Motorrad anmelden – so geht’s

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Zuletzt aktualisiert : 13.03.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Ihr Motorrad können Sie entweder vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder online anmelden.
  • Eine Neuzulassung kostet circa 26 Euro, zusätzlich müssen Sie mit weiteren Kosten zum Beispiel für die neuen Kennzeichen beziehungsweise Wunschkennzeichen rechnen. Insgesamt kann sich die Summe auf etwa 70 Euro belaufen.
  • Zum Anmelden Ihres Motorrads müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen sowie die Zulassungsbescheinigung I und II und Ihre eVB-Nummer.
  • Um die Zulassung zu erhalten, brauchen Sie eine gültige Motorradversicherung. Nach Abschluss der Motorradversicherung erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung, die eVB-Nummer.

Motorrad anmelden: Welche Unterlagen benötigt man?

Endlich ist es so weit: Die Motorradfahrprüfung ist bestanden, das eigene Motorrad gekauft. Nun brauchen Sie noch die Zulassung, um auf Ihrem neuen Gefährt durch die Gegend zu cruisen.
Für die Anmeldung Ihres Motorrads ist die Kfz-Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes zuständig. Folgende Unterlagen müssen Sie dafür vorlegen:

  • einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass, evtl. Aufenthaltstitel)
  • die Zulassungsbescheinigung I und II (früher bekannt als Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Ihre eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Ihnen von Ihrem Versicherer bei Abschluss der Motorradversicherung mitgeteilt wurde
  • ausgefülltes Formular zur Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat), damit die Kfz-Steuer abgebucht werden kann (das Formular erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle oder Sie können es sich online herunterladen)
  • bei einer Neuzulassung den Nachweis, dass Sie der Besitzer sind, zum Beispiel durch den Kaufvertrag
  • bei einem gebrauchten Motorrad den Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
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Motorrad online zulassen: Geht das?

Sie wollen sich den Gang zur Zulassungsbehörde inklusive eventueller Wartezeiten lieber sparen? Dann haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Motorrad online anzumelden. Die sogenannte internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist rund um die Uhr bequem von zu Hause aus möglich. Allerdings brauchen Sie dafür einen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion sowie entweder ein Kartenlesegerät oder eine kostenlose Ausweis-App auf Ihrem Smartphone. Zudem können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn das Datum der Erstzulassung nach dem 1. Januar 2015 liegt. Erst seit diesem Datum verfügen die Zulassungsbescheinigung I und die Stempelplaketten über verdeckte Sicherheitscodes, die Sie bei der Online-Anmeldung eingeben müssen.

Motorrad zulassen mit Vollmacht

Für den Fall, dass Sie selbst verhindert sind und Ihr Motorrad nicht persönlich bei der Zulassungsstelle anmelden können, darf eine andere Person Ihres Vertrauens dies für Sie übernehmen. Diese Person muss sich bei der Kfz-Behörde ausweisen und benötigt zusätzlich von Ihnen:

  • eine Vollmacht, in der Sie dieser Person bestätigen, dass sie berechtigt ist, an Ihrer Stelle Ihr Motorrad anzumelden
  • eine Vollmacht, in der Sie die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erlauben
  • Ihren Ausweis (oder Ausweiskopie)

Was kostet die Motorradanmeldung?

Für die Zulassung beziehungsweise Neuzulassung Ihres Motorrads müssen Sie mit rund 26 Euro rechnen. Wird ein Motorrad erneut auf denselben Halter zugelassen, fallen nur circa 11 Euro an. Hinzu kommen Kosten für ein neues Kennzeichen oder auch Wunschkennzeichen, die je nach Zulassungsbehörde unterschiedlich ausfallen.
Eine Kostenaufstellung für die Motorradanmeldung könnte beispielsweise so aussehen (ungefähre Werte):

Neuzulassung:  26 Euro
erneute Zulassung (auf denselben Halter):  11 Euro
neues Kennzeichen:  26 Euro
Wunschkennzeichen:  10-20 Euro
Kurzzeitkennzeichen:  10 Euro
Saisonkennzeichen:  20 Euro

eVB-Nummer für das Motorrad

Um die Zulassung für Ihr Motorrad zu erhalten, müssen Sie bei der Anmeldung Ihre eVB-Nummer vorlegen, die elektronische Versicherungsbestätigung. Diese ist der Nachweis dafür, dass Sie die obligatorische Haftpflichtversicherung für Ihr Kraftrad abgeschlossen haben. Die eVB-Nummer erhalten Sie nach Vertragsabschluss direkt von Ihrem Versicherer. Ohne diesen Versicherungsnachweis können Sie Ihr Motorrad nicht anmelden.
Eine Motorradversicherung besteht zum Beispiel aus der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung sowie aus der freiwilligen Voll- oder Teilkaskoversicherung. Fügen Sie mit Ihrem Motorrad anderen Schaden zu, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Mit der Zurich Motorradversicherung sind Sie bei Haftpflichtschäden bis zu einer Summe von 100 Mio. Euro abgesichert. Die Kaskoversicherung springt ein, wenn Ihr Motorrad beispielsweise durch Brand, Hagel, Zusammenstoß mit Tieren oder Diebstahl geschädigt wird.

Motorrad ummelden: So läuft es ab

Ein Motorrad umzumelden, kann beispielsweise nötig werden bei Wechsel des Fahrzeughalters oder bei einem Umzug. Auch dann können Sie das entweder vor Ort in der Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz erledigen oder online.
Diese Unterlagen müssen Sie für die Ummeldung parat haben:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer
  • Zulassungsbescheinigung I und II
  • Abmeldebescheinigung, falls das Motorrad stillgelegt war
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • altes Kfz-Kennzeichen, falls Sie ein neues wünschen

Motorrad abmelden

Wenn Sie Ihr Motorrad verkaufen oder eine Zeitlang nicht nutzen wollen, können Sie es bei jeder Kfz-Behörde in Deutschland oder auch online unkompliziert abmelden.
Dafür brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I und II
  • abgeschraubtes Kfz-Kennzeichen

Die Zulassungsstelle informiert nach erfolgter Abmeldung Ihren Versicherer – somit müssen Sie Ihre Motorradversicherung nicht selbst kündigen. Allerdings kann es einige Zeit dauern, bis Sie von Ihrer Versicherung die Benachrichtigung darüber erhalten. Schneller geht es, wenn Sie die Abmeldebestätigung selbst an Ihre Versicherung weiterleiten. Auch das Finanzamt wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Abmeldung Ihres Motorrads informiert, sodass Sie keine Kfz-Steuern mehr zahlen müssen.

Die Kosten belaufen sich auf circa 6 Euro, wenn Sie Ihr Motorrad in Ihrem Zulassungsbezirk abmelden, und auf circa 11 Euro, wenn die Abmeldung in einem anderen Zulassungsbezirk erfolgt. Bevor Sie Ihre Abmeldebestätigung ausgehändigt bekommen, müssen Sie vor Ort noch den Zulassungsstempel sowie die TÜV-Plakette auf dem abgeschraubten Kfz-Kennzeichen entfernen.

Nach dem Abmelden können Sie Ihr Motorrad innerhalb von 7 Jahren jederzeit wieder anmelden, indem Sie die Haupt- und Abgasuntersuchung vorlegen. Vergehen mehr als 7 Jahre, erlischt die Betriebserlaubnis. Wollen Sie Ihr Motorrad dann erneut anmelden, brauchen Sie für die Wiederzulassung eine Vollabnahme durch TÜV oder Dekra.

Für eine erneute Anmeldung dürfen Sie übrigens mit Ihrem Motorrad auf direktem und kürzestem Weg zur Zulassungsstelle fahren, sofern Sie über ein zugeteiltes Kennzeichen und die Bestätigung der Versicherung verfügen. Im Falle einer Polizeikontrolle überprüfen die Beamten Ihre Daten.

Motorrad anmelden: für eine Saison oder ganzjährig?

Sie gehören zu den Motorradfahrern, die sich lieber nur in den Sommermonaten aufs Bike schwingen? Dann sollten Sie Ihr Motorrad nicht das ganze Jahr über angemeldet lassen, sondern nur für die Zeit, in der Sie es wirklich nutzen. Viele Fahrzeughalter wählen dafür die Zeit zwischen Anfang März und Ende Oktober.
Um aber ein ständiges An- und Abmelden zu vermeiden, das immer wieder mit Kosten verbunden ist, können Sie die bequemere und günstigere Lösung wählen und einmalig ein Saisonkennzeichen beantragen. Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Saisonkennzeichen anmelden, wählen Sie die Zeitspanne – mindestens 2 und höchstens 11 Monate – aus, in der Ihr Fahrzeug zugelassen sein soll. Die restliche Zeit des Jahres dürfen Sie damit nicht fahren. In der Ruhezeit zahlen Sie weder Versicherungsbeiträge noch Kfz-Steuer.

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Häufige Fragen zur Motorradanmeldung

  • Kann man ein Motorrad ohne Versicherung anmelden?
    Nein. Voraussetzung für die Zulassung eines Motorrads ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei der Zulassungsstelle müssen Sie daher eine eVB-Nummer vorlegen, die Sie bei Abschluss der Motorradversicherung erhalten.
  • Wie schnell kann man ein Motorrad anmelden?
    Wenn Sie ohne Terminvereinbarung zur Zulassungsstelle gehen, um Ihr Motorrad anzumelden, müssen Sie unter Umständen mit längerer Wartezeit rechnen. Haben Sie aber vorab einen Termin gebucht und alle nötigen Unterlagen dabei, dauert es circa eine halbe Stunde – und Sie halten Ihre Zulassung in der Hand.
  • Kann man ein Motorrad ohne Fahrzeugschein abmelden?
    Ja, Sie können Ihr Motorrad bei der zuständigen Zulassungsstelle auch dann abmelden, wenn Sie keinen Fahrzeugschein mehr besitzen. Haben Sie ihn verloren, müssen Sie eine eidesstattliche Verlusterklärung abgeben und persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen. Das Formular für die Verlusterklärung können Sie zum Beispiel vorab im Internet herunterladen.
  • Kann ich mein Motorrad angemeldet verkaufen?
    Ja, auch wenn Ihr Motorrad noch angemeldet ist, können Sie es verkaufen. Sobald der neue Besitzer es dann bei seiner Zulassungsstelle anmeldet, erlischt die Zulassung auf Ihren Namen. Die Motorradversicherung (sowohl Haftpflicht wie auch Vollkasko oder Teilkasko) geht dann auf den neuen Fahrzeughalter über. Er kann diese aber kündigen und eine neue abschließen.

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