Flugentschädigung
- Fordern Sie von der Fluggesellschaft die Ihnen zustehende Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro
- Anwendbar bei Verspätungen, Annullierungen, Vorverlegungen, Nichtbeförderungen und verpassten Anschlussflügen
- Wir berechnen anhand Ihrer Angaben die richtige Entschädigungshöhe
- Bei Annullierung und Nichtbeförderung können Sie zusätzlich den Ticketpreis zurückfordern, wenn Sie nicht befördert wurden
- Sowohl für private Reisen als auch für Geschäftsreisen anwendbar