Erbausschlagung / Anfechtung

  • Schlagen Sie die Erbschaft aus, wenn Sie Ihr Erbe nicht antreten möchten
  • Haben Sie die Erbschaft bereits angenommen, können Sie Ihre Erklärung rückgängig machen, in dem Sie diese anfechten
  • Haben Sie Ihre Erbschaft bereits ausgeschlagen, so können Sie auch diese Erklärung anfechten und Ihr Erbe doch noch antreten