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Vorsorge mit staatlicher Förderung

Riester-Rente

Riester-Rente: Das Wichtigste kurz erklärt

Im Alter gut finanziell versorgt sein und in Ruhe den Lebensalltag genießen – die richtige Altersvorsorge kann Ihnen dabei helfen. 2001 kürzte der Gesetzgeber die Höhe der zukünftigen Rentenzahlungen stark. Als Alternative wurde daraufhin die Riester-Rente eingeführt.

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die mit Zulagen und Steuerersparnissen vom Staat gefördert wird. Ab dem vereinbarten Rentenbeginn stehen Ihnen dann die eingezahlten Beiträge sowie die staatliche Zulage zur Verfügung.

Staatliche Riester-Förderungen:

  • Grundzulage: 175 EUR pro Jahr
  • Kinderzulage: 185 EUR bzw. 300 EUR pro Jahr, je nach Altersgruppe
  • 200 EUR einmaliger Berufseinsteiger-Bonus bis 25 Jahre
  • Beiträge bis zu 2.100 EUR werden pro Förderberechtigtem jährlich in der Ansparphase steuerlich begünstigt

Bitte beachten Sie: Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit einer mittelbar förderberechtigten Person sind es max. 2.160 EUR, soweit der Betrag durch Zulagen noch nicht ausgeschöpft ist.

Was ist die Riester-Rente?

Um das Rentenniveau wieder anzuheben, auf den demografischen Wandel zu reagieren und auch einkommensschwächeren Menschen eine Perspektive im Alter zu bieten, entwickelte der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester in den frühen 2000ern die sogenannte Riester-Rente. Sie soll Menschen dabei helfen, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen, sodass sie Einschnitte in der gesetzlichen Versicherung ausgleichen können.

Riester-Sparer erhalten ab Beginn ihres Renteneintritts eine lebenslange Rente. Zusätzlich unterstützt der Staat solche Vorsorgesparer mit staatlichen Förderungen. Diese gibt es unter anderem in Form von Kinderzulagen, einer Grundzulage, einem Berufseinsteiger-Bonus und möglichen Steuervorteilen.

Für die Versicherten steht dabei die finanzielle Sicherheit im Vordergrund: wer stets den Mindestbeitrag zahlt, weiß bereits zu Beginn des Vertrages, wie hoch der Auszahlungsbetrag später mindestens ausfallen wird.

Ausgezahlt wird die Riester-Rente für Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, ab Vollendung des 60. Lebensjahres; Leistungen für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, werden frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt.

Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit wünscht sich jeder im Alter. Doch eine steigende Lebenserwartung und Rentenlücken sind nur einige der Gründe dafür, warum die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft für viele Menschen nicht mehr ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter aufrechtzuerhalten.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Wer später gut finanziell abgesichert sein möchte, sollte sich rechtzeitig um seine Altersvorsorge kümmern. Für viele Menschen reicht die gesetzliche Rentenversicherung nicht aus; sie entscheiden sich dafür, ihre Rente privat aufzubauen, um sorgenfrei den Ruhestand genießen zu können. Die Zurich Riester-Rente ist eine dieser privaten Rentenversicherungen, mit der Sie sich finanziell auf das Rentenalter vorbereiten können.

Mit Ihrem Riester-Vertrag zahlen Sie bis zum Rentenbeginn Ihre Beiträge ein. Abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge erhalten Sie staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile. Sowohl die Beitragszahlungen als auch die Auszahlung der Zuschüsse sind dabei garantiert.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie genau diese staatliche Unterstützung aussehen kann:

Staatliche Zulagen

Berufseinsteiger-Bonus
Steuervorteile

Staatliche Zulagen

Der Staat stockt das von Ihnen eingezahlte Geld auf. Das macht er in Form einer jährlichen Grundzulage von jährlich 175 EUR pro Person. Gegebenenfalls kommt eine Kinderzulage von jährlich 300 EUR pro Kind bzw. 185 EUR für Kinder, die vor dem 1.1.2008 geboren wurden, hinzu. Die Kinderzulage erhalten Sie nur, wenn Sie Anspruch auf Kindergeld haben.

Berufseinsteiger-Bonus

Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten zusätzlich zu den anderen Zulagen einen einmaligen Bonus von 200 EUR.

Steuervorteile

Die von Ihnen eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Vom Finanzamt wird mit einer sogenannten „Günstigerprüfung“ überprüft, ob Ihre Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Förderungen. Ein lohnenderer Sonderausgabenabzug kann zu noch mehr Steuerermäßigungen führen.

Als Riester-Sparer können Sie Ihre Beitragszahlungen bis zu einer Summe von 2.100 EUR jährlich in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Von der eingesparten Steuer werden jedoch die erhaltenen staatlichen Zulagen abgezogen.

Riester kann sich lohnen: für Familien und Alleinstehende

Um die volle Zulage zu erhalten sparen Sie 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens für die Vorsorge (max. 2.100 EUR/Jahr, einschließlich Zulagen) Wenn bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften eine Person mittelbar förderberechtigt ist, sind max. 2.160 EUR möglich.

Familie mit zwei Kindern

Bruttovorjahreseinkommen: 35.000 EUR
zu versteuerndes Einkommen: 27.900 EUR

Alleinstehender

Bruttovorjahreseinkommen: 63.500 EUR
zu versteuerndes Einkommen: 52.500 EUR

Wer profitiert von einer Riester-Rente?

Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann riestern. Dazu gehören Angestellte, Beamte und Beamtenanwärter. Wie stark Sie von den Leistungen der Riester-Rente profitieren, hängt sowohl von Ihrer beruflichen Situation und Ihrem Einkommen als auch von der Anzahl Ihrer Kinder ab.

Für einige Menschen lohnt sich die Riester-Rente besonders, dazu gehören:


Familien mit Kindern

Die staatlichen Zulagen erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen. In einer Familie mit zwei kindergeldberechtigten Kindern, die beide nach dem 31.01.2007 geboren wurden, läge die Zulagenzahlung bei 600 EUR – zusätzlich zu der jährlichen Grundzulage von 175 EUR.

Hausbauer und Eigenheimbesitzer

Mit der Wohn-Riester kann das selbstgenutzte Wohneigentum in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage einbezogen werden. Auch bei der Baufinanzierung kann durch Zulagen in der Ansparphase und/oder Steuervorteilen bei der Darlehenstilgung gespart werden.

Junge Menschen

Je länger Sie sparen, desto höher fällt später auch die Altersrente aus. Zudem erhalten junge Menschen unter 25 Jahren einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR.

Einkommen

Wer gut verdient, kann möglicherweise die Steuervorteile der Riester-Rente nutzen. In der Steuererklärung können jedes Jahr bis zu 2.100 EUR geltend gemacht werden. Die Steuerrückzahlungen erhalten Sie sofort und nicht erst ab Erhalt der Rente.

Lange Zeit hatten Geringverdiener zu befürchten, dass ihnen ihre Riester-Rente auf ihre Altersgrundsicherung angerechnet wird. Somit hätten sie umsonst in ihren Riester-Vertrag eingezahlt. Das hat sich 2018 geändert – Riester-Sparer dürfen auf jeden Fall bis zu 200 EUR ihrer privaten Absicherung behalten.

Frauen profitieren besonders von der Riester Rente

Häufig profitieren Frauen von den Vorteilen der Riester-Rente. 70% der staatlichen Zulagen werden an Frauen ausgeteilt. Das liegt vor allem daran, dass Frauen häufiger berufliche Pausen einlegen oder in Teilzeitarbeit arbeiten. Sie sind deshalb besonders auf flexible Produkte angewiesen, die sich der verändernden Lebenssituation anpassen können.

Was sind die Gründe für die Wertentwicklung in den Jahren 2022 und 2023?

Die folgenden Ausführungen gelten für die Produkte Förder Rente invest DWS Premium und FörderRente Premium:

  • Der Blick zurück: Was ist passiert?
  • Der Status quo: Wie stellt sich die Situation heute dar?
  • Der Blick nach vorne: Welche Chancen bieten sich?
Die folgenden Ausführungen gelten für das Produkt VarioInvest FörderRente:
  • Der Blick zurück: Was ist passiert?
  • Der Status quo: Wie stellt sich die Situation heute dar?
  • Der Blick nach vorne: Welche Chancen bieten sich?

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

  • Beitragsbescheinigung für Steuererklärung/Sonderausgaben
  • Wie sinnvoll ist die Riester-Rente?
  • Wie hoch ist der jährlich zu zahlende Mindestbeitrag bei der Riester-Rente?
  • Wie hoch sind die Zulagen?
  • Wann erhalte ich das jährliche Informationspaket (u.a. §92)?
  • Kündigung und Fristen des Altersvorsorgevertrags
  • Altersvorsorgevertrag gekündigt, wann erfolgt die Zahlung?
  • Anzeigen von Änderungen (Geburt) für den Zulagenantrag
  • Ist eine Ruhendstellung der Beitragszahlung möglich?
  • Kann ich meinen Beitrag reduzieren?
  • Wie kann ich Beitrags- oder Kontoänderungen übermitteln?
  • Wer wird gefördert?
  • Voraussetzungen für die volle Riester-Förderung
  • Was passiert bei Unterbrechung der Riester-Beitragszahlung?
  • Was passiert im Sterbefall mit meinen privaten Einzahlungen?
  • Ab welchem Einkommen gibt es eine Zulage?
  • Richtet sich Riesterbeitrag nach dem Brutto- /Nettolohn?
  • Macht Riester bei Arbeitslosigkeit und Schulden Sinn?
  • Ist bei Besserverdienenden eine Steuererstattung möglich?
  • Wie sieht die Förderung bei Zulage und Sonderausgabe aus?
  • Was passiert mit meinem Zulagenanspruch bei Trennung?
  • Abgeleiteter Zulagenanspruch als Freund/Freundin möglich?
  • AV-Anlage bei Einkommenssteuererklärung notwendig?
  • Zweimal Grundzulage bei Verheirateten mit einem Einkommen?
  • Wer erhält die Kinderzulage verheiratet/nicht verheiratet?
  • Ein Riestervertrag - Nichtverheiratet und Kind?
  • Förderberechtigte Personen in den Kindererziehungszeiten
  • Was ist eigentlich Wohnriester?
  • Wann und wofür können Sie die den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag verwenden?

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