Einfriedung von Grundstücken: gesetzliche Vorschriften

Zuletzt aktualisiert : 29.11.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Einfriedung ist eine umschließende Grenze oder Abgrenzung eines Grundstücks beispielsweise durch Zäune, Mauern oder Hecken.
  • Grundsätzlich unterscheidet man zwischen toten und lebenden sowie zwischen geschlossenen und offenen Einfriedungen.
  • Nicht in allen Bundesländern besteht eine Einfriedungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer hat jedoch das Recht, eine Einfriedung auf seinem Grundstück zu errichten.
  • Bundesweit gilt die Regel zur ortsüblichen Einfriedung. Sie legt fest, dass Zäune, Mauern und andere Einfriedungen nicht zu stark vom Gesamtbild der Nachbarschaft abweichen dürfen.
  • Im Falle von Konflikten und Streitigkeiten wegen Einfriedungen mit Ihrem Nachbarn übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Immobilien die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren sowie andere rechtliche Kosten.

Was versteht man unter einer Einfriedung?

Eine Einfriedung ist eine umschließende Abgrenzung eines Grundstücks nach außen. Dies kann beispielsweise ein Zaun, eine Mauer oder eine Hecke sein. Einfriedungen dienen dazu, das Grundstück oder Gelände vor dem Betreten Unbefugter zu schützen, Privatsphäre zu gewährleisten, Wildtiere fernzuhalten, den Bewegungsradius eigener Nutz- oder Haustiere einzugrenzen sowie witterungs- und verkehrsbedingte Einflüsse zu minimieren (zum Beispiel Wind, Sonne oder Lärm). Häufig werden Einfriedungen auch als Sichtschutz genutzt, um unerwünschte Einblicke von Nachbarn oder Passanten zu verhindern.

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Welche Arten von Einfriedung gibt es?

Bei der Definition der Einfriedung werden folgende Arten unterschieden.

  • Tote Einfriedung: Hierzu gehören Gartenmauern, Gartenzäune, Schranken, Erdwälle und sonstige Einzäunungen.
  • Lebende Einfriedung: Zur lebenden Einfriedung zählen Hecken, Sträucher, Bäume und weitere für die Einfriedung geeignete Pflanzen an der Grundstücksgrenze im Garten.
  • Geschlossene Einfriedung: Sie bieten einen besonderen Sichtschutz. Hierzu zählen beispielsweise Mauern oder mit Steinen gefüllte Drahtkörbe, sogenannte Gabionen.
  • Offene Einfriedung: Anders als geschlossene sind offene Einfriedungen lichtdurchlässig. Hierzu zählen beispielsweise Drahtzäune oder Holzzäune, bei denen der Zaun aus Holzlatten mit entsprechenden Abständen zwischen den einzelnen Latten besteht.

Was ist die Einfriedungspflicht und wo gilt sie?

Bei der Einfriedungspflicht handelt es sich um eine rechtliche Verpflichtung, welche vorschreibt, dass bestimmte Grundstücke eingefriedet werden müssen, sofern ein direkter Nachbar ausdrücklich danach verlangt, dass die Grundstücke klar voneinander getrennt werden. Wer die Einfriedung errichten und bezahlen muss, regelt das Bau- und Nachbarschaftsrecht.

In folgenden Bundesländern gibt es eine Einfriedungspflicht:

  • Baden-Württemberg (in Außenbezirken)
  • Berlin (überall, wo eine Einfriedung ortsüblich ist)
  • Brandenburg (überall, wo eine Einfriedung ortsüblich ist)
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In folgenden Bundesländern besteht keine Einfriedungspflicht:

  • Baden-Württemberg (im Ortskern)
  • Bayern
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen

Neben der Einfriedungspflicht gibt es auch ein Recht auf Einfriedung. Die Grundstückseigentümer haben laut BGB das ausdrückliche Recht, auf ihrem Grundstück Zäune oder andere Einfriedungen zu errichten.

Einfriedung auf der Grundstücksgrenze

Ob eine Einfriedung direkt auf der Grundstücksgrenze erbaut werden darf, kann nicht allgemein beantwortet werden, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist. In den meisten Fällen ist die Errichtung eines Zaunes direkt auf der Grundstücksgrenze jedoch nicht explizit verboten. In vielen Bundesländern ist hierfür nicht einmal eine baurechtliche Genehmigung nötig. Etwas anders sieht es bei Hecken aus. Sollen diese auf der Grundstücksgrenze gepflanzt werden, wird das Einverständnis des Nachbarn benötigt.

Was zählt nicht als Einfriedung?

Um die rechtliche Abgrenzung von Einfriedungen besser zu verstehen, muss zudem geklärt werden, in welchen Fällen es sich nicht um eine Einfriedung handelt:

  • Natürliche Grenzen wie Flüsse, Bäche oder Felsen gelten normalerweise nicht als Einfriedung, da diese Grenzen unabhängig von menschlichem Eingreifen existieren.
  • Bei Straßen und Gehwegen, die das Grundstück von der öffentlichen Fläche trennen, handelt es sich normalerweise um keine Einfriedung.
  • Niedrige Zäune oder Hecken, welche leicht überwunden werden können und keine klare Abgrenzung darstellen, gelten nicht als Einfriedung.
  • Statuen, Skulpturen und andere dekorative Elemente, die nicht zur klaren Abgrenzung dienen, sind keine Einfriedungen.
  • Offene Gitterstrukturen wie Rankgitter, die den Blick ins Grundstück nicht einschränken, gelten oftmals nicht als vollwertige Einfriedung.

Was versteht man unter einer ortsüblichen Einfriedung?

Bei der ortsüblichen Einfriedung handelt es sich um die Art und Weise, wie Grundstücke in einem bestimmten Ort oder einer Region typischerweise abgegrenzt werden. Je nach Bundesland oder sogar Gemeinde können die konkreten Vorschriften und Normen für eine ortsübliche Einfriedung variieren. Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten und mögliche Konflikte zwischen Nachbarn zu vermeiden, wird die ortsübliche Einfriedung oft durch kommunale Bauvorschriften und Bebauungspläne festgelegt. Das vorgeschriebene Aussehen der ortsüblichen Einfriedung kann sowohl die Art der verwendeten Materialien, die Höhe, das Aussehen sowie andere Eigenschaften der Einfriedung betreffen. Um mögliche Probleme mit Nachbarn oder den Behörden zu vermeiden, sollten Sie sich als Grundstückseigentümer an die geltenden ortsüblichen Normen und Bestimmungen halten.

Leider kommt es wegen Einfriedungen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn und anderen Parteien. Typische Gründe sind Verstöße gegen örtliche Bauvorschriften und Nachbarschaftsgesetze oder Streitigkeiten über die Zuständigkeit und die Kosten für die Instandhaltung der Einfriedung. Auch Klagen wegen Beeinträchtigungen der Privatsphäre oder Ästhetik sind keine Seltenheit.

In einem solchen Fall kommt die Immobilien-Rechtsschutzversicherung von Zurich für die Kosten von Anwälten, rechtlicher Beratung und Unterstützung bei Streitigkeiten auf. Darüber hinaus erhalten Sie von der Versicherung auch eine rechtliche Beratung, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden oder frühzeitig klären zu können.

Eine alternative Möglichkeit zur Beilegung von Nachbarschaftsstreits ist eine Mediation. Dabei versucht ein Mediator, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln, um eine gütliche Lösung zu finden. Auch für eine Mediation können die Kosten durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein.

Einfriedung und Nachbarrecht

Da eine Einfriedung oft die gemeinsame Grenze zwischen zwei Grundstücken betrifft und sich auf das Verhältnis der benachbarten Grundstückseigentümer auswirken kann, sind Einfriedungen eng mit dem Nachbarrecht verbunden.

Im Nachbarrechtsgesetz sind bestimmte Regeln und Vorschriften festgelegt, die unter anderem den Bau und die Gestaltung von Einfriedungen regeln, um Konflikte und Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu vermeiden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Nachbarrecht in Deutschland Ländersache ist. Die genauen Regelungen und Vorschriften bezüglich der Einfriedung können also je nach Bundesland unterschiedlich sein. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten in Bezug auf die Einfriedung sollten Sie das örtliche Nachbarrecht konsultieren oder gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Streitigkeiten zwischen Nachbarn über die Einfriedung können auftreten, wenn eine Partei gegen geltende Vorschriften verstößt. In einem solchen Fall hilft das Nachbarrecht den beteiligten Parteien, eine angemessene Lösung zu finden und ihre Rechte durchzusetzen.

Damit es gar nicht erst zu Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn kommt, empfiehlt es sich, vor Errichten einer Einfriedung mit Ihrem Nachbarn zu sprechen und gemeinsam eine geeignete Lösung zu finden.

Kann man vom Nachbarn eine Einfriedung verlangen?

In Deutschland kann man im Normalfall von seinem Nachbarn nicht verlangen, dass dieser eine Einfriedung errichtet. Es gibt jedoch zwei Situationen, in denen Sie bezüglich der Einfriedung Ansprüche haben können:

  • Plant Ihr Nachbar eine Einfriedung, welche nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, können Sie Einspruch erheben oder bei bereits erbauter Einfriedung eine Änderung verlangen, damit die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
  • Möchte Sie auf der Grenze zu Ihrem benachbarten Grundstück eine Einfriedung errichten, ist es in einigen Fällen möglich, dass die Kosten für die Errichtung des Zauns oder der Mauer geteilt werden. Dies ergibt sich aus dem Prinzip der gemeinsamen Grenze, wobei die genauen Regelungen je nach Bundesland variieren.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Einfriedung von Grundstücken: gesetzliche Vorschriften, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Einfriedungen

  • Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

    Wie hoch ein Zaun ohne Genehmigung sein darf, lässt sich leider nicht pauschal beantworten, da die Regelungen hierzu je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Die erlaubte Höhe für Zäune ist in den jeweiligen Bauordnungen oder Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer festgelegt.

    Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass in Deutschland die sogenannte ortsübliche Einfriedung gilt. Diese legt fest, dass sich jede Einfriedung in das Gesamtbild der Nachbarschaft einfügen muss. Um ein starkes Herausstechen aus der Umgebung zu vermeiden, sollte die Einfriedung also nicht zu groß und massiv sein.

  • Ist ein Sichtschutz eine Einfriedung?

    Ja, ein Sichtschutz zählt als eine Form der Einfriedung. Eine Einfriedung dient dazu, ein Grundstück von benachbarten Grundstücken oder dem öffentlichen Raum abzugrenzen und vor Unbefugten zu schützen. Ein Sichtschutz sorgt dafür, dass die Privatsphäre der Grundstückseigentümer gewahrt wird, indem die Sicht von außen auf das Grundstück eingeschränkt wird. Häufig ist der Sichtschutz durch das Nachbarrecht oder örtliche Bauvorschriften geregelt. Informieren Sie sich vor Errichten des Sichtschutzes über die geltenden Gesetze und Vorschriften in Ihrer Region. So lassen sich mögliche Konflikte mit dem Nachbarn vermeiden.

  • Was ist baurechtlich eine Einfriedung?

    Eine Einfriedung ist eine bauliche Maßnahme, durch die ein Grundstück vom benachbarten Grundstück oder dem öffentlichen Raum abgegrenzt wird. Je nachdem, aus welchem Material der Zaun gebaut wird und wo er errichtet werden soll, müssen Sie baurechtliche Auflagen beachten und eine Baugenehmigung einholen. Die baurechtlichen Auflagen für Einfriedungen finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen. Eine Baugenehmigung wird in der Regel dann nötig, wenn der Zaun eine gewisse Höhe überschreitet.

  • Wer muss den Zaun zwischen zwei Grundstücken bezahlen?

    Sofern in Ihrem Bundesland eine Einfriedungspflicht besteht, gibt es zwei verschiedene Regelungen, wer für die Kosten des Zauns aufkommen muss (diese unterscheiden sich ebenfalls je nach Bundesland).

    • Gemeinsame Einfriedung: Bei der gemeinsamen Einfriedung müssen die beiden Nachbarn die Kosten für die Errichtung des Zauns teilen.
    • Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung muss derjenige Eigentümer für die Kosten des Zauns aufkommen, dessen Grundstück von der Straße aus gesehen auf der linken Seite liegt. Die Rechtseinfriedung stammt noch aus dem Preußischen Landrecht und gilt lediglich in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.

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