Was passiert bei einem längeren Ausfall mit deinem Gehalt?

Die erste Ausbildung, das erste eigene Geld verdienen, daran gewöhnt man sich schnell.

Die erste Ausbildung, das erste eigene Geld verdienen, daran gewöhnt man sich schnell. Aber hast du dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit deinem Gehalt passiert, wenn du für längere Zeit ausfällst? Immerhin müssen Miete und Co. ja auch weiterhin bezahlt werden. Wie lange du weiter dein Gehalt bekommst, auch wenn du krank bist, erfährst du in diesem Artikel.

Gemäß §3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen, wenn du unverschuldet krank beziehungsweise arbeitsunfähig wirst. Dies muss er allerdings nicht unbegrenzt tun, sondern maximal für 6 Wochen.

Nach diesen 6 Wochen endet die Lohnzahlung natürlich nicht abrupt, aber du musst dich trotzdem auf einige Einschränkungen einstellen. Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, bekommst du ab der 7. Krankheitswoche statt Gehalt vom Arbeitgeber nur noch Krankengeld von deiner Krankenkasse. Dieses beträgt ca. 70% deines Bruttoeinkommens. Solltest du privat krankenversichert sein, musst du das Krankengeld separat dazu versichern.

Diese 6 Wochen-Regel gilt übrigens nur, wenn du diese Zeit wegen derselben Krankheit ausfällst. Bist du zum Beispiel 4 Wochen wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben und fällst danach noch 3 Wochen mit einer Grippe aus, bekommst du die komplette Zeit dein Gehalt.

Allerdings werden die 6 Wochen übers Jahr zusammen gerechnet. Wenn du also mehrmals im Jahr durch die gleiche Krankheit ausfällst, musst du ab Woche 7 wieder mit Abzügen rechnen. Diese Regelung gilt nur, wenn zwischen den Ausfällen weniger als 6 Monate vergangen sind.

Wusstest du schon:

  • dass du deinem Arbeitgeber ab 3 Tagen Krankheit ein Attest vom Arzt einreichen musst?
  • dass Krankengeld bei Ausfall durch die gleiche Krankheit nur für maximal 18 Monate in 3 Jahren gezahlt wird?
  • dass du nur dann arbeitsunfähig bist, wenn du deine Leistung tatsächlich nicht mehr erbringen kannst? Ein gebrochener Fuß zum Beispiel bedeutet bei einem Schreibtischjob nicht zwangsläufig die Arbeitsunfähigkeit
  • dass du eventuell keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, wenn du die Arbeitsunfähigkeit leichtsinnig selbst verschuldet hast (z.B. wenn du betrunken einen Unfall baust)?
  • dass du Urlaubstage wieder gutgeschrieben bekommst, wenn du im Urlaub krank bist?
  • dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits zahlt, wenn dein Ausfall mindestens 6 Monate prognostiziert wird?

Nähere Infos findest du hier.