Ansprüche wegen Verlustes einer versicherten Grundfähigkeit
Sie haben infolge einer Krankheit oder eines Unfalls eine versicherte Grundfähigkeit verloren? Sie sind auf andere versicherte Weise außerordentlich eingeschränkt?
Schnelle Hilfe
Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände oder die eigenständige Entscheidungskompetenz sind für uns selbstverständlich. Umso wichtiger ist es bei Verlust, Ihnen schnellstmöglich zumindest die finanzielle Hilfe zu gewähren, die Sie bei uns abgesichert haben.
Melden Sie sich daher bei uns über einen der ausgewiesenen Kontaktwege. Wir lassen Ihnen umgehend alle erforderlichen Unterlagen zukommen, die wir für die Prüfung benötigen.
Mit Ihrer Hilfe werden wir dann schnell zu einer verlässlichen Entscheidung kommen können.
Benötigte Unterlagen
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir von Ihnen umfangreiche medizinische Berichte (z. B. Befund- und Behandlungsunterlagen, Krankenhaus-Entlassungsberichte, Reha-Berichte). Auch ein Rentenbescheid oder ein Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), können gegebenenfalls dabei helfen, Ihren Anspruch festzustellen.
Sie erhalten von uns unverzüglich nach Ihrer Meldung ein detailliertes Antragsformular übersandt. Besonders wichtig: Für Auskünfte zu Ihrer Gesundheit benötigen wir Ihre Schweigepflicht-Entbindungserklärung. Sie liegt den Unterlagen zur Unterzeichnung bei.
Service-Telefon bei Ansprüchen aus der Grundfähigkeits-Absicherung
Aus dem In- und Ausland erreichen Sie uns:(Mo-Fr 8-18 Uhr)
E-Mail:
Sofortige Unterstützung
Melden Sie sich frühzeitig bei uns, und wir unterstützen Sie aktiv zum Beispiel mit Integrations- und Rehabilitationsberatung. Ebenso werden im Leistungsfall Ihre Fragen z. B. zur bestmöglichen medizinischen Versorgung fachkompetent beantwortet.
TIPP: Lassen Sie uns wissen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Beitragszahlung fortzusetzen. Gemeinsam finden wir eine Lösung.