Schäden in der privaten Unfallversicherung
Sie möchten einen Schaden melden?
Ein Unfall stellt für Sie eine ungewohnte und belastende Situation dar - wir möchten Sie bestmöglich unterstützen.
Wenige Angaben reichen aus damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können - diese Angaben sind auf dem Onlinemeldeformular mit Sternchen gekennzeichnet.
Sie tauschen mit uns vertrauliche und sehr persönliche Daten aus, die eine besondere Bearbeitung durch uns erfordern. Wir benötigen medizinische Unterlagen sowie ggf. eine Entbindung der Schweigepflicht.
Daher kann es sein, dass Sie im nächsten Schritt von uns weitere Anforderungen, wie z.B. eine Unfallanzeige, auf dem postalischem Wege erhalten.
Schaden telefonisch melden
Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
Für eine schnelle Schadenbearbeitung benötigen wir von Ihnen sämtliche medizinischen Berichte (z.B. Befund- und Behandlungsunterlagen sowie Entlassungsberichte). Bitte entbinden Sie Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht und stellen Sie uns Kopien dieser Unterlagen zur Verfügung.
Wir sind für Sie 24 Stunden am Tag aus dem In- und Ausland erreichbar:
Fordern Sie einen Rückruf an:
Wir sind für Sie 24 Stunden am Tag aus dem In- und Ausland erreichbar:
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Damit Sie nicht auf sich allein gestellt sind
Bei einem Unfall vertrauen Sie uns mit der Schadenanzeige Ihre Gesundheitsdaten an. Diese sind besonders geschützt. Daher ist die Entbindung der Schweigepflicht für die Bearbeitung des Unfalls nötig. Schadenanzeige (PDF) runterladen, ausfüllen, unterschreiben und Post an:
Zurich Gruppe Deutschland
– Unfallschaden –
50427 Köln
Wichtige Fristen im Schadenfall
In der Privaten Unfallversicherung gibt es Leistungsbestandteile, die an bestimmte Anspruchsfristen gebunden sind. Diese Fristen beginnen mit dem Unfalltag und betragen für die Sofortleistung in der Regel 3 Monate, für die Übergangsleistung meist 7 Monate und für die Invaliditätsleistung je nach Vertrag zwischen 15 und 36 Monaten. Die genauen, für Sie gültigen Fristen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsbedingungen.
TIPP: Melden Sie daher Ihren Unfallschaden möglichst umgehend, um alle Leistungsbestandteile fristgerecht erhalten zu können!