Warum braucht man eine Haftpflicht für die Wohnung?

Zuletzt aktualisiert : 13.11.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Haftpflichtversicherung schützt Mieter vor Schadensansprüchen, wenn sie unbeabsichtigt Schäden an ihrer Mietwohnung oder dem Eigentum des Vermieters verursachen.
  • Abgedeckt sind alle Mietsachschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Typische Mietschäden sind Schrammen und Beschädigungen an Wänden, Böden, Decken, Türen, Fenstern, Sanitäranlagen, Elektrogeräten und Einbauküchen.
  • Mietschäden durch Haustiere übernimmt die Haftpflicht nur bei Kleintieren wie Katzen, Meerschweinchen, Vögeln und anderen Kleintieren.
  • Im Fall eines Schadens in Ihrer Mietwohnung informieren Sie umgehend den Vermieter und Ihre Versicherung.

Warum ist eine Haftpflichtversicherung für Mieter wichtig?

Wenn Sie versehentlich Schäden an Ihrer Mietwohnung oder dem Eigentum Ihres Vermieters verursachen, werden Sie in der Regel für die Reparaturkosten oder den Ersatz verantwortlich gemacht.

Um solche Kosten abzudecken, ist es wichtig, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherung übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, beispielsweise bei einem Wasserschaden durch Ihre Waschmaschine.

Eine Private Haftpflichtversicherung ist daher eine der wichtigsten Versicherungen für Mieter von Immobilien. Bei Schäden an gemieteten Gegenständen wird in den meisten Fällen der Zeitwert des beschädigten Objekts erstattet, sofern der Schaden nicht absichtlich oder mutwillig verursacht wurde.

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Was sind Mietsachschäden?

Mietsachschäden beziehen sich auf Schäden oder Beschädigungen an einer gemieteten Immobilie oder deren Einrichtung. Es kann sich dabei um Schäden an Wänden, Böden, Decken, Türen, Fenstern, Sanitäranlagen oder der Einbauküche handeln.

Die entstehenden Kosten können je nach Art und Umfang des Schadensfalls erheblich sein. In der Regel tritt in solchen Fällen die private Haftpflichtversicherung in Kraft, da bei Mietsachschäden Dritte Schadensersatzforderungen stellen können.

Welche Schadensfälle deckt die Haftpflichtversicherung für die Wohnung ab?

Die Haftpflichtversicherung für die Wohnung deckt verschiedene Schadensfälle ab, die Mieter aus Unachtsamkeit verursacht haben können. Hier sind drei konkrete Beispiele:

Wasserschaden: Sie lassen versehentlich das Waschbecken oder die Badewanne überlaufen. Dadurch entsteht ein Wasserschaden, der auch angrenzende Räume und die Wohnung des Nachbarn betrifft. Die hohen Kosten für die Schadensbehebung übernimmt in diesem Fall die Privat-Haftpflicht.

Beschädigung der fest verbauten Einrichtung: In der Küche fällt Ihnen ein Topf herunter, dabei entsteht eine Schramme in der Einbauküche, die Ihrem Vermieter gehört. Oder Ihnen rutscht im Bad ein Parfümflakon aus, der einen Sprung im Waschbecken verursacht. Dies sind typische Schadensfälle an fest verbauten Einrichtungen, deren Reparaturkosten die Haftpflichtversicherung übernimmt.

Schlüsselverlust: Der Verlust des Haustürschlüssels kann teuer werden, da oft der Austausch der gesamten zentralen Schließanlage erforderlich ist. Die Kosten hierfür können mehrere tausend Euro betragen. Es ist beruhigend zu wissen, dass im Basis-Tarif der Haftpflicht von Zurich der Verlust fremder privat genutzter Schlüssel bis zu 5.000 EUR mitversichert ist. Im Top-Tarif beträgt die Deckungssumme sogar 250.000 EUR.
Übrigens: Wenn der Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung weg ist und Sie vor verschlossener Tür stehen, organisiert Ihnen die Homeassistance von Zurich einen verlässlichen Schlüsseldienst und übernimmt die Kosten dafür bis zu einer Summe von 500 EUR. Diese Police kann als Zusatzdeckung zu Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Haftpflichtversicherung Wohnung: Bei welchen Schadensfällen zahlt die Haftpflicht nicht?

Verschleißerscheinungen: Mit der Zeit nutzt sich eine Mietwohnung und deren Inventar ab – egal, wie sorgsam Sie diese behandeln. Normale Gebrauchs- und Verschleißspuren wie feine Risse oder ausgeblichene Stellen an den gemieteten Gegenständen gelten daher nicht als Schäden. Als Mieter sind Sie nicht verantwortlich für diese natürliche Abnutzung. Dementsprechend reguliert die Haftpflichtversicherung solche Schäden auch nicht.

Mietsachschäden an beweglichen Möbeln: Falls Sie eine möblierte Wohnung gemietet haben, werden Schäden an den Einrichtungsgegenständen, die nicht fest verbaut sind, normalerweise nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. In solchen Fällen wird der entstandene Schaden üblicherweise über die hinterlegte Kaution reguliert.

Schäden am eigenen Inventar: Für Schäden an Möbeln oder Gegenständen, die Ihnen oder einem Ihrer Familienmitglieder gehören, bietet Ihnen die Haftpflicht keinen Versicherungsschutz. Wenn Ihr Inventar durch einen Brand, durch Leitungswasser oder Hagel und Sturm beschädigt wird, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für den Schaden. Sie bietet damit die perfekte Ergänzung zur Haftpflichtversicherung.

Glasschäden: Außenverglasung und Glasscheiben gehören nicht zur Mietsache, sondern zum Hausrat. Deswegen sind sie auch nicht automatisch von der Haftpflichtversicherung des Mieters abgedeckt. Bei Zurich können Sie jedoch eine Glasversicherung als Zusatz zur bestehenden Hausratversicherung abschließen.

Haftpflicht-Schaden in der Wohnung: So geht man vor

Wenn Sie einen Haftpflicht-Schaden in Ihrer Wohnung haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Minimieren Sie den Schaden: Als Versicherungsnehmer haben Sie eine Schadensminderungspflicht. Das heißt, dass Sie zum Beispiel bei einem Wasserschaden das Wasser abdrehen, den Strom abschalten und das Wasser schnell beseitigen oder abpumpen lassen, um die Folgeschäden möglichst gering zu halten.
  2. Dokumentieren Sie den Schadensfall: Nehmen Sie Fotos oder Videos von dem Schaden auf, um eine klare und detaillierte Aufzeichnung zu haben. Notieren Sie auch Datum und Uhrzeit des Vorfalls.
  3. Informieren Sie den Vermieter: Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Vermieter oder Eigentümer über den Schaden und geben Sie alle relevanten Informationen weiter.
  4. Melden Sie den Schaden der Haftpflichtversicherung: Kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung und melden Sie den Schaden.
    Bei Zurich stehen Ihnen für die Schadenmeldung mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
  5. Warten Sie auf Anweisungen der Versicherung: Die Versicherung wird Sie über das weitere Vorgehen informieren. Unter Umständen veranlasst Ihr Versicherer die Schadensprüfung durch einen Sachverständigen.
  6. Reparatur oder Ersatz: Wenn die Versicherung den Schaden anerkennt, können Sie mit der Reparatur oder dem Ersatz der beschädigten Einrichtung beginnen. Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen, um die Erstattung bei Ihrer Versicherung zu beantragen.

Mietsachschäden durch Haustiere

Ihre Katze zerkratzt die Tapete, Ihr Meerschweinchen ruiniert das Parkett: In der Privathaftpflicht von Zurich sind Mietsachschäden durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Vögel und andere Kleintiere automatisch mitversichert.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden durch ein plötzliches Ereignis entsteht und unvermeidbar ist. Wäre es möglich gewesen, den Schaden zu verhindern, besteht keine Versicherungspflicht.

Wichtig: Schäden durch Hunde sind generell nicht in der privaten Haftpflicht mitversichert. Für sie müssen Sie eine extra Tierhalterhaftpflicht abschließen.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Haftpflichtversicherung bei Schäden in der Wohnung, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „Haftpflichtversicherung für die Wohnung“

  • Die Katze zerkratzt die Tür – zahlt die Haftpflichtversicherung?
    Ja, in den meisten Fällen kommt die Haftpflichtversicherung für Mietschäden auf, die durch eine Katze verursacht werden, wie zum Beispiel das Zerkratzen von Türen.
  • Wer zahlt die defekte Duschkabine?
    Wenn die Duschkabine aufgrund normaler Abnutzung und Verschleiß defekt ist, ist es in der Regel die Verantwortung des Vermieters, die Reparatur oder den Austausch vorzunehmen. Ist die Duschkabine defekt, weil Ihnen als Mieter ein Missgeschick passiert ist, sind Sie selbst für den Schaden verantwortlich. In diesem Fall übernimmt Ihre Privathaftpflicht die Kosten für die Reparatur bzw. den Ersatz.
  • Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Glasbruch in der Wohnung?
    Die Außenverglasung und Glasscheiben sind nicht Teil der gemieteten Immobilie und daher nicht in der Haftpflichtversicherung des Mieters enthalten. Wenn Sie jedoch eine Hausratversicherung bei Zurich abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, eine separate Glasversicherung hinzuzufügen. Dadurch können Sie speziell Schäden an Glas abdecken.
  • Braucht man als Mieter eine Haftpflichtversicherung?
    Es ist sehr empfehlenswert, als Mieter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, bietet eine Haftpflichtversicherung Schutz vor potenziell kostspieligen Haftungsansprüchen des Vermieters.

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