Informationen zur Insolvenz der Thomas Cook GmbH
Abwicklung von Ansprüchen
Am 25.9.19 hat die deutsche Thomas Cook GmbH ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Der Schutz von Zurich gilt im Rahmen der Reiseversicherungsscheine für die Kunden von Thomas Cook in Deutschland und die dazugehörigen Veranstaltermarken. Für die Abwicklung von Ansprüchen hat Zurich die KAERA AG beauftragt. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.
Anspruchsteller werden gebeten, Schadensfälle ausschließlich über das Webformular zu melden.