Zinszahlungsdarlehen von Zurich – unser Angebot für Sie
Das Zinszahlungsdarlehen ist besonders für Kapitalanleger geeignet.
- Höhere steuerliche Abzugsfähigkeit von Werbungskosten
- Höhere steuerliche Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben
- Absicherung der Finanzierung
- Sondertilgungsmöglichkeiten von bis zu 5% der Darlehenssumme pro Jahr
- Langfristige Sollzinsbindung von bis zu 25 Jahren
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Funktionsweise eines ZinszahlungsdarlehensDas Zinszahlungsdarlehen ist besonders für Kapitalanleger geeignet. Sie schließen eine Rentenversicherung mindestens in Höhe der gewünschten Darlehenssumme ab. Während der Laufzeit zahlen Sie nur die Sollzinsen und die Beiträge für die Versicherung. Das Darlehen wird am Ende der Versicherungsdauer in einer Summe aus der Kapitalauszahlung der Rentenversicherung inklusive Überschuss getilgt.
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Vorteile des Zinszahlungsdarlehens
- Höhere steuerliche Abzugsfähigkeit von Werbungskosten/Betriebsausgaben für Kapitalanleger
Bei vermieteten Immobilien können die Darlehens-Sollzinsen als Werbungskosten und bei gewerblichen Immobilien als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Von diesem Steuervorteil profitieren besonders endfällige Zinszahlungsdarlehen, da die Sollzinsen über die gesamte Darlehenslaufzeit gleich hoch bleiben. Darüber hinaus können Sie die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Immobilie nach linearer bzw. degressiver AfA (Absetzung für Abnutzung) nach § 7 IV, V EStG steuerlich geltend machen. - Absicherung der Finanzierung
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung kann ein Todesfallschutz direkt mitvereinbart werden. Bei Tod der versicherten Person steht die vereinbarte Mindesttodesfallsumme zur anteiligen Darlehenstilgung steuerfrei zur Verfügung. Sofern der Todesfallschutz in Höhe der Darlehenssumme abgeschlossen wird, erben Ihre Hinterbliebenen eine schuldenfreie Immobilie. Gegen das Risiko der Arbeitsunfähigkeit kann zudem eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit vereinbart werden. - Langfristige Sollzinsbindung
Eine Sollzinsbindung ist bis zu 25 Jahren möglich. Sichern Sie sich die derzeit niedrigen Konditionen. - Sondertilgungsmöglichkeiten
Während der Sollzinsbindung können Sie Ihr Darlehen durch Sondertilgungen (bis zu 5 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr, insgesamt maximal 25 Prozent) zusätzlich entschulden.
- Höhere steuerliche Abzugsfähigkeit von Werbungskosten/Betriebsausgaben für Kapitalanleger