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Hausratversicherung bei Umzug

Zuletzt aktualisiert : 07.02.2024
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Bei einem Umzug zieht die Hausratversicherung mit um, aber Sie müssen den Umzug rechtzeitig melden, um zum Beispiel eine Unterversicherung zu vermeiden.
  • Zur Neuberechnung der Prämie müssen Sie Ihrer Zurich Versicherung die neue Wohnfläche und die Postleitzahl mitteilen, um die Hausratsversicherung anzupassen.
  • Während einer Übergangszeit von bis zu zwei Monaten gilt der Versicherungsschutz für die alte und neue Wohnung.
  • Ein Umzug berechtigt Sie nicht automatisch zum Kündigen Ihrer Hausratversicherung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber zum Beispiel bei Zusammenzug mit dem Partner oder wenn sich die Leistungen zu Ihren Ungunsten verändern.

Was bedeutet ein Umzug für die Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung erlischt nicht automatisch, wenn Sie umziehen. Die Versicherung zieht sozusagen mit Ihnen um.
Aber Sie müssen der Versicherung den Umzug rechtzeitig melden, damit Ihr Schutz aktualisiert werden kann. Versäumen Sie die Meldung, riskieren Sie eine Unterversicherung, weil beispielsweise die Größe der Wohnfläche nicht mehr stimmt.

Die Hausratversicherung gilt dann während einer Übergangszeit von bis zu zwei Monaten für die alte und die neue Wohnung. Sofern der Versicherungsnehmer nach Ablauf von zwei Monaten jedoch weiterhin in der alten Wohnung lebt, besteht der Versicherungsschutz nur an diesem Ort.
Der Hausrat in dem neuen Wohnraum ist dann nicht mehr geschützt, da es sich hierbei dann um eine Zweitwohnung handelt. In diesem Fall müssen Sie eine zusätzliche Hausratversicherung für die Zweitwohnung abschließen.

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Die Zurich Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub und bei Vandalismus nach einem Einbruch mit dem Top- oder Basis-Schutz.

Wie Sie den Umzug der Versicherung melden

Wichtig ist es, dass Sie Ihrer Versicherung den Wohnungswechsel spätestens am Tag des Umzugs melden. Hierfür sind folgende Daten relevant:

  • Datum des Umzugs
  • Ihre neue Adresse
  • Größe der neuen Wohnfläche
  • eventuelle teure Neuanschaffungen und Wertgegenstände
  • eventuelle wegfallende Risiken (zum Beispiel kein Fahrrad mehr)

Ändert sich die Hausratversicherung bei einem Umzug?

Die Zurich Hausratversicherung ändert sich in den meisten Fällen mit einem Umzug, denn die Prämie richtet sich nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche und der Region oder Stadt, in der Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus liegt.

Bei einem Umzug müssen Sie der Versicherung daher die Quadratmeterzahl Ihres neuen Zuhauses und die neue Postleitzahl mitteilen. Bei einer fehlenden Aktualisierung der Quadratmeterzahl könnten Sie im Schadensfall entweder unterversichert sein oder eine zu hohe Prämie zahlen.

Mit der Zurich Hausratversicherung ist Ihr Hausrat dann in unbegrenzter Höhe versichert. Egal, welche Neuanschaffungen nach Vertragsabschluss hinzukommen, es kommt zu keiner Beitragserhöhung. Ausgenommen sind bestimmte Wertgegenstände wie Schmuck, für die festgelegte Entschädigungsgrenzen gelten, die jedoch individuell angepasst werden können.

Sonderkündigungsrecht der Hausratversicherung bei Umzug

Ein Umzug berechtigt Sie nicht automatisch zum Kündigen Ihrer Hausratversicherung. Das Sonderkündigungsrecht können Sie aber in Anspruch nehmen, wenn sich die Beiträge durch den Umzug erhöhen oder wenn die Leistungen zu Ihren Ungunsten abweichen. Fällt nach dem Umzug beispielsweise eine höhere Selbstbeteiligung im Schadenfall an, haben Sie ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

Das Sonderkündigungsrecht kommt auch zum Tragen, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen und dieser ebenfalls eine Hausratversicherung besitzt. Hier gibt es in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für die später abgeschlossene Hausratversicherung.

Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei einem Umzug ins Ausland. In diesem Fall lässt sich die Hausratversicherung nämlich nicht so einfach auf die neue Wohnung übertragen. Ziehen Sie in ein anderes Land, müssen Sie sich daher in Ihrer neuen Heimat eine geeignete Versicherung suchen und Ihre bestehende Hausratversicherung in Deutschland kündigen.

Kann man die Hausratversicherung mitnehmen?

Ja, Sie können die Hausratversicherung mitnehmen. Wenn Sie umziehen, müssen Sie jedoch den Versicherer über Ihren Umzug informieren und die Versicherung an die neue Adresse und die Größe der Wohnung anpassen.

Vergrößert sich die Wohnfläche mit dem Umzug, steigt der Versicherungswert. Ziehen Sie in eine kleinere Wohnung und vergessen, dies zu melden, kann das dazu führen, dass Sie zu viel bezahlen.

Der Hausratversicherung den Umzug nicht gemeldet: Welche Folgen sind möglich?

Wenn Sie Ihren Umzug Ihrer Hausratversicherung nicht gemeldet haben, kann dies verschiedene Folgen haben, abhängig von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Hier sind einige mögliche Konsequenzen:

  • Nicht gedeckte Schäden: Wenn ein Schaden in Ihrem neuen Zuhause auftritt, aber Ihre Versicherung nicht über den Umzug informiert wurde, könnte dies dazu führen, dass Schäden an Ihrem Hausrat nicht abgedeckt sind.
  • Unterversicherung: Teilen Sie der Versicherung eine größere Wohnfläche nach einem Umzug nicht mit, kann das dazu führen, dass Sie unterversichert sind. Im Schadenfall bekommen Sie dann nur einen Teil des Hausrats ersetzt.
  • Fehlender Versicherungsschutz: Wurde Ihnen die Hausratversicherung gekündigt, weil Sie der Versicherung den Umzug nicht rechtzeitig gemeldet haben, kann eine Lücke im Versicherungsschutz entstehen, bis Sie eine neue Versicherung abgeschlossen haben.

Hausratversicherung bei Zusammenzug

Sie ziehen mit Ihrem Partner zusammen? Bei einem Zusammenzug können Sie Ihre Hausratversicherungen zusammenlegen, denn Sie benötigen nur noch eine Versicherung.
Hierbei gilt die Faustregel, dass der ältere Vertrag bestehen bleiben muss, während der jüngere Vertrag gekündigt werden kann.

Von einer Doppelversicherung sollten Sie in jedem Fall absehen, denn die schützt Sie nicht doppelt. Im Gegenteil: Es könnte unklar sein, welche Versicherung für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, was die Abwicklung unnötig verkompliziert.

Unabhängig davon, ob Sie beide in eine bestehende Wohnung ziehen oder in eine neue gemeinsame Wohnung, empfehlen wir dringend, die Deckungssumme Ihrer Hausratversicherung zu überprüfen. Gegebenenfalls muss die Versicherungsprämie an die Größe der Wohnung, die Region und den Wert des Hausrats angepasst werden.

Ist der Hausrat während des Umzugs versichert?

Die Deckung der Hausratversicherung erstreckt sich ausschließlich auf Schäden, die innerhalb Ihrer alten oder neuen Wohnräume auftreten. Das bedeutet, dass Schäden am Inventar, die während des Umzugs entstehen, nicht in den Leistungen eingeschlossen sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit, derartige Umzugsschäden über andere Versicherungsarten abzudecken:

  1. Falls Sie ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt haben, greift die Versicherung dieses Unternehmens.
  2. Wenn Ihnen ein Bekannter oder Freund bei Ihrem Umzug assistiert und dabei unbeabsichtigt Schäden verursacht, beispielsweise durch das Herabfallen einer wertvollen Vase, tritt die private Haftpflichtversicherung des befreundeten Umzugshelfers in Kraft.
  3. Einige Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Transportversicherungen an, die auf Umzüge zugeschnitten sind. Auch diese können in Erwägung gezogen werden.

Umzugscheckliste für einen stressfreien Umzug

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Hausratversicherung bei Umzug, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Hausratversicherung bei Umzug

  • Kann man eine Hausratversicherung bei Umzug mitnehmen?
    Ja, eine Hausratversicherung bleibt auch bei einem Umzug bestehen, allerdings müssen Sie Ihrer Versicherung den Wohnungswechsel spätestens am Tag des Umzugs melden.
  • Ist eine Hausratversicherung an eine Wohnung gebunden?
    Eine Hausratversicherung ist nicht an die Wohnung gebunden, denn sie ist personengebunden und nicht wohnsitzgebunden. Der Versicherungsumfang muss bei einem Umzug aber an die Größe des neuen Wohnorts angepasst werden.
  • Kann man die Hausratversicherung bei Umzug kündigen?
    Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn Sie ins Ausland ziehen oder in eine gemeinsame Wohnung mit Ihrem Partner, der bereits eine Hausratversicherung besitzt, besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung.
  • Ist man beim Umzug versichert?
    Die Hausratversicherung deckt nur Schäden, die am Versicherungsort selbst entstehen. Schäden am Hausrat, die auf dem Transport während des Umzugs verursacht werden, fallen nicht unter den Schutz der Hausratversicherung.

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