Führerschein: Fahrerlaubnisklassen, Ablauf und Kosten

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Zuletzt aktualisiert : 13.11.2023
6 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Der Führerschein kann für verschiedene Führerscheinklassen erworben werden – von Motorrad über Pkw bis Traktor.
  • Die Kosten für das Erwerben eines Führerscheins unterscheiden sich teils erheblich, abhängig von der Region, der Fahrschule und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.
  • Seit 2013 gibt es den einheitlichen EU-Führerschein. Deutsche Führerscheine müssen nach und nach umgetauscht werden. Hierfür gelten bestimmte Fristen.

Führerschein und Fahrerlaubnis

Ein Führerschein ist ein offizielles Dokument, das von einer staatlichen Behörde ausgestellt wird. Es berechtigt den Inhaber, Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu fahren. Welche Fahrzeuge das sind – ob Motorrad, Pkw oder Lkw –, ist von der jeweiligen Führerscheinklasse abhängig.
Der Begriff „Fahrerlaubnis“ wird häufig synonym mit „Führerschein“ gebraucht, ist aber streng genommen nur die staatliche Genehmigung, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, während der Führerschein das Dokument ist, das diese Erlaubnis belegt.
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Führerschein: Welche Klassen gibt es?

Seit 2013 existieren die EU-weiten einheitlichen Führerscheinklassen, auch Fahrerlaubnisklassen genannt. In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen, die durch Buchstaben gekennzeichnet sind. Diese unterteilen sich in die Kategorien für Krafträder, Pkw, Lkw, Busse sowie für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

Führerscheinklassen für Krafträder

  • AM: In dieser Führerscheinklasse dürfen Sie leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge fahren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h – zum Beispiel Roller und Mopeds. Auch dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und vierrädrige Quads mit maximal 4 kW gehören in diese Fahrerlaubnisklasse. Das Mindestalter für einen Führerschein dieser Klasse beträgt 15 Jahre.
  • A1: Hier dürfen Sie ab einem Alter von 16 Jahren Leicht- und Krafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm und einer Motorleitung von maximal 11 kW fahren. Die Kategorie beinhaltet zudem die Führerscheinklasse AM.
  • A2: Ab 18 Jahren sind mit dieser Führerscheinklasse Krafträder bis 35 kW erlaubt.
  • A: In dieser Klasse dürfen Sie alle Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Um den Führerschein dieser Klasse zu erhalten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Ausnahme: Besitzen Sie seit bereits zwei Jahren einen Führerschein A2, können Sie schon ab 20 Jahren die Klasse A erwerben.

Führerscheinklassen für Pkw

  • B: Hinter diesem Buchstaben verbirgt sich der klassische Autoführerschein, für den Sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Er berechtigt Sie, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t zu fahren, die für maximal 8 Insassen inklusive Fahrzeugführer ausgelegt sind.
    Die Unterklasse B17 erlaubt begleitetes Fahren ab einem Alter von 17 Jahren
  • BE: Der Buchstabe E bedeutet, dass Sie in dieser Führerscheinklasse zusätzlich zur B-Klasse noch einen Anhänger mitführen dürfen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t.

Führerscheinklassen für Lkw

  • C1: Mit einer Fahrerlaubnis B und einem Mindestalter von 18 Jahren dürfen Sie in dieser Führerscheinklasse leichte Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 t fahren.
  • C1E: Hierunter fallen Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg – oder einem Fahrzeug aus Klasse B und einem Anhänger über 3,5 t. In beiden Fällen darf das zulässige Gesamtgewicht der Kombination nicht mehr als 12 t betragen.
  • C: Nach Erwerb eines Führerscheins dieser Klasse dürfen Sie Kraftfahrzeuge ohne eine Begrenzung des Gesamtgewichts nach oben führen. Für die Fahrerlaubnis müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und im Besitz des Führerscheins Klasse B.
  • CE: Bei dieser Erweiterung der Klasse C ist es Ihnen erlaubt, einen Anhänger von mehr als 750 kg mitzuführen.

Führerscheinklassen für Busse

  • D1: Diese Führerscheinklasse bezieht sich auf Busse, die eine Länge bis zu 8 m haben und für eine Beförderung bis 16 Personen ausgelegt sind, den Fahrer nicht mitgezählt. Um den Führerschein für Busfahrer zu erwerben, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
  • D1E: Hier darf ein Kraftfahrzeug aus Klasse D1 mit einem Anhänger kombiniert werden, der höchstens 750 kg schwer ist.
  • D: Ein Mindestalter von 24 Jahren und der Besitz von Führerscheinklasse D ist die Voraussetzung für die Fahrerlaubnis für große Busse, die mehr als 16 Personen befördern können.
  • DE: Die Erweiterung berechtigt Sie, Busse der Klasse D mit Anhängern über 750 kg zu kombinieren.

Führerscheinklassen für Traktoren

  • L: Den Führerschein für das Führen land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen bis 40 km/h dürfen Sie bereits ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Ebenfalls in diese Kategorie gehören selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen etc. bis 25 km/h.
  • T: Hier dürfen Zugmaschinen bis 60 km/h gefahren werden ab einem Alter von 18 Jahren, außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen etc. bis 40 km/h.

Wer den Führerschein Klasse B besitzt, erwirbt automatisch auch die Fahrerlaubnis für Klasse L und T.

Übersicht über die Führerscheinklassen
Krafträder:
AM leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h
A1 Leicht- und Krafträder mit 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm
A2 Krafträder bis 35 kW
A Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Pkw:
B Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
BE Fahrzeug Klasse B plus Anhänger bis 3,5 t
Lkw:
C1 Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t
C1E Fahrzeuge Klasse C1 plus Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug Klasse B plus Anhänger über 3,5 t
C Kraftfahrzeuge über 3,5 t
CE Fahrzeugklasse C plus Anhänger über 750 kg
Busse:
D1 Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, max. 16 Personen (Fahrer nicht mitgerechnet)
D1E Fahrzeug Klasse D1 plus Anhänger unter 750 kg
D Kraftfahrzeuge mit mehr als 16 Personen
DE Fahrzeug Klasse D plus Anhänger über 750 kg
Traktoren:
L land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen etc. bis 25 km/h
T land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen etc. bis 40 km/h

Wie macht man einen Autoführerschein?

Um die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse B – den Autoführerschein – zu erlangen, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Melden Sie sich in einer Fahrschule an. Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl und vergleichen Sie die Gebühren.
  2. Lassen Sie einen Sehtest machen und absolvieren Sie einen Erste-Hilfe-Kurs. Beide Nachweise brauchen Sie, um den Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
  3. In der Regel stellt Ihre Fahrschule für Sie den Führerscheinantrag. Dafür benötigt sie von Ihnen eine Kopie Ihres Personalausweises, ein biometrisches Passbild, die Sehtestbescheinigung und die Bescheinigung des Erste-Hilfe-Kurses.
  4. Der Theorieunterricht findet normalerweise in den Räumen der Fahrschule statt. 14 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten sind Pflicht. Hier lernen Sie alles Wichtige zum Stra-ßenverkehr und rund ums Autofahren.
  5. Für den Praxisunterricht nehmen Sie Fahrstunden bei Ihrem Fahrlehrer. Die Anzahl der Regelfahrten ist nicht vorgeschrieben. Durchschnittlich nehmen Fahrschüler 12 bis 18 Einheiten à 45 Minuten. Bei den Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten) sind 12 Einheiten vorgeschrieben.
  6. Nachdem Sie die vorgegebenen Theoriestunden besucht haben, können Sie sich zur Theorieprüfung anmelden. Bei den 30 Fragen, die gestellt werden, dürfen Sie sich maximal 10 Fehlerpunkte leisten, damit Sie die Prüfung bestehen.
  7. Nach Absprache mit dem Fahrlehrer melden Sie sich für die Praxisprüfung an, bei der Sie im Straßenverkehr zeigen, ob Sie alle Anweisungen des Prüfers korrekt umsetzen können – etwa am Berg anfahren, einparken, überholen etc. Gelingt es Ihnen, 45 Minuten ohne schwerwiegende Fehler zu fahren, haben Sie die Prüfung bestanden.

Was kostet ein Autoführerschein?

Die Kosten für einen Autoführerschein schwanken stark – sie sind unter anderem abhängig von den Tarifen der jeweiligen Fahrschule und auch davon, wie viele Fahrstunden Sie letztlich benötigen. Auch innerhalb Deutschlands unterscheiden sich die Preise stark. Eine Fahrstunde kann 20 oder auch 80 Euro kosten. Daher können sich die Kosten im Rahmen von ca. 2.000 bis ca. 4.500 Euro bewegen. Im Durchschnitt müssen Sie mit diesen Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B rechnen:

Grundgebühr Fahrschule inklusive Theoriestunden ca. 350–500 Euro
Lehrmaterial ca. 90 Euro
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs ca. 50 Euro
Führerscheinantrag ca. 40–70 Euro
durchschnittlich 18 Fahrstunden à 40 Euro 720 Euro
12 Sonderfahrten à 40 Euro 480 Euro
Prüfungsgebühren ca. 150–250 Euro

Wie macht man einen Motorradführerschein?

Wie beim Pkw-Führerschein müssen Sie sich bei einer Fahrschule anmelden, Nachweise über Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs vorlegen, einen Antrag bei der Führerscheinstelle einreichen, Theorie- und Praxisstunden nehmen, bis Sie schließlich die theoretische und dann die praktische Fahrprüfung ablegen können.
Der Theorieunterricht beinhaltet insgesamt 16 Einheiten à 90 Minuten. Für den praktischen Teil sind Übungsstunden vorgesehen, deren Anzahl sich nach dem Lernfortschritt des Fahrschülers richtet, sowie verpflichtend 12 Sonderfahrten (Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten).

Was kostet ein Motorradführerschein?

Auch hier schwanken die Kosten – wie beim Führerschein Klasse B – stark. Je nach Region, Fahrschule und Können des Fahrschülers können das zwischen 1.500 und 2.500 Euro sein.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne Führerschein fährt, etwa weil er ihn zu Hause vergessen hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer dagegen ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, begeht eine Straftat. Ohne Fahrerlaubnis heißt, dass Sie zum Beispiel ein Fahrverbot auferlegt bekommen oder gar keine Fahrberechtigung erworben haben. In diesem Fall müssen Sie laut Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis, riskieren Sie zudem, den Schutz Ihrer Kfz Versicherung zu verlieren. Bei einem Unfall können Leistungen verweigert werden.

Fahrerlaubnis für Mofa und E-Scooter

Ab einem Alter von 15 Jahren darf man Mofa fahren. Hierfür braucht es keinen Führerschein wie für Motorrad, Auto etc., sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung. Wer einen „klassischen“ Führerschein besitzt – egal für welche Klasse –, darf Mofa fahren, ohne dass er zusätzlich die Prüfbescheinigung braucht.

Für die üblichen E-Scooter auf den Straßen, die mittlerweile in vielen Städten zu mieten sind, braucht man keinen Führerschein und keine Prüfbescheinigung. Voraussetzung ist, dass die elektrischen Tretroller nicht schneller als 20 km/h fahren können.

Führerschein und Probezeit

Erwerben Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis, wird Ihnen der Führerschein für zwei Jahre zur Probe ausgehändigt. Das bedeutet nicht, dass Ihr Dokument befristet ist, vielmehr soll die Probezeit zeigen, dass Sie in der Lage sind, die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts zu befolgen.

EU-Führerschein

Der EU-Führerschein gilt in der gesamten Europäischen Union und kann in jedem EU-Mitgliedstaat erworben werden. Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum nach dem 18. Januar 2013 sind in der Regel EU-Führerscheine.

Führerschein umtauschen

Besitzen Sie noch einen deutschen Führerschein, müssen Sie ihn innerhalb einer bestimmten Frist in einen EU-Führerschein umtauschen. Ansonsten verliert er seine Gültigkeit. Welches Datum zum Umtauschen für Sie gilt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Bis zum Stichtag 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine umgetauscht sein.

Für Inhaber von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten bzw. galten diese Fristen:
vor 1953 bis 19. Januar 2033
1953 - 1958 bis 19. Juli 2022
1959 - 1964 bis 19. Januar 2023
1965 - 1970 bis 19. Januar 2024
ab 1971 bis 19. Januar 2025
Für Inhaber von Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, bestimmt das Ausstellungsjahr die Umtauschfrist:
1999 - 2001 bis 19. Januar 2026
2002 - 2004 bis 19. Januar 2027
2005 - 2007 bis 19. Januar 2028
2008 bis 19. Januar 2029
2009 bis 19. Januar 2030
2010 bis 19. Januar 2031
2011 bis 19. Januar 2032
2012 - 18. Januar 2013 bis 19. Januar 2033

Deutsche Führerscheine im Ausland

Einen deutschen Führerschein können Sie problemlos in allen EU-Mitgliedstaaten nutzen. Außerhalb der EU gibt es einige Länder, in denen es sinnvoll ist, zusätzlich einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins mitzuführen – unter anderem in den USA, Kanada oder Australien.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Führerschein: Führerscheinklassen Übersicht, digital oder vor Ort.

Häufige Fragen zum Thema Führerschein

  • Welche Voraussetzungen muss man für den Führerschein erfüllen?
    Grundsätzlich gilt, dass sich Ihr ordentlicher Wohnsitz in Deutschland befindet, das heißt, dass Sie hier mindestens 185 Tage im Jahr wohnen. Welches Mindestalter Sie haben müssen, hängt davon ab, welchen Führerschein Sie erwerben wollen.
  • Welche Führerscheintypen gibt es?
    Führerscheine gibt es für die Kategorien Krafträder, Pkw, Lkw, Busse und Traktoren.
  • Führerschein verloren – was tun?
    Haben Sie Ihren Führerschein verloren, sollten Sie sich so bald wie möglich bei der Führerscheinstelle melden und einen neuen beantragen. Denn während der Fahrt sind Sie verpflichtet, immer Ihren Führerschein dabeizuhaben.
  • Welche Führerscheine sind ab 2024 nicht mehr gültig?
    Ab dem 20. Januar 2024 sind die Führerscheine von Inhabern aus den Geburtsjahren 1953 bis 1970 nicht mehr gültig (wobei die Umtauschfristen für die Jahrgänge 1953 bis 1964 bereits abgelaufen sind).
  • Wie lange ist der Führerschein gültig?
    Der „alte“ deutsche Führerschein ist nur noch bis zum jeweiligen Stichtag gültig, an dem er umgetauscht werden muss. Der EU-Führerschein ist nur noch befristet gültig und muss alle 15 Jahre beim Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt neu beantragt werden.
  • Was bedeuten die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?
    Die Schlüsselzahlen befinden sich auf der Rückseite des EU-Führerscheins in Spalte 12. Sie geben die Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen an, die individuell für den Fahrer in den einzelnen Führerscheinklassen gelten.
    EU-weit gibt es die zweistelligen Schlüsselzahlen, in Deutschland auch dreistellige. Hier kann zum Beispiel eingetragen werden, dass der Fahrer verpflichtet ist, beim Fahren eine Brille zu tragen
  • Wie lange dauert es, einen Führerschein zu machen?
    Für einen Führerschein Klasse B müssen Sie zwischen 3 und 5 Monaten einplanen.
    Ein Motorradführerschein lässt sich auch – je nach Angebot der Fahrschule – in wenigen Wochen erwerben.

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