Erbausschlagung / Anfechtung
- Schlagen Sie die Erbschaft aus, wenn Sie Ihr Erbe nicht antreten möchten
- Haben Sie die Erbschaft bereits angenommen, können Sie Ihre Erklärung rückgängig machen, in dem Sie diese anfechten
- Haben Sie Ihre Erbschaft bereits ausgeschlagen, so können Sie auch diese Erklärung anfechten und Ihr Erbe doch noch antreten