Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen – das Wichtigste kurz erklärt

  • Bei Rot über die Ampel oder zu schnell gefahren – und schon ist der Bußgeldbescheid da. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer oder gar zur Existenzbedrohung werden, wenn Sie berufsbedingt auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Aber: Bußgeldbescheide sind oft fehlerhaft. Prüfen Sie, ob sich ein Einspruch lohnt!
  • Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen, wenn er fehlerhaft ist.
  • Folgende Fehler können vorliegen: formale Fehler, Messfehler, uneindeutiges Blitzfoto, verjährter Bußgeldbescheid.
  • Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist ohne Anwalt möglich. Dennoch ist es für Laien schwierig, da sie keine Akteneinsicht erhalten.
  • Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verursacht zunächst keine Kosten, wenn der Betroffene ihn persönlich, also ohne Anwalt, einlegt.
  • Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt, kommt es zur Gerichtsverhandlung. Dann fallen Gerichtskosten und Kosten für einen Anwalt an.
  • Die Kosten für Anwalt und Gerichtsverhandlung übernimmt – in den meisten Fällen – Ihre Zurich Rechtsschutzversicherung.
  • Es ist ratsam Ihre Rechtsschutzversicherung zuerst anzufragen, bevor Sie selbstständig einen Rechtsanwalt beauftragen.

Gründe für einen Bußgeld-Einspruch

Zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel oder mit dem Handy in der Hand am Steuer – all das kann schnell zu einem Bußgeldbescheid führen. Die Folgen sind Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot – was für Berufsfahrer oft katastrophale und existenzbedrohende Auswirkungen hat.

Aber: Bußgeldbescheide können Fehler beinhalten und damit angefochten werden. Folgende Gründe sprechen für einen Einspruch:

  • Formale Fehler:
    Ein Bußgeldbescheid muss formale Vorgaben erfüllen, die fehlerhaft sein können. Formale Fehler können zum Beispiel ein fehlendes oder falsch ausgewiesenes Aktenzeichen sein, eine inkorrekt formulierte Rechtsbelehrung oder falsche Angaben zum Zeitpunkt und Ort der vermeintlichen Tat.
  • Messfehler:
    Sie sind beim Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden? Es lohnt sich, den Bescheid auf Fehler zu prüfen und ggfs. Einspruch einzulegen. Denn es kann ein Messfehler vorliegen oder ein unkorrekter Aufbau oder eine falsche Platzierung der Messgeräte.
  • Uneindeutiges Blitzfoto:
    Ist bei einem Blitzfoto der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar, kann gegen dieses Beweismittel Einspruch erhoben werden.
  • Verjährter Bußgeldbescheid:
    Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit in Bezug auf einen Bußgeldbescheid gilt in der Regel drei bzw. sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, als verjährt (§ 26 Abs. 3 StVG). Das heißt, dass der Verkehrssünder nach Ablauf dieser Frist nicht mehr damit rechnen muss, dass ein Bußgeldbescheid zugestellt oder Bußgelder eingefordert werden.

Übrigens: Wenn Sie eine Zurich Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, steht Ihnen auch eine telefonische Rechtsberatung und ein Bußgeldcheck über unsere Anwaltshotline zur Verfügung. So können Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen und abwägen, ob sich ein Einspruch lohnt. Mehr Infos dazu finden Sie hier:

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Bußgeld-Einspruch-Fristen

Laut Gesetz müssen Sie den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einlegen. Danach gilt der Bescheid als rechtskräftig. Was aber passiert, wenn Sie während der Frist im Urlaub oder im Krankenhaus sind?
In diesem Fall können sie die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das heißt: Die Einspruchsfrist gilt als nicht abgelaufen.
Stattdessen beginnt sie von Neuem und Sie haben wieder zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Voraussetzung für diese Sonderregelung ist, dass Sie den Krankenhausaufenthalt oder die Urlaubsreise nachweisen können, zum Beispiel mit Buchungsunterlagen oder Flugtickets.

Bußgeld-Einspruch formelle Vorgaben

Der Gesetzgeber fordert, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid schriftlich zu formulieren. Der Versand an die Bußgeldbehörde kann per Brief oder Fax erfolgen. Für den Einspruch per E-Mail gibt es keine klare und zuverlässige Regelung.

Für das Schreiben selbst gibt es keine Vorgaben. Wichtig ist lediglich die Angabe des Aktenzeichens. Zudem muss der Einspruch mit Datum, Ort und Unterschrift abgeschlossen werden. Eine Begründung des Einspruchs ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend.

Im Internet findet man zahlreiche Mustervorlagen für einen Bußgeld-Einspruch. Experten raten jedoch von diesen ab, denn es besteht die Gefahr, dass sie veraltet sind.

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist ohne Anwalt möglich. Dennoch ist es für Laien schwierig, Ihre Interessen durchzusetzen oder Akteneinsicht zu bekommen.
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt Einspruch einlegen lassen. Sie wissen nicht nur, welche Formulierungen gefordert sind, sondern auch, ob in Ihrem konkreten Fall überhaupt Erfolgsaussichten bestehen.

Ablauf nach einem Bußgeld-Einspruch

Nach dem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid prüft die Bußgeldstelle den Fall erneut. Stellt sie fest, dass sie falsch lag, beendet die Behörde das Bußgeldverfahren und erlässt Ihnen alle Sanktionen.

Hält die Bußgeldstelle aber an den Anschuldigungen fest, lehnt sie Ihren Einspruch ab und übergibt den Fall dem zuständigen Amtsgericht. Das Gericht prüft dann im Verfahren, ob die Vorwürfe gegen Sie aufrechterhalten werden können oder nicht. In diesem Fall ist es ratsam, sich von einem Anwalt vor Gericht vertreten zulassen. Haben Sie eine Zurich Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten für Ihren Rechtsbeistand.

Die sogenannte Hauptversammlung kann zu folgendem Ergebnis kommen:

  • Freispruch
    Ihrem Einspruch gegen das Verfahren wird stattgegeben, die Gerichtskosten werden vom Staat übernommen. Das Verfahren wird eingestellt Liegt eine mangelnde Beweislast vor, wird das Verfahren eingestellt und die Strafe erlassen. Auslagen und Gerichtskosten müssen aber von Ihnen gezahlt werden.
  • Verurteilung
    Erklärt Sie das Gericht für schuldig, müssen Sie alle Kosten tragen. Diese sind meistens deutlich höher als die Kosten im ursprünglichen Bescheid.

Wann lohnt sich ein Bußgeld-Einspruch?

Erhalten Sie aufgrund eines Vergehens im Straßenverkehr oder einer anderen Ordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid, kann das teuer werden. Weitaus schlimmer ist es jedoch, wenn auch ein Fahrverbot verhängt wird. Für Berufskraftfahrer kann dies existenzgefährdend werden.

Ob der Einspruch jedoch wirklich sinnvoll ist, hängt natürlich auch von den Erfolgsaussichten und der Höhe der Strafe ab. Ein Anwalt kann Sie hierzu ausführlich beraten.

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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Einspruch gegen Bußgeldbescheid, digital oder vor Ort.

Sie haben Fragen zum Thema Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

  • Wann hat ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg?
    Wollen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, sollten dafür gute Gründe vorliegen. Häufig können formale Fehler im Bescheid nachgewiesen werden. Auch können technische Fehler, zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsmessung, der Grund für einen Einspruch sein. Diese Mängel kann jedoch nur ein Anwalt bei Akteneinsicht aufdecken.
  • Muss der Einspruch begründet werden?
    Nein, Sie müssen den Einspruch nicht begründen. Allerdings ist eine Begründung hilfreich, wenn Sie einen Erlass des Bußgeldbescheids erreichen wollen. Hierzu sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
  • Welche Kosten entstehen bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
    Der Einspruch selbst kostet zunächst nur das Briefporto. Kommt es im Fall einer Ablehnung jedoch zu einer Gerichtsverhandlung, entstehen Gerichtskosten in Höhe von 10 Prozent des Bußgelds, mindestens jedoch 55 Euro. Ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu, entstehen für dessen Tätigkeit beim Bußgeldbescheid-Einspruch ebenfalls Kosten.
  • Hat ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufschiebende Wirkung?
    Ja, der Einspruch verhindert, dass der Bescheid rechtskräftig wird. Das bedeutet, dass Sie weder die Geldbuße bezahlen müssen, noch dass die Frist für ein Fahrverbot beginnt. Der Vorwurf wird anhand der Aktenlage zunächst noch einmal von der Behörde geprüft.

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