Unser Schadenservice für Anspruchsteller(innen)

Was ist zu tun, wenn Sie von einem Zurich Versicherten geschädigt wurden? Auf dieser Seite finden Sie einige hilfreiche Tipps und wichtige Informationen, die Ihnen weiterhelfen.

 

Kfz-Schadenservice für Anspruchsteller(innen)

Schaden melden

Melden Sie uns jeden Schaden, den ein Zurich Versicherter an Ihrem Kfz verursacht hat.
Aus dem In- und Ausland
Service-Telefon bei Schadenfällen

+49 (0) 221 7715-7780

Kfz-Schaden online melden

Privat- und Tierhalter-Haftpflichtschaden melden

Sie möchten uns einen Schaden melden, der eine Privat- oder Tierhalter-Haftpflichtversicherung von Zurich betrifft? Hier können Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen und uns über den Sachverhalt informieren.

Schaden melden – aus dem In- und Ausland

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Zum Schadenformular

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Hilfe im Fall der Fälle

Wir haben für Sie zusammengestellt, woran Sie nach einem Unfall denken sollten.

Reparatur- & MobilitätsService bei Kfz-Schäden

Lassen Sie Ihren Wagen am besten in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren. Sie profitieren dann von unserem Reparatur- & MobilitätsService.

 

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Unser Service: So funktioniert die smarte Art der Schadenregulierung.

 

  • Schnell
    Die beauftragte Partnerwerkstatt setzt sich innerhalb einer Stunde mit Ihnen in Verbindung und vereinbart den Reparaturtermin.

  • Bequem
    Das Unfallfahrzeug wird kostenlos bei Ihnen abgeholt und nach der Reparatur wieder zurückgebracht.

  • Sicher
    Auf die ausgeführte Reparatur erhalten Sie 30 Jahre Garantie.
  • Mobil
    Sie bleiben mobil, auch im Kaskoschaden! Unsere Partnerwerkstätten stellen für die Dauer der Reparatur ein kleines Ersatzfahrzeug kostenlos zur Verfügung.

  • Hochwertig
    Alle 800 Fachbetriebe für Unfallinstandsetzung reparieren nach Herstellervorgaben und mit Originalersatzteilen.

  • Sauber
    Das reparierte Kundenfahrzeug wird selbstverständlich innen und außen gereinigt.

Gutachter

Bitte rufen Sie uns an, damit wir gemeinsam klären, ob Sie einen Gutachter benötigen.

Sollte dies der Fall sein, beauftragen wir gern einen Gutachter für Sie. Dieser kommt dann zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Werkstatt.

Ihre Vorteile:

  • Unser Ziel ist es, dass Sie als Geschädigter im Schadenfall so wenig Aufwand wie möglich haben. Deshalb übernehmen wir für Sie die Beauftragung eines Gutachters. Ihnen entstehen insoweit keine Kosten.
  • Falls Sie keine Reparatur wünschen, regulieren wie bei klarer Sach- und Rechtslage den Schaden umgehend.

Damit Ihnen keine Kosten entstehen, beachten Sie bitte folgendes:

  • Sollten Sie ohne Rücksprache und unabhängig von der Schadenhöhe einen eigenen Gutachter beauftragen, weisen wir auf die sogenannte Bagatellgrenze des Schadens hin (gemäß Rechtsprechung zurzeit bei einer Schadenhöhe von 750 Euro). Unterhalb dieser Grenze sind die Kosten eines Sachverständigen (Gutachters) grundsätzlich nicht vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu übernehmen.
  • Bei unklarer Sach- und Rechtslage tragen Sie eventuell einen Teil der Sachverständigenkosten bei Eigenbeauftragung selbst.

Mietwagen

Damit Sie auch weiterhin mobil bleiben, kümmern wir uns gerne um einen Mietwagen für Sie:

  • Das beinhaltet auch einen Bring- und Abholservice (zum Beispiel zu Ihnen nach Hause, zu Ihrer Arbeitsstelle oder zur Werkstatt).
  • Sie sparen sich Preisvergleiche der Autovermietungen, um Ihrer Schadenminderungspflicht nachzukommen.

Daran sollten Sie denken:

Bei unklarer Sach- und Rechtslage tragen Sie eventuell einen Teil der Mietwagenkosten selbst.