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Reiserücktrittsversicherung

Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude groß. Doch was, wenn eine Krankheit oder andere wichtige Gründe Sie zwingen, Ihre Reise abzusagen? Dann schützt Sie die Zurich Reiserücktrittsversicherung umfassend vor den finanziellen Folgen.

Auch wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen. Und das für Reisen von einer Dauer bis zu 60 Tagen.

  • Wahl zwischen einer ganzjährigen Police oder der Versicherung einzelner Urlaubsreisen
  • Reiseabbruch und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sind mitversichert
  • Verzicht auf Unterversicherungsabzug bei Abschluss einer ganzjährigen Police 
  • Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Familienangehörigen oder Lebensgefährten getrennt oder alleine reisen

Erstinformation nach der VersVermV

Zur Erfüllung der gesetzlichen Regelung bin ich verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Mit Klick auf den beistehenden Button werden Sie daher auf mein Vermittlerprofil weitergeleitet.

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