Ehegattentestament

  • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, auch als Berliner Testament
  • Verschiedene Regelungen zur gegenseitigen Erbeinsetzung der Ehegatten
  • Einsetzung der gemeinsamen Kinder oder anderer Personen als Erben nach dem Tod beider Ehegatten
  • Vermachen Sie einzelne Gegenstände, wie etwa Auto, Schmuck oder einen Geldbetrag
  • Entscheiden Sie, wie Ihr letzter Wille durchgesetzt werden soll (sog. Testamentsvollstreckung)
  • Verhindern Sie mit einer Schiedsklausel langjährige und öffentliche Prozesse um das Erbe
  • Auf Wunsch Rechtswahlklausel zur Vermeidung der Anwendung ausländischen Rechts

Bitte beachten Sie folgende Hinweise, bevor Sie mit der Erstellung beginnen:

Steuerliche Aspekte können eine wichtige Rolle bei der Abfassung Ihres Testaments spielen. Wir empfehlen daher, Ihre Pläne mit einem Steuerberater zu besprechen.

Damit Ihr Testament wirksam ist, muss es lediglich von einem Ehegatten per Hand geschrieben und danach von beiden unterschrieben werden. Am besten mit Zeit und Ortsangabe.