zum Einkaufen geht: Es sind oft Unachtsamkeiten und Nachlässigkeiten, die einen Schaden begünstigen können und bereits als grobe Fahrlässigkeit gelten.

Wie kann grobe Fahrlässigkeit vermieden werden?

Grobe Fahrlässigkeit geschieht in den meisten Fällen nicht bewusst. Um zu verhindern, dass ein Schaden entsteht, lohnt es sich daher, einige Verhaltensregeln zu befolgen. So können Sie grobe Fahrlässigkeit vermeiden:

  • Schließen Sie beim Verlassen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung alle Fenster. Lassen Sie die Fenster auch nicht gekippt, vor allem, wenn Sie im Erdgeschoss wohnen.
  • Beim Verlassen Ihres Zuhauses sollten Sie die Wohnungs- bzw. Haustür immer vollständig abschließen und nicht einfach nur zuziehen. Kontrollieren Sie, ob der Herd ausgeschaltet ist.
  • Lassen Sie den Grill nie unbeaufsichtigt und entsorgen Sie Grillasche sowie Aschenbecherinhalte erst nach 48 Stunden.
  • Erhitzen Sie Fett nicht ohne Aufsicht und löschen Sie einen Fettbrand niemals mit Wasser. Verwenden Sie stattdessen einen passenden Deckel und ersticken Sie die Flamme.
  • Lassen Sie Kerzen niemals brennen, wenn Sie den Raum verlassen.
  • Verlassen Sie nicht das Haus, wenn Ihre Waschmaschine oder Ihr Geschirrspüler laufen.
  • Drehen Sie die Hauptwasserleitung zu, wenn Sie in den Urlaub fahren.

Fahrlässigkeit, Vorsatz, Obliegenheitsverletzung

In der Rechtssprache bedeutet einfache wie auch grobe Fahrlässigkeit, dass eine Handlung unvorsichtig oder verantwortungslos vorgenommen wurde. Im Gegensatz dazu spielen in der Hausratversicherung auch die Begriffe „Vorsatz“ und „Obliegenheitsverletzung“ eine wichtige Rolle.

Unterschied: Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Wann liegt Fahrlässigkeit vor, wann Vorsatz? Bei Fahrlässigkeit entsteht ein Schaden, weil der Versicherungsnehmer verantwortungslos und unvorsichtig handelt – das geschieht meistens jedoch unbewusst. Im Gegensatz dazu bedeutet Vorsatz, dass der Versicherungsnehmer Schäden willentlich herbeigeführt oder sie billigend in Kauf genommen hat. Unter Umständen handelt es sich, wie zum Beispiel bei Brandstiftung, auch um eine Straftat.

Was ist eine vertragliche Obliegenheitsverletzung?

Eine Obliegenheit ist eine vertragliche Verpflichtung, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergibt und dort in den Versicherungsbedingungen benannt ist.

Eine typische Obliegenheit vor Abschluss der Hausratversicherung ist zum Beispiel, dass der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, den Versicherungsvertrag wahrheitsgemäß auszufüllen.

Obliegenheiten der Hausratversicherung während der Vertragslaufzeit sind zum Beispiel die pünktliche Zahlung der Beiträge, aber auch die unverzügliche Mitteilung an die Versicherung bei Schadenseintritt.

Was zahlt die Hausratversicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Nicht jede Hausratversicherung zahlt bei grober Fahrlässigkeit. Es gibt Tarife, die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit gänzlich ausschließen, oder Hausratversicherungen, die nicht alles zahlen.

Im Top-Tarif der Zurich Hausratversicherung ist grobe Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe abgedeckt. Im Basis-Tarif ist diese Leistung nicht abgedeckt.

Nicht versichert oder nur teilweise versichert bleiben Schäden, die durch Vorsatz oder Verletzung von Obliegenheiten entstehen.

Grobe Fahrlässigkeit bei anderen Versicherungen

Unbedachtes und selbst verschuldetes Handeln spielt nicht nur im Haushalt eine Rolle, daher sollten Sie auch Ihre anderen Versicherungen auf den Schutz bei grober Fahrlässigkeit überprüfen:

  • Grobe Fahrlässigkeit in der Privat-Haftpflicht: In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, automatisch mitversichert. Anders verhält es sich, wenn ein Schaden willentlich verursacht wird.
  • Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung: Das Überfahren eines Stopp-Schilds oder das Abstellen des Autos ohne Handbremse oder eingelegten Gang auf abschüssiger Straße sind Beispiele für grobe Fahrlässigkeit. Bei Zurich können Sie den Verzicht auf Anrechnung grober Fahrlässigkeit in Ihre Kfz-Versicherung einschließen. Ausgenommen sind jedoch Fälle, in denen zum Beispiel ein betrunkener Fahrer einen Schaden verursacht hat.
  • Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung: Wer im Winter sein Haus nicht heizt und damit einen Rohrbruch riskiert, handelt beispielsweise grob fahrlässig. Vor den finanziellen Folgen sind Sie im Top-Schutz der Zurich Wohngebäudeversicherung geschützt. Dieser Tarif schließt grobe Fahrlässigkeit ein.
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Fragen und Antworten zur groben Fahrlässigkeit

  • Gibt es Versicherungen, die bei grober Fahrlässigkeit immer leisten?
    Ja, das gilt beispielsweise für die private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt alle Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen.
  • Welche Versicherungen leisten nicht generell bei grober Fahrlässigkeit?
    Neben der Hausratversicherung leisten die Kfz-Versicherungen und die Wohngebäudeversicherung nicht generell bei grober Fahrlässigkeit. Es gibt bei diesen Versicherungen aber die Möglichkeit, einen Verzicht der Versicherung bei grober Fahrlässigkeit mit in den Vertrag einzuschließen.
  • Ist grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung sinnvoll?
    Es ist auf jeden Fall sinnvoll, grobe Fahrlässigkeit mit in die Hausratversicherung einzuschließen. Schäden entstehen oft durch Missgeschicke und Unachtsamkeiten. Vielleicht vergessen Sie, alle Fenster zu schließen, wenn Sie mal schnell aus dem Haus müssen, oder Sie lassen eine Kerze unbeaufsichtigt. Die Schäden, die dabei durch diese grobe Fahrlässigkeit entstehen, können gravierend sein und sehr hohe finanzielle Kosten verursachen.

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