Flugentschädigung

  • Fordern Sie von der Fluggesellschaft die Ihnen zustehende Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro
  • Anwendbar bei Verspätungen, Annullierungen, Vorverlegungen, Nichtbeförderungen und verpassten Anschlussflügen
  • Wir berechnen anhand Ihrer Angaben die richtige Entschädigungshöhe
  • Bei Annullierung und Nichtbeförderung können Sie zusätzlich den Ticketpreis zurückfordern, wenn Sie nicht befördert wurden
  • Sowohl für private Reisen als auch für Geschäftsreisen anwendbar
Bitte halten Sie für das Ausfüllen des Vertrages Ihre flugbezogenen Daten (z.B. Flugnummer, planmäßiges Abflugdatum) bereit.