Wohnungsübergabeprotokoll – darauf sollte man bei der Übergabe achten

Zuletzt aktualisiert : 28.11.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Mit dem Wohnungsübergabeprotokoll wird der Zustand einer Wohnung oder eines Hauses bei der Übergabe dokumentiert.
  • Streitigkeiten über Schäden oder Mängel sowie ungerechtfertigte Forderungen können durch die Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls verhindert werden.
  • Durch das Protokoll lassen sich Zuständigkeiten für Renovierungsarbeiten sowie bereits vorhandene Schäden festhalten.

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll und warum ist es wichtig?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll hält den Zustand einer Wohnung oder eines Hauses zum Zeitpunkt der Übergabe an den Vermieter, den neuen Mieter oder Eigentümer fest. Durch dieses Dokument werden mögliche Schäden oder Mängel der einzelnen Räume oder Ausstattung unmissverständlich festgehalten. Ein Übergabeprotokoll ist ein wichtiges Dokument, das sowohl Mieter als auch Vermieter vor späteren Streitigkeiten über Schäden und Mangel an der Wohnung schützt.

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Vorteile eines Wohnungsübergabeprotokolls

Ein Wohnungsübergabeprotokoll bietet sowohl Mietern als auch Vermietern eine ganze Reihe an Vorteilen:

  • Klarheit und Transparenz: Ein Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung oder des Hauses zum Zeitpunkt der Übergabe und schafft dadurch klare Verhältnisse.
  • Rechtssicherheit: Das Dokument bietet sowohl Mietern als auch Vermietern Rechtssicherheit und schützt vor unberechtigten Ansprüchen. Bei Streitigkeiten kann das Protokoll als Beweismittel herangezogen werden.
  • Sicherheit für Mieter: Durch die ordnungsgemäße Dokumentation bereits vorhandener Schäden werden Mieter vor unberechtigten Forderungen oder Abzügen von der Kaution geschützt.
  • Schutz für Vermieter: Dank des Wohnungsübergabeprotokolls können Vermieter nachweislich den Zustand des Mietobjektes dokumentieren und dem Mieter Schäden in Rechnung stellen, welche nicht durch normale Abnutzung entstanden sind.
  • Festlegung der Verantwortlichkeiten: Das Dokument legt fest, wer für welche Schäden verantwortlich ist und welche Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten wann durchgeführt werden müssen.

Was sollte im Übergabeprotokoll festgehalten werden?

Die Anfertigung eines Übergabeprotokolls ist gesetzlich nicht verpflichtend. Dadurch gibt es auch an den Inhalt keine konkreten Anforderungen. Trotzdem empfiehlt es sich, folgende Punkte in das Protokoll aufzunehmen:

  • Adresse der Mietwohnung
  • Datum und Ort der Wohnungsübergabe
  • Vollständige Namen und Anschrift von Mieter und Vermieter
  • Beschreibung des Zustands aller Räume (Boden, Wände, Fenster etc.)
  • Zustand und Funktionsfähigkeit der Ausstattung wie Einbauküche, Fenster, Heizung, elektrische Anlagen etc.
  • Dokumentation vorhandener Schäden oder Mängel (sollte zusätzlich mit einem Foto dokumentiert und dem Übergabeprotokoll beigelegt werden)
  • Festlegung über die Zuständigkeit für Renovierungsarbeiten oder Sondervereinbarungen
  • Dokumentation der übergebenen Schlüssel
  • Unterschriften von Mieter und Vermieter
  • Hinweis auf die Verbindlichkeit des Protokolls als Grundlage für eventuell auftretende spätere Streitigkeiten
  • Zählerstände von Strom, Gas und Wasser

Je genauer die Schäden im Wohnungsübergabeprotokoll beschrieben sind, desto mehr Aussagekraft hat das Dokument vor Gericht. Der Abschluss einer Immobilien-Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen darüber hinaus, die Kosten eines möglichen Rechtsstreits abzudecken.

Wohnungsübergabe: So geht man vor

Bei einer Wohnungsübergabe gehen Mieter und Vermieter gemeinsam durch alle Räume der Wohnung oder des Hauses und überprüfen den Zustand. Schäden oder Mängel werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten. Auch sämtliche Wohnungsschlüssel werden übergeben. Nachdem die Überprüfung abgeschlossen ist, unterzeichnen beide Parteien das Wohnungsübergabeprotokoll, um den Zustand der Wohnung verbindlich festzuhalten.

Wohnungsübergabeprotokoll Muster

Musterformular Wohnungsübergabeprotokoll - (zum Download) (die kursiven Angaben entsprechend ausfüllen)

 

Absender

 

Empfänger

Ort, Datum

 

Wohnungsübergabe Straßenname, Nummer

Sehr geehrte/r Frau/Herr Nachname,

Bei der Besichtigung der Wohnung/des Hauses in Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort wurden keine Mängel/die unten beschriebenen Mängel festgestellt:

Beschreibung des Mangels/der Mängel (in welchem Raum, welche Auswirkungen)

Beseitigung der Mängel

Die festgestellten Mängel sind vom Übergeber der Wohnung fachgerecht bis zum Datum zu beseitigen. Die mit * gekennzeichneten Mängel sollen lediglich dokumentiert werden.

Strom Zählernummer: Stand: Gas Zählernummer: Stand: Wasser Zählernummer: Stand:

Schlüsselübergabe (Anzahl der Schlüssel)

Hausschlüssel:, Wohnungsschlüssel:, Kellerschlüssel:, Briefkasten:, Sonstige Schlüssel:, Es fehlen:

Alle genannten Schlüssel wurden dem Mieter/Eigentümer ausgehändigt. Es wird versichert, dass sich keine Schlüssel mehr im Besitz des Übergebers befinden.

Bemerkungen/Sonstigen

Der Übergeber hat eine Kopie dieses Übergabeprotokolls erhalten: Ja/Nein Es folgen Seitenanzahl Seiten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Vermieter

Unterschrift Mieter

Hinweis: Dieses Protokoll dient der Dokumentation des Zustands bei Wohnungsübergabe und ist verbindlich für beide Parteien. Etwaige Mängel oder Schäden sollten ausführlich beschrieben und bebildert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Schäden bei der Wohnungsübergabe

Werden bei der Wohnungsübergabe Mängel entdeckt, kommt es für das weitere Vorgehen darauf an, ob es sich bei der Übergabe um den Ein- oder Auszug handelt:

Mieter entdeckt bei Einzug Mängel

Entdeckt der Mieter bei seinem Einzug schwerwiegende Mängel, muss der Vermieter diese innerhalb einer gesetzten Frist beseitigen und für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen. Typische Beispiele sind Schimmel, defekte Stromleitungen oder auch Ungeziefer. Lehnt der Vermieter die Beseitigung solcher Mängel ab, deckt eine bei Zurich abgeschlossene Immobilien-Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit ab.

Bei kleineren Mängeln sollten Mieter darauf achten, dass diese im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden. Nur so können spätere Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Entstehens der Mängel verhindert werden.

Vermieter entdeckt Mängel bei Auszug

Entdeckt der Vermieter bei der Wohnungsübergabe Schäden, welche durch den Mieter entstanden sind, muss der Vermieter seinen ehemaligen Mieter zeitnah zur Nachbesserung auffordern. Denn Ersatzansprüche verjähren ab Rückgabe der Wohnung normalerweise nach 6 Monaten. Als Vermieter können Sie folgendermaßen vorgehen, um Ersatzansprüche an ihren ehemaligen Mieter zu stellen:

  • Aufforderung zur Schadensbeseitigung an den ehemaligen Mieter senden, welche eine Frist enthält, bis wann der Schadensersatz geleistet werden muss. Das Schreiben sollte zudem einen Hinweis enthalten, dass der Schadensersatz auf Kosten des Mieters beseitigt wird, sollte der Mieter der Aufforderung nicht nachkommen.
  • Nach Ablauf der Frist wird kontrolliert, ob der Mieter den Schaden beseitigt hat. Falls der Schaden nicht beseitigt wurde, wird ein Unternehmen beauftragt und dem Mieter die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt.
  • Falls der Mieter den Anspruch auf Schadensbeseitigung ablehnt, wird eine Klage eingereicht oder ein Mahnbescheid beantragt. In diesem Fall kommt die bei Zurich abgeschlossene Immobilien-Rechtsschutzversicherung für die entstehenden Kosten auf.

Wer ist für Schäden verantwortlich?

Grundsätzlich ist der Vermieter für vorhandene Schäden verantwortlich, sofern diese auf normale Abnutzung des Vormieters zurückzuführen sind. Vorhandene Schäden sollten unbedingt im Wohnungsübergabeprotokoll notiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Schönheitsreparaturen und die Behebung anderer Mängel müssen von Seiten des Vermieters durchgeführt werden.

Entstehen während der Mietzeit Schäden, welche nicht auf normale Abnutzung oder altersbedingten Verschleiß zurückzuführen sind, muss der Mieter für den entstandenen Schaden aufkommen.

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll und warum ist es wichtig?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll hält den Zustand einer Wohnung oder eines Hauses zum Zeitpunkt der Übergabe an den Vermieter, den neuen Mieter oder Eigentümer fest. Durch dieses Dokument werden mögliche Schäden oder Mängel der einzelnen Räume oder Ausstattung unmissverständlich festgehalten. Ein Übergabeprotokoll ist ein wichtiges Dokument, das sowohl Mieter als auch Vermieter vor späteren Streitigkeiten über Schäden und Mangel an der Wohnung schützt.

Übergabeprotokoll bei gewerblichen Immobilien

Bei gewerblichen Immobilien sind Wohnungsübergabeprotokolle in der Regel noch komplexer als bei privat genutzten Immobilien. So werden hierbei nicht nur die Räumlichkeiten, sondern auch technische Ausstattung wie Klimaanlagen und Sicherheitssysteme erfasst. Darüber hinaus werden bei gewerblichen Übergabeprotokollen häufig auch spezielle Vereinbarungen wie die Übernahme von Geschäftseinrichtungen oder die Einhaltung bestimmter Vorschriften festgehalten.

Wer muss bei der Wohnungsübergabe dabei sein?

Bei der Wohnungsübergabe ist gesetzlich zwar keine Anwesenheitspflicht vorgeschrieben, trotzdem empfiehlt es sich, dass sowohl Vermieter als auch Mieter persönlich anwesend sind. Nur so können sie gemeinsam den Zustand der Wohnung überprüfen und eventuell vorhandene Schäden oder Mängel festhalten. Dadurch lassen sich Missverständnisse und spätere Streitigkeiten vermeiden.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Wohnungsübergabeprotokoll – darauf sollte man bei der Übergabe achten, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Wohnungsübergabeprotokoll

 

  • Welche Schäden sind vom Vermieter hinzunehmen?

    Grundsätzlich sind Vermieter dazu verpflichtet, durch normale Abnutzung und altersbedingten Verschleiß entstandene Schäden hinzunehmen. Die üblichen Gebrauchsspuren wie beispielsweise leichte Abnutzung der Teppichböden, kleinere Kratzer am Parkett oder Farbabrieb an den Wänden können dem Mieter somit nicht zur Last gelegt werden.

    Gehen die Schäden jedoch über die normale Abnutzung hinaus, wurden durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit des Mieters verursacht, kann der Vermieter entsprechende Schäden in Rechnung stellen.

  • Ist der Vermieter verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu erstellen?

    Gesetzlich sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Dasselbe gilt auch bei Verkauf und Kauf einer Immobilie. Dennoch ist es sehr empfehlenswert, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, da das Dokument auch vor Gericht gültig ist. Mit dem Abschluss einer Immobilien-Rechtsschutzversicherung profitieren Sie in vielen Fällen auch dann, wenn beim Umzug kein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt wurde.

  • Wie schreibt man ein Übergabeprotokoll?

    Die Anfertigung eines Übergabeprotokolls ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dementsprechend sind Sie auch bei der Gestaltung des Inhalts frei. Folgende Punkte empfehlen wir, mit aufzunehmen:

    • vollständige Namen und Anschrift von Vermieter und Mieter bzw. Verkäufer und Käufer mit jeweiliger Unterschrift
    • Datum der Übergabe
    • Anschrift der Immobilie
    • Aufführung aller Räume mit Dokumentation eventuell vorhandener Mängel sowie Zeitpunkt, bis wann die Mängel beseitigt werden müssen
    • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
    • Zählerstände von Strom, Gas und Wasser

    Nutzen Sie gerne unser kostenloses Wohnungsübergabeprotokoll-Muster.

  • Wer muss bei einer Wohnungsübergabe dabei sein?

    Zwar ist gesetzlich keine Anwesenheitspflicht bei der Wohnungsübergabe vorgeschrieben, es empfiehlt sich aber dennoch, dass sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Wohnungsübergabe dabei sind. So können beide gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen, welches im Streitfall als Beweismittel dienen kann.

  • Wer bringt das Übergabeprotokoll zur Wohnungsübergabe mit?

    Es gibt keine gesetzliche Vorgabe darüber, wer das Protokoll zur Wohnungsübergabe mitbringt. In der Regel kümmert sich jedoch der Vermieter um die Erstellung des Dokuments und bringt dieses zur Wohnungsübergabe mit.

  • Was sind offene und versteckte Mängel bei der Wohnungsübergabe?

    Bei der Wohnungsübergabe können sowohl offene als auch versteckte Mängel auftreten. Offene Mängel sind bei der Wohnungsbesichtigung sofort erkennbar. Lässt der Mieter die offenen Mängel nicht in das Übertragungsprotokoll aufnehmen, besteht später kein Anspruch darauf, dass der Vermieter die Kosten hierfür übernehmen muss. Versteckte Mängel sind bei der Besichtigung nicht sofort erkennbar und treten erst später zutage. Typische Beispiele sind Schimmel hinter Möbeln oder verdeckte Schäden an der Bausubstanz. Anders als bei offenen Mängeln ist der Vermieter bei versteckten Mängeln auch dann zur Beseitigung verpflichtet, wenn diese nicht ins Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen wurden.

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