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Erfahren Sie, worauf bei Rauchmeldern zu achten ist.

Rauchmelderpflicht

Rauchmelder können Leben retten

Im Schlaf reagiert der Mensch nicht auf Gerüche, dafür aber auf Geräusche. Deshalb existiert in den meisten Bundesländern die Rauchmelder-Pflicht. Hier erfahren Sie, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten und worauf bei Kauf und Installation zu achten ist.

Wozu benötige ich einen Rauchmelder?

Jährlich sterben in Deutschland rund 500 Menschen durch Wohnungsbrände. Zwei Drittel der Brandopfer werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. In den meisten Fällen sind nicht die Flammen für den Tod verantwortlich, sondern hochgiftige Rauchgase, die bei dem Brand entstehen. Bereits zwei bis drei Atemzüge des Brandrauchs können eine Bewusstlosigkeit oder den Tod durch Ersticken hervorrufen.

Der menschliche Geruchssinn funktioniert nicht im Schlaf. Rauchmelder warnen mit lautem Alarm rechtzeitig vor der Gefahr. Sie geben den nötigen Vorsprung, sich und seine Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

  • Welche Gebäude sind betroffen?

    Die Rauchmelder-Pflicht betrifft Eigentumswohnungen sowie Ein- oder Mehrfamilienhäuser

    • Neu- und Umbauten
    • Bestandsbauten
  • Wer ist für Einbau und Instandhaltung zuständig?

    Installation:

    • Für den Einbau sind die Eigentümer / Vermieter verantwortlich
    • Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern: Hier ist der jeweilige Besitzer / Mieter einer Wohnung für die Installation verantwortlich

    Instandhaltung:

    • Der Eigentümer / Vermieter muss dafür sorgen, dass die Rauchmelder zu jeder Zeit betriebsbereit sind
    • Diese Verantwortung kann mit einer Zusatzklausel im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Allerdings muss sich der Vermieter vor Abschluss des Zusatzvertrages davon überzeugt haben, dass der Mieter in der Lage ist, den Rauchmelder fachgerecht zu warten
    • Mit dem Einbau und der Instandhaltung der Rauchmelder kann eine Fachfirma beauftragt werden
    • In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist der Mieter für die Instandhaltung zuständig. Es sei denn, der Vermieter übernimmt dies freiwillig
  • Wie wird ein Rauchmelder installiert?

    Bei der Installation eines Rauchmelders sollten Sie auf folgendes achten:

    • Befestigen Sie den Rauchmelder immer an der Zimmerdecke. Der Rauch steigt zuerst nach oben
    • Bringen Sie den Rauchmelder in der Raummitte beziehungsweise mindestens 50 Zentimeter von Wänden entfernt an
    • Montieren Sie den Rauchmelder immer in waagerechter Position, auch bei Dachschrägen
    • Der Rauchmelder sollte nicht in der Nähe von Luftschächten, Klimaanlagen oder in Positionen mit starker Zugluft angebracht werden

    Wo und in welchen Räumen sollten Sie sich mit Rauchmeldern schützen?

    • Auf der obersten Ebene bei offenen Verbindungen ist mindestens ein Rauchmelder notwendig
    • Jedes Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure die als Rettungswege dienen, sollten mit einem Rauchmelder ausgestattet werden. Mindestens aber ein Gerät auf jeder Etage anbringen
    • Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum. Bei größeren Räumen sind mehrere Rauchmelder zu verwenden. Keller und Dachboden nicht vergessen
    • Montieren Sie den Rauchmelder nicht in der Dachspitze, wenigstens 30-50 Zentimeter darunter
    • Befestigen Sie keinen Rauchmelder in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht

    Rauchmelder sollten in der Regel nach 10 Jahren erneuert werden. Qualitativ hochwertige Rauchmelder können aber auch eine längere Garantie- und Lebensdauer aufweisen. Beachten Sie dazu die Bedienungsanleitung Ihres Gerätes. Einmal im Jahr sollte der Rauchmelder geprüft werden.

  • Auf welche Qualitätsmerkmale sollte man achten?

    Achten Sie beim Kauf des Rauchmelders unbedingt auf das CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe "EN 14604". Das CE-Zeichen gibt an, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Es trifft jedoch keine Aussage über die Qualität des Rauchmelders.

    Qualitäts- und Prüfzeichen

    Das "Q"-Kennzeichen in Verbindung mit den Prüfzeichen von VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Es bietet Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, eine verlässliche Entscheidungshilfe.

    Das „Q“-Kennzeichen steht für

    • geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
    • erhöhte Stabilität
    • eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
    Zuverlässige sowie qualitativ hochwertige Rauchmelder erhalten Sie im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen. Dort werden Sie auch kompetent beraten und in den richtigen Umgang mit Rauchmeldern eingeführt.
  • Wo besteht Rauchmelder-Pflicht?
    • Baden-Württemberg: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten sowie Nachrüstpflicht in Bestandsbauten
    • Bayern: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten, Nachrüstpflicht in Bestandsbauten bis 31.12.2017
    • Berlin: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten geplant ab 2016, Nachrüstpflicht in Bestandsbauten geplant ab Ende 2020
    • Brandenburg: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten sowie Nachrüstpflicht in Bestandsbauten geplant
    • Bremen: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten, Nachrüstpflicht in Bestandsbauten bis 31.12.2015
    • Hamburg: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten sowie Nachrüstpflicht in Bestandsbauten
    • Hessen: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten sowie Nachrüstpflicht in Bestandsbauten
    • Mecklenburg-Vorpommern: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten sowie Nachrüstpflicht in Bestandsbauten
    • Niedersachsen: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten, Nachrüstpflicht in Bestandsbauten bis 31.12.2015
    • Nordrhein-Westfalen: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten, Nachrüstpflicht in Bestandsbauten bis 31.12.2016
    • Rheinland-Pfalz: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten sowie Nachrüstpflicht in Bestandsbauten
    • Saarland: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten, keine Nachrüstpflicht in Bestandsbauten
    • Sachsen: Keine Einbaupflicht in Neu- und Umbauten sowie keine Einbaupflicht in Bestandsbauten
    • Sachsen-Anhalt: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten, Nachrüstpflicht in Bestandsbauten bis 31.12.2015
    • Schleswig-Holstein: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten sowie Nachrüstpflicht in Bestandsbauten
    • Thüringen: Einbaupflicht in Neu- und Umbauten, Nachrüstpflicht in Bestandsbauten bis 31.12.2018