Mit unserer Hausratversicherung gehst Du auf Nummer sicher.
Hausratversicherung für Studenten & Junge Leute – Unser Angebot
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Wofür brauche ich eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung umfasst sämtliche Gegenstände deines Hauses oder deiner Wohnung. Auch wenn du bescheidener lebst, häuft sich eine beachtliche Menge an Sachwerten an: Bücher, ein neuer Laptop, Waschmaschine, Kleiderschrank inkl. Klamotten und natürlich Couch und Bett.
Wenn deine Einrichtung nun wegen eines Brands, eines Wasserrohrbruchs oder wegen eines Diebstahls von jetzt auf gleich nicht mehr vorhanden oder brauchbar ist, dann wird’s eng im Portmonee. Die Hausratversicherung ersetzt dir nicht nur deine heißgeliebte Kaffeemaschine, sondern kommt auch für andere Schäden auf, die durch eine versicherte Gefahr entstanden sind – zum Beispiel die zerstörte Schließanlage bei einem Einbruchsversuch.
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Wann leistet die Hausrat nicht?Es gibt Dinge, die auch wir nicht versichern können. Hierzu gehören:
- Krieg
- Innere Unruhen
- Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- Plansch – oder Reinigungswasser
- Vorsatz & Arglist
- Eigenverursachte Schäden durch z.B. Fallen lassen oder zerbrechen
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Was ist mitversichert?
Grundsätzlich versichert die Hausratversicherung Brand, Blitzschlag und Einbruchdiebstahl. Wasserschäden in Haus und Wohnung sind ebenfalls mitversichert, genau wie die Schäden durch Sturm und Hagel.
Außerdem versichern wir dein Fahrrad im Rahmen des „einfachen Fahrraddiebstahls“. Wird es aus geschlossenen Räumen entwendet, ist es in unbegrenzter Höhe als Teil deines Hausrats versichert. Sollte es dir unterwegs gestohlen werden, so bist du im Top-Tarif in einer von dir bei Abschluss festgelegten Höhe versichert.
Im Rahmen der Außenversicherung (Teil der Hausratversicherung) ist dein Hab & Gut auch während eines Urlaubs oder eines Auslandssemesters versichert. Im Basis-Tarif erstreckt sich der Schutz über 90 Tage auf eine Höhe von 7.500€ (Top-Tarif: 180 Tage und 40.000€).
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Wann brauche ich eine eigene Hausratversicherung?
Grundsätzlich gilt: Wer bei den Eltern auszieht und seinen eigenen Haushalt gründet, sollte über den Abschluss einer eigenen Hausratversicherung nachdenken.
Wenn deine Eltern bei uns den PrivatSchutz abgeschlossen haben, bist du in der Erstausbildung und/oder im Erststudium über die Hausratversicherung deiner Eltern mitversichert.
Du kannst also entweder die Hausratbedingungen deiner Eltern checken oder einfach und unkompliziert deine eigene Hausratversicherung abschließen.
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Welche Kündigungsfristen gibt es?
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kannst du den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten (in Schriftform, z.B. Brief, E-Mail, Fax) kündigen.
Sollte durch einen Umzug (z.B. in eine größere Wohnung) dein Beitrag auf einen höheren Betrag angepasst werden, hast du ein Sonderkündigungsrecht, das du in unseren Bedingungen einsehen kannst.
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Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich umziehe?
Wenn du umziehst, dann zieht dein Versicherungsschutz mit dir um. Du musst nichts weiter tun, als uns deine neue Adresse und die Größe (m²) deiner neuen Wohnung mitzuteilen. Infolgedessen kann es zu einer Beitragsanpassung kommen.
Solltest du mit deinem Freund / deiner Freundin zusammenziehen, dann braucht ihr nur eine Hausratversicherung. Den jüngeren Vertrag könnt ihr problemlos kündigen (außerordentliches Kündigungsrecht).
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Wie ist die Hausratversicherung mit meiner Wohnsituation in einer WG/in einem Wohnheim zu vereinbaren?
Für WGs gilt:
Mit unserer PrivatSchutz-Hausratversicherung wird die gesamte Wohnfläche der WG versichert (d.h. es werden keine einzelnen Zimmer unterschiedlicher WG-Bewohner versichert). Einer der Bewohner tritt als Versicherungsnehmer auf und die weiteren Bewohner werden bei Antragstellung angegeben. Damit ist der gesamte Hausrat der WG versichert.
Für Wohnheime gilt:
Im Falle von Wohnheimen können einzelne Zimmer (vorausgesetzt sie sind verschließbar) innerhalb des Wohnheimes versichert werden. Jedoch sind darin keine gemeinschaftlich genutzten Räume enthalten. Für diese Räume muss der Betreiber des Wohnheims eine gewerbliche Inhaltsversicherung abschließen.